Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 19-jährige Metalldruckerlehrling Ludwig A des Verbrechens der in einem Fall vollendeten und in zwei weiteren Fällen versuchten Notzucht nach §§ 201 (zu ergänzen: Abs. 1), 15 StGB. schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Weiters wurde gemäß § 21 Abs. 2 StGB. die Unterbringung des Genannten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet, weil der Angeklagte nach den - auf das psychiatrische ... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Friedrich A, der sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit vorbehalten hatte, meldete am 16. Juli 1979, sohin innerhalb offener Frist, durch seinen bevollmächtigten Verteidiger (Dr. Konrad B) gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 12. Juli 1979, mit dem er wegen des Verbrechens der versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach §§ 15, 209 StGB. zu einer (gemäß § 43 Abs. 1 StGB. auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wendet sich ausschließlich gegen den Ausspruch des Erstgerichtes, mit dem der Antrag der Staatsanwaltschaft Krems abgewiesen wurde, gemäß dem § 28 FinStrG. auszusprechen, daß die A. B Gesellschaft m.b.H. und Co. KG. für die im Schuldspruch /zu Punkt B) des Urteils / verhängte Geldund Wertersatzstrafe zur ungeteilten Hand mit (dem Verurteilten) Franz A jun. hafte. Diese Nichtigkeitsbeschwerde ist unzulässig; denn es steht dem ... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Gerold A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt, nach dieser Gesetzesstelle zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, ist vom Obersten Gerichtshof, soweit sie auf § 281 Abs 1 Z 4 und Z 5 StPO gestützt wurde, bereits mit dem vorerwähnten Beschluß, dem de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 13. Dezember 1978, GZ 22 Vr 2230/78-64 (II. Bd.) wurden u.a. der am 16. Jänner 1952 geborene Meinhard A und seine am 23. Februar 1957 geborene Ehefrau Marlies A, geborene B, des Verbrechens des (mehrfach qualifizierten) Diebstahls nach den § 127 ff StGB und anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Nach Urteilsverkündung und Erteilung der Rechtsmitte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11. August 1953 geborene Lagerarbeiter Helmut A des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach den § 15, 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 24. Mai 1978 in Wien Ursula B mit Gewalt und gefährlicher Drohung zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen versucht zu haben, indem er sie auf eine Wiese zerrte, sie würgte, mit dem Umbringen bedrohte, ihr die Kleider vom Körper riß und versuchte, sein Glied in ihr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Oktober 1948 geborene Angeklagte Peter A des Verbrechens der versuchten Notzucht nach § 15, 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem ordnete das Schöffengericht gemäß § 21 Abs. 2 StGB die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Dem Angeklagten liegt zur Last, daß er am 7.Februar 1978 (gegen 20 Uhr) in Neu-Draschitz versucht hat, die 51-jä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Geschäftsfrau Serafine A und die Angestellte Hermine B des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. b, Abs. 3 lit. a und b, 13 Abs. 1 und 11 FinStrG schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben die Geschwister Serafine A als geschäftsführende Gesellschafterin und Hermine B als Prokuristin (und Kommanditistin) der Weingroßhandlung Serafin... mehr lesen...
Gründe: Das Erstgericht ordnete gemäß § 21 Abs.1 StGB die Unterbringung der am 18.7.1911 geborenen Landwirtin Anna A in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an, weil sie am 26.4.1977 in Gerhagen, Gemeinde Lambrechten, unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grad beruht, an einer fremden Sache, nämlich an einer grundbücherlich zwar noch in ihrem und ihres Gatten Josef A sen. Eig... mehr lesen...
Norm: StGB §23 Abs1 Z3StPO §280StPO §281 Abs1 Z11 BStPO §283 CStPO §435 Abs3
Rechtssatz: Zur Gefährlichkeitsprognose gehört auch die Beantwortung der Frage, ob der Täter ein Hangtäter oder Berufsverbrecher ist. Derartige Feststellungen können daher nur mit Berufung bekämpft werden. Entscheidungstexte 12 Os 151/77 Entscheidungstext OGH 01.12.1977 12 Os 151/77 Veröff: EvBl 1978/9... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §46 Abs4 SJGG 1961 §46 Abs5 SStPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283
Rechtssatz: Auch eine nach dem § 46 Abs 4 JGG - nachträglich - verhängte Strafe kann auch in den Fallen, in denen dem Gericht bei der Strafbemessung kein Spielraum eingeräumt ist, mit Nichtigkeitsbeschwerde (§ 281 Abs 1 Z 11 StPO), im übrigen aber, daß heißt also dort, wo das Ermessen des Erstgerichts zum Tragen gekommen ist, nur mit Berufung angefochte... mehr lesen...
