Norm
StPO §§282. 465. 364. 427Rechtssatz
1) Dem Sachwalter des Angeklagten stehen die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung gegen Urteile im Verfahren gegen den Betroffenen zu.
2) Der Sachwalter ist jedoch weder berechtigt, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist zu beanspruchen noch Einspruch gegen das Abwesenheitsurteil zu erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LGKL729:2008:RKL0000058Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008