- 11 Os 173/71
Entscheidungstext OGH 06.12.1971 11 Os 173/71
Veröff: EvBl 1972/167 S 303
- 10 Os 20/72
Entscheidungstext OGH 29.02.1972 10 Os 20/72
Vgl auch; nur: Fälschlich als Berufung bezeichnete Rechtsmittel werden zwar nach der Übung des OGH als Nichtigkeitsbeschwerde behandelt, wenn die falsche Bezeichnung offenkundig auf einem Irrtum (einem "Vergreifen" im Sinne des
§ 467 Abs 2 StPO) beruht (EvBl 1946/512, EvBl 1961/376) oder eine in den Rahmen einer ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde gehörige Rüge sich unter den Ausführungen zur Berufung befindet (SSt 31/71 und SSt 10/16). (T1) Beisatz: Behandlung eines als "Berufung wegen Nichtigkeit" bezeichneten Rechtsmittels als Nichtigkeitsbeschwerde. (T2)
- 13 Os 6/73
Entscheidungstext OGH 17.05.1973 13 Os 6/73
Ähnlich
- 11 Os 87/76
Entscheidungstext OGH 21.09.1976 11 Os 87/76
Vgl; Beisatz: Die Unterlassung der Unterscheidung, welcher Teil der Rechtsmittelausführung sich auf die Darstellung von Nichtigkeitsgründen und welcher sich auf die Berufung bezieht, kann dem Rechtsmittelwerber nicht zum Nachteil gereichen. (T3)
- 13 Os 81/77
Entscheidungstext OGH 06.06.1977 13 Os 81/77
nur T1
- 9 Os 210/77
Entscheidungstext OGH 17.01.1978 9 Os 210/77
nur T1; Beisatz: Hier: Anmeldung der Berufung wegen Nichtigkeit. (T4)
- 10 Os 22/78
Beisatz: Berufung wegen Nichtigkeitsgründen, Schuld und Strafe. (T5)
- 11 Os 124/78
nur: Hat aber die Staatsanwaltschaft ausdrücklich - wenn auch auf Grund unrichtiger Rechtsanschauung (hier: Geltendmachung der rechtsirrigen Nichtanwendung des § 337 lit a StG mit Berufung) - bloß die Erstattung einer Berufungsausführung und nicht die Ausführung einer Nichtigkeitsbeschwerde gewollt, darf sich der OGH nicht durch eine Umdeutung des Rechtsmittels über diesen deutlich erkennbaren Willen des Rechtsmittelwerbers hinwegsetzen. (T6) Beisatz: Hier: Fehlender Wertersatzausspruch von der Staatsanwaltschaft statt mit Nichtigkeit fälschlich mit Berufung bekämpft. (T7)
- 13 Os 103/79
Vgl; Beisatz: Keine Umdeutung einer von der Staatsanwaltschaft erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde in eine Berufung, wenn die Staatsanwaltschaft ausschließlich Nichtigkeitsbeschwerden angemeldet hat. (T8)
- 13 Os 154/79
Entscheidungstext OGH 15.11.1979 13 Os 154/79
Beisatz: Die Beurteilung der Rechtsmittel hängt vom Sinn, nicht vom Wortlaut der Rechtsmittelerklärung ab. (T9)
- 9 Os 145/80
Vgl auch; nur T1
- 13 Os 189/80
Entscheidungstext OGH 23.12.1980 13 Os 189/80
Vgl auch; nur T1; Beis wie T2
- 13 Os 73/82
Entscheidungstext OGH 27.05.1982 13 Os 73/82
Vgl auch; nur T1; Beis wie T2
- 11 Os 4/83
Entscheidungstext OGH 02.02.1983 11 Os 4/83
Vgl; Beisatz: Umdeutung von Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwaltschaft und eines Haftungsbeteiligten in Berufungen (nach § 238 FinStrG). (T10)
- 13 Os 20/84
Vgl auch; nur T1; Beis wie T4
- 10 Os 37/87
Vgl auch; nur T1; Beis wie T5; Beisatz: "Volle" Berufung (T11)
- 11 Os 94/87
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Die Anmeldung einer "Berufung" kann in der Regel nur dann als Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde aufgefaßt werden, wenn bei der Rechtsmittelanmeldung eine Nichtigkeit behauptet wird. (T12)
- 13 Os 181/87
Vgl; Beisatz: Die - sachliche - Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrunds in einer Berufung kann nur dann als ein bloßes Vergreifen in der Benennung des Rechtsmittels aufgefaßt und als Nichtigkeitsgrund behandelt werden, wenn eine Nichtigkeitsbeschwerde wenigstens angemeldet worden ist. (T13) Veröff: SSt 59/13 = EvBl 1988/88 S 407
- 13 Os 53/88
Vgl auch; Beisatz: Keine Konversion von - im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde irrelevanten - Einwände gegen die Schadensberechnung in eine Berufung gegen den Privatbeteiligtenzuspruch, wenn eine solche nicht (wenigstens) angemeldet wurde (vgl NRsp 1988/126). (T14)
- 13 Os 123/88
Vgl; Beis wie T13
- 12 Os 159/88
Vgl auch; Beisatz: Dem Angeklagten kann das Vergreifen in der Bezeichnung des Rechtsmittels nicht zum Nachteil gereichen. (T15)
- 13 Os 106/92
nur T1; Beis wie T13
- 15 Os 156/94
Vgl auch; nur T1
- 15 Os 142/95
Vgl auch; Beisatz: Wenngleich ein Vergreifen in der Bezeichnung des Rechtsmittels nicht schadet, kann in der Anmeldung einer Berufung die Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde nicht erblickt werden, wenn darin nicht - auch nur ansatzweise - vorgebracht wird, daß Nichtigkeitsgründe vorlägen. (T16)
- 14 Os 120/96
Vgl auch; nur T1; Beis wie T2
- 12 Os 16/05b
Vgl auch; nur T1; Beis wie T11
- 13 Os 118/14y
Entscheidungstext OGH 18.12.2014 13 Os 118/14y
Vgl
- 11 Os 56/19y
Vgl
- 11 Os 60/19m
Vgl; Beisatz: Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe gegen ein Schöffenurteil. (T17)
- 15 Os 125/20a
Vgl; Beis wie T12; Beis wie T16
- 14 Os 153/21p
Vgl; Beis wie T9; Beis wie T12; Beis wie T16