Norm
StPO §285a Z1Rechtssatz
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Abgabe eines Rechtsmittelverzichts ist in der StPO nicht vorgesehen, ein darauf abzielender Antrag demnach als unzulässig zurückzuweisen; wohl aber ist mit Bezug auf die Antragsbegründung bei der Entscheidung über die danach fristgerecht angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde die Wirksamkeit des Verzichts zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0100069Dokumentnummer
JJR_19870217_OGH0002_0100OS00007_8700000_001