RS OGH 1972/9/20 11Os101/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1972
beobachten
merken

Norm

FinStrG §19
StPO §281 Abs1 Z11 C
StPO §283 B

Rechtssatz

Eine Berufung der Staatsanwaltschaft, mit der die Auferlegung von Wertersatz bei später verurteilten Beteiligten trotz Auferlegung des vollen Wertersatzes an die schon früher verurteilten Beteiligten, also ein gesetzlich unzulässiges Ergebnis angestrebt wird, macht nicht etwa eine Nichtigkeit (§ 281 Abs 1 Z 11 StPO) geltend, sondern bekämpft die Aufteilung des Wertersatzes und hält sich demnach im Anfechtungsrahmen der Berufung; als solche ist sie aber wegen Unzulässigkeit (des Berufungsbegehrens) zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 101/72
    Entscheidungstext OGH 20.09.1972 11 Os 101/72
    Veröff: EvBl 1973/84 S 188

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0085912

Dokumentnummer

JJR_19720920_OGH0002_0110OS00101_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten