Norm
StPO §283 CRechtssatz
Eine Berufung, mit der die Verhängung einer Geldstrafe an Stelle der bedingten Arreststrafe begehrt wird, ist nicht zum Vorteil des Angeklagten ausgeführt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0099946Dokumentnummer
JJR_19720426_OGH0002_0110OS00043_7200000_003