Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter Robert B***** des Verbrechens nach § 28 Abs 1, Abs 2 zweiter und dritter Fall und Abs 3 erster Fall SMG (Punkt 1 des Urteilssatzes) sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 sechster Fall und Abs 2 Z 2 SMG (2) und nach § 27 Abs 1 erster, zweiter und sechster Fall SMG (3) schuldig erkannt. Darnach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter Robert B***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz eins,, Absatz 2, zweiter und dritter Fal... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Alexander D***** und Maurizio M***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (A), Alexander D***** darüberhinaus der Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB (B I) und des Betruges nach § 146 StGB (B II) schuldig erkannt. Danach haben (soweit für die Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung) Mit dem angefochtenen Urteil wurden Alexander D***** und Maurizio M***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph... mehr lesen...
Gründe: Reinhold Otto W***** wurde im Verfahren AZ 11 U 192/97v des Bezirksgerichtes Korneuburg im ersten Rechtsgang mit Urteil vom 12. September 1997 der Vergehen der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung nach §§ 80 und 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 200 S (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Tage) verurteilt (ON 10). Reinhold Otto W***** wurde im Verfahren AZ 11 U 192/97v des Bezirksgerichtes Korneuburg im ersten Rech... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der Strafsache AZ 9 U 69/00s des Bezirksgerichtes Telfs legte die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit Bestrafungsantrag vom 20. April 2000 (ON 4) Irmgard R***** als Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB zur Last, im Zeitraum von April 1999 bis dato ihre Unterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Töchtern Jasmin R***** und Natalie R***** gröblich verletzt zu haben. In der Strafsache AZ 9 U... mehr lesen...
Gründe: Maria S***** wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil sie am 12. September 1999 in E***** unter dem Einfluss eines ihre Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, an dem ihr und ihrem Ehemann Gerhard S***** je zur Hälfte gehörenden Einfamilienhaus ***** ohne Einwilligung ihres Ehegatten dadurch, dass sie über das im Wohnzimme... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Arthur F***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grade beruhte, Taten beging, die ihm außer diesem Zustand als Verbrechen der teils versuchten, teils vollendeten Brandstiftung nach §§ 169 Abs 1 und 15 StGB zuzurechnen gewesen wären, und zwar ind... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden) Urteil wurde der (unter dem Aliasnamen Hector C***** in Österreich vorbestrafte) kolumbianische Staatsangehörige Jorge Nelson E***** (zur Schreibweise des - in Anklage und Urteilsausfertigung falsch angeführten - Namens siehe S 227, 237, 287, 356) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten (zu ergänzen: gewerbsmäßig) schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Herbert Z***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, seine Sachwalterin Dr. Ursula Z***** 1.am 2. August 1999 durch die Äußerung, er werde sie zusammenlegen und er könnte sie umbringen, wenn er sie auf der Straße tre... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin W***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 6. November 1998 und am 24. April 1999 in Schwaz unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, an fremden Sachen, nämlich am Haus I*****, ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursachte und hiedur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas G***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 (aF) StGB und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas G***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, (aF) StGB und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, Absatz eins, StGB schuldig erk... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 1 U 3/97g des Bezirksgerichtes Reutte legte der Bezirksanwalt mit schriftlichem Bestrafungsantrag vom 5. Oktober 1998 (ON 9) Dieter W***** eine Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB gegenüber seinen mj Kindern Nadine und Tanja U***** jeweils vom 1. Oktober 1997 bis "dato" zur Last. Die Vorladung für die am 23. Oktober 1998 anberaumte Hauptverhandlung und der schriftliche Bestrafungsantrag wurden dem Beschuldigten unter seiner Münchn... mehr lesen...
Gründe: Peter W***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB (I) und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Peter W***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB (römisch eins) und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins und 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde Nebojsa V***** (neben weiteren Angeklagten) der Verbrechen (A I und II) des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Satz zweiter Fall StGB, (A III) der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB, (A IV und V) der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB und der Vergehen (A VI) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB s... mehr lesen...
Gründe: Thomas T***** wurde der Vergehen (I) des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und 3 erster Fall StGB und (II) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB sowie (III) des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür - unter gleichzeitigem Widerruf einer Vorverurteilung - zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Überdies ordnete das Erstgericht gemäß § 21 Abs 2 StGB die Unterbringung des Ang... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des am 23. Juli 1921 geborenen Pensionisten Josef P***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, am 14. Oktober 1997 in Wildon die Richterin Mag. Andrea B***** durch die Äußerung: "Ich werde dir mit einer Gaspistole oder einem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Betroffene Karl D***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht (§ 11 StGB), in Linz Taten beging, die ihm, wäre er zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, als die Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (1), ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z8StPO §281 Abs1 Z11 AbStPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 BStPO §285iStPO §290 Abs1StPO §292StPO §295 Abs1StPO §345 Abs1 Z13StPO §468 Abs1 Z4
Rechtssatz: Dem Berufungsgericht ist es möglich, eine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO bei der Entscheidung über die gegen den Strafausspruch gerichtete Berufung, also ohne Aufhebung des Strafausspruches, zu berücksichtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 5 a E Vr 6671/95 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien legte der Staatsanwalt nach Modifizierung der Anklage in der Hauptverhandlung vom 21.Juni 1996 (Seite 156) Peter L***** neben anderen strafbaren Handlungen eine Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber Cathrin Ö***** und Roman S***** (jeweils) "bis zu einem noch näher festzustellenden Zeitpunkt" zur Last. In der Strafsache AZ 5 a E römisch fünf r 6671/95 des Landesgerichtes für Strafsachen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sorinel C***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) Klaus G***** Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sorinel C***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (Par... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Vukasin S***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 1.Jänner 1997 in Dorfgastein unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, nachgenannte Personen dadurch am Körper verletzt hat, daß er 1. Michael R***** mit einem Küchenmesser zwei Stiche in den Brust- und Bauchbere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Silvio D***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades beruhenden Zustandes die im
Spruch: des Ersturteiles angeführten (mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohten) Taten begangen hat, die ihm, wäre er zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, als Verge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael B***** des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Überdies wurde gemäß § 21 Abs 2 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael B***** des Verbrechens der Brandstiftung nach Paragraph 169, Absatz eins, StGB schuldig erkannt und hiefür zu einem Jahr Freiheitsstraf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Josef S***** und Sabine K***** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Ein- und Ausfuhr von Suchtgift nach § 12 Abs 1 SGG und § 15 StGB sowie Stefan G***** des Verbrechens der Ein- und Ausfuhr von Suchtgift nach § 12 Abs 1 SGG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB und des Vergehens der versuchten Ein- und Ausfuhr von Suchtgift nach § 15 StGB, § 16 Abs 1 SGG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erk... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Herbert B***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 5.März 1996 in Wien unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Herbert B***** gemäß Paragrap... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Waltraud L***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil sie am 5.Juni 1996 in Graz unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, die minderjährigen Kerstin W***** und Christiana B***** durch die Äußerung, "ich bring euch um, ich stech euch ab !", wobei sie ein Butterfly-Messer in der link... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11StPO §283 B
Rechtssatz: Mit der Behauptung, das Ausmaß der Strafe sei im Vergleich zu der über einen (abgesondert verfolgten) Beteiligten nicht schuldadäquat, wird keiner der in § 281 Abs 1 Z 11 StPO erfaßten Fälle einer gesetzwidrigen Strafbemessung dargetan. Das behauptete Mißverhältnis zwischen den beiden Sanktionen kann nur mit Berufung geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...