Norm
StPO §285Rechtssatz
Unterläßt es der Verteidiger, nach Urteilszustellung eine Nichtigkeitsbeschwerde einzubringen und unterschreibt er eine vom Angeklagte selbst verfaßte, vor Zustellung einer Urteilsausfertigung eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde, so ist diese dem Rechtsmittelverfahren zugrundezulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0100068Dokumentnummer
JJR_19870724_OGH0002_0150OS00111_8700000_001