Norm: StGB §20 Abs4StPO §283 B
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 20 Abs 4 letzter Satz StGB über das gänzliche oder teilweise Absehen vom Verfallsersatz ermöglicht eine Ermessensentscheidung, die nicht mit einem materiellen Nichtigkeitsgrund, sondern nur mit Berufung angefochten werden kann. Entscheidungstexte 13 Os 79/92 Entscheidungstext OGH 21.10.1992 13 Os 79/92 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Juli 1948 geborene Leopold Richard P***** wurde gemäß § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrechter eingewiesen, weil er am 26.Dezember 1991 unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer seelischen und geistigen Abartigkeit höheren Grades beruht, Taten begangen hatte, die ihm außerhalb dieses Zustandes als die Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Herbert J***** wegen mehrerer zwischen dem 28.April und dem 14.Mai 1991 in Graz unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, begangener Taten, die ihm außerhalb dieses Zustandes als Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 erster Fall StGB und als Verbrechen des teils vollendeten, tei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm R***** gemäß dem § 21 Abs. 1 StGB (mit Beziehung auf § 169 Abs. 1 StGB) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Diese Einweisung bekämpft der Betroffene mit einer auf die Z 5 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde sowie mit Berufung, wobei er sich mit beiden Rechtsmitteln ausschließlich gegen die vom Erstgericht erstellte Gefährlichkeitsprognose (§ 21 Abs. 1, letzter Satzteil, StGB) wendet. ... mehr lesen...
Gründe: Manuel-Francisco P***** wurde mit dem bekämpften Urteil der (in Tateinheit verübten) Finanzvergehen der Abgabenhehlerei unter erschwerenden Umständen nach §§ 37 Abs. 1 lit a, 38 Abs. 1 lit a FinStrG und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit a FinStrG verurteilt, weil er in der Zeit zwischen Jänner 1986 und Juli 1988 in Wien in vielfach wiederholten Angriffen insgesamt 3,550.000 Stück Zigaretten, somit Monopolgegenstände, hinsichtlich welcher eine Verkürzung von Eingangsab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des nunmehr 31-jährigen Johann S***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB angeordnet, weil der Genannte unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf seiner geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, am 9.Mai 1990 in Göllersdorf dadurch, daß er Brigitte S***** an den Schultern festhielt, sie gegen die Mauer preßte, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 28.Jänner 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Prokisch als Schriftführer in der Strafsache gegen Walter H***** wegen des Vergehens des Eingriffes in fremdes Jagd- oder Fischereirecht nach § 137 StGB und einer weiteren ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz T***** jun. gemäß § 21 Abs. 1 (mit Beziehung auf §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 1) StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der dagegen erhobenen, auf § 281 Abs. 1 Z 3, 4 und 5 (iVm § 433 Abs. 1) StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Betroffenen kommt keine Berechtigung zu. Rechtliche Beurteilung Als Verstoß gegen § 430 Abs. 4 StPO bemängelt er (Z 3), daß das Erstgericht in der Haup... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Irma M***** und Bernhard Karl W***** des Verbrechens nach dem § 12 Abs. 1 (2., 3. und 4.Fall), Abs. 2 (1. und 3.Fall) SGG, zum Teil als Beteiligte nach dem § 12 (2. und 3.Fall) StGB, sowie des Vergehens nach dem § 16 Abs. 1 (4. und 5.Fall) SGG schuldig erkannt. Darnach haben sie zu 1.1. den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift, nämlich Kokain, in einer großen Menge gewerbsmäßig ausgeführt, eingeführt, zur Ausfuhr bzw Einfuhr beig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erwin W***** des Verbrechens der Brandstiftung nach dem § 169 Abs. 1 StGB (Fakten I/1 bis 3 des Urteilssatzes) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB (Faktum II) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Schöffengericht gemäß dem § 21 Abs. 2 StGB die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Recht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland K***** wegen des Verbrechens nach dem § 12 Abs. 1 SGG sowie des Vergehens nach dem § 16 Abs. 1 SGG schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Rechtliche Beurteilung Nur die Lösung der Straffrage bekämpft die Staatsanwaltschaft sowohl mit einer auf die Z 11 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde als auch mit Berufung. Mit dem Vorbringen in der Nichtigkeitsbeschwerde wird eine G... mehr lesen...
