Norm
StPO §44Rechtssatz
Der Angeklagte kann die von seinem Verteidiger angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde auch gegen dessen Willen zurückziehen und damit rechtswirksam auf sie verzichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0096679Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.09.2020