Norm: StPO §283 ÜbsStPO §283 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 283 StPO A Zulässigkeit der Berufung B Abgrenzung zur Nichtigkeitsbeschwerde nach § 281 Abs 1 Z 10 und 11 StPO C Sonstiges D Abs 6 Informationen zu § 283 StPO Verweisungen: Vgl Entscheidungen zu § 281 Abs 1 Z 10 und 11 StPO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102526 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11StPO §283 B
Rechtssatz: Mit der Behauptung, unter den gegebenen Umständen hätte die Strafe zur Gänze bedingt nachgesehen werden müssen, überdies sei der Strafausspruch widersprüchlich begründet, wird kein rechtlicher Verstoß gegen Bestimmungen über die Strafbemessung, sondern bloß ein Berufungsgrund dargetan. Entscheidungstexte 14 Os 118/96 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StGB §44 Abs2StPO §281 Abs1 Z11StPO §283
Rechtssatz: Sofern im Urteil die Anwendung der bedingten Nachsicht von Rechtsfolgen gemäß § 44 Abs 2 StGB nicht grundsätzlich verneint wurde, wird mit dem Vorbringen, diese Nachsicht sei zu Unrecht verweigert worden, nur ein Berufungsgrund geltend gemacht. Entscheidungstexte 15 Os 163/95 Entscheidungstext OGH 14.12.1995 15 Os 163/95 ... mehr lesen...
Norm: StPO §259StPO §283 AStPO §294 Abs2
Rechtssatz: Gegen eine Freispruch ist von den Prozeßgesetzen eine Berufung nicht eingeräumt. Eine dennoch erhobene - mit der Nichtigkeitsbeschwerde verbundene - Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Erkenntnis ist darum zurückzuweisen. Entscheidungstexte 11 Os 25/95 Entscheidungstext OGH 20.06.1995 11 Os 25/95 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11StPO §283StPO §345 Z13StGB §43StGB §43a
Rechtssatz: Die Nichtgewährung (teilbedingter) bedingter Strafnachsicht gibt bloß einen Berufungsgrund ab, sofern die Anwendbarkeit des § 43 (beziehungsweise 43a) StGB nicht grundsätzlich verneint wurde. Entscheidungstexte 12 Os 125/94 Entscheidungstext OGH 22.09.1994 12 Os 125/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §43aStPO §281 Abs1 Z11StPO §283
Rechtssatz: Mit der (auf angeblich nicht ins Gewicht fallende Vorstrafen gestützten) Behauptung gesetzwidriger Strafbemessung (Z 11) durch Nichtgewährung teilbedingter Strafnachsicht nach § 43 a Abs 3 StPO wird nur ein Berufungsgrund geltend gemacht. Entscheidungstexte 12 Os 68/94 Entscheidungstext OGH 26.05.1994 12 Os 68/94 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17 Abs6FinStrG §19 Abs5StGB §19a Abs2StPO §281 Abs1 Z11StPO §283 B
Rechtssatz: Nichtigkeit (Z 11) nur bei gänzlicher Unterlassung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung; andernfalls nur mit Berufung anfechtbare Ermessensentscheidung. Entscheidungstexte 13 Os 131/93 Entscheidungstext OGH 24.11.1993 13 Os 131/93 Veröff: EvBl 1994/116 S 556 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §13StPO §281 Abs1 Z11StPO §283
Rechtssatz: Das Unterbleiben der Anwendung der Bestimmung des § 13 JGG ist nur eine mit Berufung bekämpfbare Ermessensentscheidung. Entscheidungstexte 13 Os 88/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 13 Os 88/93 15 Os 141/93 Entscheidungstext OGH 28.10.1993 15 Os 141/93 ... mehr lesen...