Gründe: Heinz Ludwig L***** wurde mit dem bekämpften Urteil des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB (B IV) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (A I und B I), des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127, 15 StGB (A II), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (A III), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB (A IV), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und 2 StGB (B II), der Nötigung nach § 105 Abs. 1 S... mehr lesen...
Gründe: Peter W***** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens des Glückspiels nach § 168 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er Anfang Juni 1990 in Villach im Rückfall (§ 39 StGB) im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit drei abgesondert Verfolgten gewerbsmäßig an einem Kartenspiel teilnahm, bei dem Gewinn und Verlust vorwiegend vom Zufall abhängen. Der Angeklagte bekämpft den Schuldspruch mit einer auf § 281 Abs. 1 Z 5, 5 a, 9 lit a und 11 StPO gestützten Nichtigkeitsb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 30-jährige Alois Ernst Z*** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt; überdies wurde gemäß § 21 Abs 2 StGB die Unterbringung des Genannten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat der Angeklagte am 8. Jänner 1990 in Wien dadurch, daß er Marion K*** zu Boden ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit seiner auf § 281 Abs. 1 Z 9 lit. a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde wendet sich der Betroffene Franz P*** ausschließlich gegen die im angefochtenen Urteil getroffene Entscheidung über die Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 21 Abs. 1 StGB. Deren Bekämpfung ist aber als Ermessensentscheidung nur mit Berufung möglich (Foregger-Serini4 Anm. I zu § 433 StPO und die dort zit. Judikatur). Die Nichtigkeitsbeschwerde war da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des nunmehr 38-jährigen Heimo Ignazius E*** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, die im Urteilsspruch unter den Punkten I/, II/1 und 2 sowie III/1 bis 5 im einzelnen bezeichneten Taten begangen hat, die ihm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois W*** - im zweiten Rechtsgang - gemäß § 21 Abs. 1 StGB in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der erstgerichtliche Urteilsspruch lautet: "Alois W*** ... hat I) am 13.5.1988 in Lind ob Velden den am 8.8.1981 geborenen und somit unmündigen Markus K*** durch Betasten von dessen Geschlechtsteil auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht; II) Handlungen, die geeignet sind, die sittliche Entwicklun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Helmut S*** der Vergehen (I.) des (in drei Fällen mit insgesamt 151.000 S Schaden begangenen) schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB und (II.) der Unterlassung der Verhinderung (eines Betruges mit rund 130.000 S Schaden, sohin) einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs. 1 StGB sowie der Finanzvergehen (III.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und (IV.) der gewerbsmäßi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des nunmehr 46-jährigen Rudolf D*** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB angeordnet, weil der Genannte unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf seiner geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, I. in Mödling, Maria Enzersdorf, Hinterbrühl und Brunn am Gebirge fremde Sachen vorsätzlich beschädigt und zerstört hat, wo... mehr lesen...
