RS OGH 2008/6/12 7Bl62/08y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2008
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Norm

StPO §§282. 465. 364. 427

Rechtssatz

1) Dem Sachwalter des Angeklagten stehen die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung gegen Urteile im Verfahren gegen den Betroffenen zu.

2) Der Sachwalter ist jedoch weder berechtigt, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist zu beanspruchen noch Einspruch gegen das Abwesenheitsurteil zu erheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LGKL729:2008:RKL0000058

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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