RS OGH 1976/6/3 12Os56/76, 10Os63/76, 11Os87/76, 9Os155/76, 13Os59/77, 9Os88/77, 12Os115/77, 9Os35/7

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Veröffentlicht am 03.06.1976
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Norm

StGB §21 Abs1
StGB §21 Abs2
StPO §281 Abs1 Z11 C
StPO §283 B
StPO §433 Abs1

Rechtssatz

Anfechtung eines Urteils über die Anordnung einer Maßnahme gemäß § 21 Abs 1 StGB wegen Nichtigkeit nur in Bezug auf jene materiellrechtlichen Voraussetzungen des § 21 Abs 1 StGB, deren Beurteilung dem richterlichen Ermessen entzogen sind, sohin der Grundvoraussetzungen dieser Anstaltsunterbringung (§ 21 Abs 1 erster Teil StGB); die Beurteilung der Gefährlichkeitsprognose im Sinn des § 21 Abs 1 Ende StGB ist hingegen (als Ermessensentscheidung) ausschließlich mit Berufung bekämpfbar.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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