Norm: SGG §13 Abs2StPO §283 B
Rechtssatz: Die Wertersatzstrafe gemäß § 13 Abs 2 SGG ist (aufgrund ihrer Determinierung durch den Wert oder Erlös) absolut bestimmt und läßt solcherart (abgesehen vom Fall einer Aufteilung auf mehrere an derselben Tat Beteiligte) für ein mit Berufung bekämpfbares Ermessen keinen Raum. Entscheidungstexte 12 Os 172/88 Entscheidungstext OGH 02.03.1989 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 44-jährige Johann H*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.Oktober 1987 in Wien fremde bewegliche Sachen, nämlich eine Metallwerkzeugkiste, beinhaltend diverses Werkzeug, Zündkerzen und ein Schlagschraubenset im Wert von etwa 6.500 S bis 8.000 S, dem Franz M*** durch Einbruch "in ein Gebäude" (gemeint wohl: in einen abgeschlossenen Raum, der sich in einem Gebäud... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (A) Aleksander Z*** und Ratomir J*** des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit a, 38 Abs. 1 lit a FinStrG sowie (B) Rasim T*** des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit b FinStrG schuldig erkannt. Darnach haben in Wien (A) Z*** und J*** als Geschäftsführer der "Z*** GesmbH" in der Zeit von Anfang Februar bis Anfang Juni 1980 im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Beteiligte in der Absicht, sic... mehr lesen...
Gründe: Erich L*** wurde mit dem angefochtenen Urteil (das auch Teilfreisprüche enthält) der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach §§ 169 Abs 1 und 15 StGB (A), des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 15 StGB (B) sowie der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 2 StGB (C) schuldig erkannt und zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde er gemäß § 21 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 6.April 1958 geborene Frührentner Albino Alfredo S*** wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB. eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands, der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grad beruht, Taten beging, die, wäre er zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, ihm als das Verbrechen der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB. zuzurechnen gewesen wären; ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.September 1950 geborene Ernst R*** zu A/ des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG sowie zu D/ und H/ (die Bezeichnung der Schuldspruchfakten folgt der auch andere Angeklagte betreffenden Anklageschrift) des Vergehens nach dem § 24 Abs. 1 lit a und lit b DevG, teilweise als Beteiligter nach dem § 12, dritter Fall, StGB, schuldig erkannt. Demnach hat er in den Jahren 1978 bis ... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.August 1921 geborene Facharzt für Zahnheilkunde Dr. Harald K*** und seine am 6.Juli 1938 geborene nunmehrige Ehefrau (zum Tatzeitpunkt Lebensgefährtin) Elisabeth K*** (früher: E***) wurden des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB, Dr. Harald K*** überdies nach § 148, erster Fall, StGB (I) und Elisabeth K*** darüber hinaus wegen des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach haben sie ... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1StPO §283 B
Rechtssatz: Die umfängliche Reichweite des (mit Nichtigkeitsbeschwerde anfechtbaren) Schuldspruchs wird beim Verbrechen nach § 302 StGB durch die Zahl der Mißbrauchsakte und nicht etwa durch das - nur die Intensität der Tatbegehung betreffende und demgemäß bloß für die Strafbemessung (§ 32 Abs 3 StGB) relevante, also im Rahmen der Berufung zu berücksichtigende - Ausmaß konkreter Rechte bestimmt, auf deren Schädig... mehr lesen...
Gründe: Die am 25.August 1953 geborene Serviererin Behjat HAJ M*** ALI - eine iranische Staatsangehörige - ist des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und 3 Z. 3 SuchtgiftG. schuldig erkannt worden. Darnach hat sie Ende April 1987 in Wien dadurch, daß sie rund ein Kilogramm Heroin dem abgesondert verfolgten Fikret Y*** und rund 980 Gramm Heroin dem abgesondert verfolgten Mostafa S*** übergab, den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge in Verkehr gesetzt, wobei si... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Cäcilia H*** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil sie unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, am 21.Jänner 1987 in St. Leonhard Johann H*** durch Versetzen von zwei oder drei Schlägen mit einem 0,9 kg schweren Hammer gegen den
Kopf: , absichtlich eine schwere Körperve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ausgesprochen, daß der am 28. Mai 1965 geborene, wiederholt im Wagner-Jauregg-Krankenhaus in Linz angehaltene Invalidenrentner Rudolf F*** am 6.April 1987 in Waldhausen unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grade beruht, an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers dadurch eine Feuersbrunst verursachte, daß er mit ... mehr lesen...