Norm
StGB §40Rechtssatz
Welche Gesamtstrafe im Einzelfall innerhalb der Grenzen des § 31 StGB angemessen erscheint und ob eine Zusatzstrafe zu verhängen oder von einer solchen abzusehen ist, unterliegt nur der Anfechtung mit Berufung, nicht aber einer solchen mit Nichtigkeitsbeschwerde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0091447Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.05.2021