RS OGH 1987/7/24 15Os111/87

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Veröffentlicht am 24.07.1987
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Norm

StPO §285
StPO §285a Z3

Rechtssatz

Unterläßt es der Verteidiger, nach Urteilszustellung eine Nichtigkeitsbeschwerde einzubringen und unterschreibt er eine vom Angeklagte selbst verfaßte, vor Zustellung einer Urteilsausfertigung eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde, so ist diese dem Rechtsmittelverfahren zugrundezulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0100068

Dokumentnummer

JJR_19870724_OGH0002_0150OS00111_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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