Norm: StGB §37StPO §283 A
Rechtssatz: Die Anwendung des § 37 StGB ist bei einem ausschließlich auf Herabsetzung einer sechs Monate nicht übersteigender Freiheitsstrafe gerichteten Berufungsbegehren nicht zulässig. Entscheidungstexte 12 Os 88/76 Entscheidungstext OGH 04.11.1976 12 Os 88/76 13 Os 26/77 Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Norm: StGB §37StPO §283 A
Rechtssatz: Der Berufungsantrag auf Verhängung einer Geldstrafe enthält nicht eo ipso den Antrag auf Freiheitsstrafermäßigung (auf sechs Monate oder weniger). - So auch 9 Os 30/76 Entscheidungstexte 9 Os 64/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1976 9 Os 64/76 9 Os 30/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1977 9... mehr lesen...
Norm: StGB §37StPO §283 A
Rechtssatz: Der Berufungsantrag auf Verhängung einer Geldstrafe enthält nicht eo ipso den Antrag auf Freiheitsstrafermäßigung (auf sechs Monate oder weniger). - So auch 9 Os 64/76. Entscheidungstexte 9 Os 30/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1976 9 Os 30/76 9 Os 64/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1976 9... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StGB §23StPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 BStPO §433 Abs1
Rechtssatz: Zur Beurteilung der Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 21 Abs 1 StGB gehört auch die Beantwortung der Frage, was (in rechtlicher Hinsicht) eine strafbedrohte Handlung "mit schweren Folgen" ist; daher auch insoweit nur Anfechtung mit Berufung. Entscheidungstexte 12 Os 56/76 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StGB §21 Abs2StPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 BStPO §433 Abs1
Rechtssatz: Anfechtung eines Urteils über die Anordnung einer Maßnahme gemäß § 21 Abs 1 StGB wegen Nichtigkeit nur in Bezug auf jene materiellrechtlichen Voraussetzungen des § 21 Abs 1 StGB, deren Beurteilung dem richterlichen Ermessen entzogen sind, sohin der Grundvoraussetzungen dieser Anstaltsunterbringung (§ 21 Abs 1 erster Teil StGB); die Beurteilung der Gefährli... mehr lesen...
Norm: StPO §283 AStPO §294 Abs4StPO §296 Abs2
Rechtssatz: Eine gegen den Ausspruch über die Schuld ausgeführte Berufung wird (arg e contr § 283 Abs 1 StPO) gemäß §§ 294 Abs 4, 296 Abs 2 StPO bereits in nicht öffentlicher Sitzung zurückgewiesen. Entscheidungstexte 12 Os 66/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 12 Os 66/76 9 Os 125/76 Entschei... mehr lesen...
Norm: StGB §40StPO aF §281 Abs1 Z11StPO §283
Rechtssatz: Welche Gesamtstrafe im Einzelfall innerhalb der Grenzen des § 31 StGB angemessen erscheint und ob eine Zusatzstrafe zu verhängen oder von einer solchen abzusehen ist, unterliegt nur der Anfechtung mit Berufung, nicht aber einer solchen mit Nichtigkeitsbeschwerde. Entscheidungstexte 12 Os 126/75 Entscheidungstext OGH 11.11.1975 12... mehr lesen...
Norm: StGB §39StPO aF §281 Abs1 Z11 BStPO §283 BStPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Die Anwendung oder Nichtanwendung des § 39 StGB ist nur mit Berufung zu bekämpfen. Das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde ist in Zusammenhang mit § 39 StGB nur bei Überschreitung der durch diese Bestimmung ermöglichten Strafschärfung zulässig. Entscheidungstexte 13 Os 64/75 Entscheidungstext OGH 29... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19StPO §281 Z11 CStPO §283 B
Rechtssatz: Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO, wenn dem Gericht vorgeworfen wird, es habe durch Zugrundelegung eines unrichtigen strafbestimmenden Wertbetrages die Grenzen des gesetzlichen Strafsatzes oder bei der Festsetzung des Wertersatzes seine Strafbefugnis überschritten. Entscheidungstexte 13 Os 71/74 Entscheidungstext OGH 16.01... mehr lesen...
