Norm
StGB §23 Abs1 Z3Rechtssatz
Zur Gefährlichkeitsprognose gehört auch die Beantwortung der Frage, ob der Täter ein Hangtäter oder Berufsverbrecher ist. Derartige Feststellungen können daher nur mit Berufung bekämpft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090330Dokumentnummer
JJR_19771201_OGH0002_0120OS00151_7700000_001