Norm: StPO aF §281 Abs1 Z11 CStPO §283 B
Rechtssatz: Die zu Unrecht angenommene Anwendung eines allgemeinen Erschwerungsgrundes bei der Strafbemessung stellt keinen Nichtigkeitsgrund nach dem § 281 Abs 1 Z 11 StPO dar. Ein solcher Mangel kann nur mit Berufung geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 10 Os 149/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 10 Os 149/73 ... mehr lesen...
Norm: RStGB §211 AbsIIIStPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 B
Rechtssatz: Bei der im § 211 Abs III RStGB getroffenen Regelung handelt es sich um eine reine Ermessensfrage. Entscheidungstexte 10 Os 120/72 Entscheidungstext OGH 15.06.1973 10 Os 120/72 Veröff: EvBl 1973/309 S 638 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §281 Abs1 Z5 BStPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 B
Rechtssatz: § 180 StG normiert bloß einen allgemeinen Erschwerungsgrund von der in den §§ 43 ff StG beschriebenen Art, allerdings beschränkt auf einen bestimmten Tatbestand, nämlich den des Diebstahls; die Annahme oder Nichtannahme kann daher nur mit Berufung angefochten werden. Entscheidungstexte 13 Os 98/72 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19StPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 B
Rechtssatz: Eine Berufung der Staatsanwaltschaft, mit der die Auferlegung von Wertersatz bei später verurteilten Beteiligten trotz Auferlegung des vollen Wertersatzes an die schon früher verurteilten Beteiligten, also ein gesetzlich unzulässiges Ergebnis angestrebt wird, macht nicht etwa eine Nichtigkeit (§ 281 Abs 1 Z 11 StPO) geltend, sondern bekämpft die Aufteilung des Wertersatzes und hält si... mehr lesen...
Norm: StPO §283 B
Rechtssatz: Beruht die Nichtanwendung der Bestimmung des § 261 StG nicht auf einem Rechtsirrtum, sondern auf der dem Ermessen des Gerichtes überlassenen Entscheidung der Frage, ob im konkreten Fall besonders berücksichtigungswürdige - im Gesetz namentlich nicht genannte - Umstände vorliegen, die zu einer Veränderung der Arreststrafe in eine angemessene Geldstrafe Anlaß geben können, kann die Nichtanwendung dieser gesetzlichen ... mehr lesen...
Norm: StPO §283 CStPO §295 Abs2
Rechtssatz: Eine Berufung, mit der die Verhängung einer Geldstrafe an Stelle der bedingten Arreststrafe begehrt wird, ist nicht zum Vorteil des Angeklagten ausgeführt. Entscheidungstexte 11 Os 43/72 Entscheidungstext OGH 26.04.1972 11 Os 43/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: StPO §283 CStPO §294 Abs4StPO §296 Abs3
Rechtssatz: Einen Vorbehalt der Ausführung der Berufung für den Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung sieht das Gesetz nicht vor. Entscheidungstexte 11 Os 33/72 Entscheidungstext OGH 05.04.1972 11 Os 33/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0099933 ... mehr lesen...
Norm: StPO aF §281 Abs1 Z11 CStPO §283 B
Rechtssatz: Die auf Grund irriger Rechtsanschauung erfolgte falsche Ermittlung des Wertes eines veruntreuten Gutes kann, soweit dadurch keine strafsatzbestimmende Wertgrenze berührt wird, regelmäßig nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde, sondern nur mit Berufung angefochten werden. Entscheidungstexte 12 Os 6/72 Entscheidungstext OGH 09.03.1972 12 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §281StPO §283 BStPO §467 Abs2
Rechtssatz: Fälschlich als Berufung bezeichnete Rechtsmittel werden zwar nach der Übung des OGH als Nichtigkeitsbeschwerde behandelt, wenn die falsche Bezeichnung offenkundig auf einem Irrtum (einem "Vergreifen" im Sinne des § 467 Abs 2 StPO) beruht (EvBl 1946/512, EvBl 1961/376) oder eine in den Rahmen einer ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde gehörige Rüge sich unter den Ausführungen zur Beruf... mehr lesen...