Norm: StPO aF §281 Z11 BStPO §288 Abs2 Z3
Rechtssatz: Nach dem § 288 Abs 2 Z 3 StPO hat der OGH im Fall des § 281 Z 11 StPO in der Sache selbst - nur dann - zu erkennen, wenn in dem Urteil und dessen Entscheidungsgründen die Tatsachen festgestellt sind, die bei richtiger Anwendung des Gesetzes dem Erkenntnis zu Grunde zu legen wäre. Diese Voraussetzungen treffen aber in einem Fall, in welchem die Feststellungen zur
Begründung: des Ausspruches de... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z9 litb
Rechtssatz: Das nachträgliche Bekanntwerden eines weiteren Gläubigers des Gemeinschuldners begründet nicht einen neuerlichen Verfolgungsanspruch gegen diesen Schuldner, sondern ist durch das gegen ihn ergangene Urteil bereits konsumiert. Entscheidungstexte 10 Os 24/72 Entscheidungstext OGH 02.05.1972 10 Os 24/72 Veröff: SSt 43/16 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z5 C
Rechtssatz: Floskeln wie "der Angeklagte mußte wissen" oder "es mußte ihm bekannt sein" vermögen keinesfalls eine ausreichende sowie rechtlich einwandfreie
Begründung: für die Annahme einer dolosen, von Schädigungsabsicht getragenen (amtsmißbräuchlichen) Handlungsweise abzugehen. Entscheidungstexte 9 Os 160/71 Entscheidungstext OGH 20.04.1972 9 Os 160/71 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z5 C
Rechtssatz: Floskeln wie "der Angeklagte mußte wissen" oder "es mußte ihm bekannt sein" vermögen keinesfalls eine ausreichende sowie rechtlich einwandfreie
Begründung: für die Annahme einer dolosen, von Schädigungsabsicht getragenen (amtsmißbräuchlichen) Handlungsweise abzugehen. Entscheidungstexte 9 Os 160/71 Entscheidungstext OGH 20.04.1972 9 Os 160/71 ... mehr lesen...
Norm: StPO §204StPO §258 Abs2 BbStPO §281 Z5 B
Rechtssatz: Der Beweis des Verschuldens kann auch durch ein widerrufenes Geständnis erbracht erscheinen. Entscheidungstexte 12 Os 221/71 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 12 Os 221/71 Veröff: RZ 1972,181 9 Os 101/72 Entscheidungstext OGH 17.01.1973 9 Os 101/72 Beisatz: Das Ge... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §281 Z5 A
Rechtssatz: Das Gericht muß nicht bestimmt feststellen, daß ein Angeklagter die ihm vorgeworfene Straftat begangen habe oder daß er sie nicht begangen habe. Ein Freispruch kann damit ausreichend begründet sein, daß die Beweisergebnisse keine sichere Feststellung zulassen, ob der Angeklagte die Tat begangen habe oder nicht. Entscheidungstexte 12 Os 221/71... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §281 Z5 A
Rechtssatz: Freie Beweiswürdigung bedeutet nicht, daß das Gericht an die Ergebnisse des Beweisverfahrens nicht gebunden wäre. Entscheidungstexte 12 Os 221/71 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 12 Os 221/71 Veröff: RZ 1972,181 12 Os 40/72 Entscheidungstext OGH 25.05.1972 12 Os 40/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §204StPO §258 Abs2 BbStPO §281 Z5 B
Rechtssatz: Der Beweis des Verschuldens kann auch durch ein widerrufenes Geständnis erbracht erscheinen. Entscheidungstexte 12 Os 221/71 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 12 Os 221/71 Veröff: RZ 1972,181 9 Os 101/72 Entscheidungstext OGH 17.01.1973 9 Os 101/72 Beisatz: Das Ge... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §281 Z5 A
Rechtssatz: Das Gericht muß nicht bestimmt feststellen, daß ein Angeklagter die ihm vorgeworfene Straftat begangen habe oder daß er sie nicht begangen habe. Ein Freispruch kann damit ausreichend begründet sein, daß die Beweisergebnisse keine sichere Feststellung zulassen, ob der Angeklagte die Tat begangen habe oder nicht. Entscheidungstexte 12 Os 221/71... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §281 Z5 A
Rechtssatz: Freie Beweiswürdigung bedeutet nicht, daß das Gericht an die Ergebnisse des Beweisverfahrens nicht gebunden wäre. Entscheidungstexte 12 Os 221/71 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 12 Os 221/71 Veröff: RZ 1972,181 12 Os 40/72 Entscheidungstext OGH 25.05.1972 12 Os 40/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §238StPO §281 Z4 A
Rechtssatz: Es sind nicht alle formellen Bedingungen für die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes der Z4 des § 281 Abs 1 StPO erfüllt, wenn sich der Staatsanwalt zwar gegen die Verlesung von Zeugenprotokollen ausgesprochen und nach erfolgter Verlesung die Nichtigkeitsbeschwerde vorbehalten, aber keinen formellen Antrag auf Vernehmung dieser Zeugen gestellt und ein Zwischenerkenntnis des Senates über diesen Antrag... mehr lesen...
Norm: StPO §238StPO §281 Z4 A
Rechtssatz: Es sind nicht alle formellen Bedingungen für die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes der Z4 des § 281 Abs 1 StPO erfüllt, wenn sich der Staatsanwalt zwar gegen die Verlesung von Zeugenprotokollen ausgesprochen und nach erfolgter Verlesung die Nichtigkeitsbeschwerde vorbehalten, aber keinen formellen Antrag auf Vernehmung dieser Zeugen gestellt und ein Zwischenerkenntnis des Senates über diesen Antrag... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Die Feststellung, der Angeklagte habe ein noch nicht vierzehnjähriges Mädchen zur Befriedigung seiner Lüste auf eine andere als die im § 127 StG bezeichnete Weise dadurch geschlechtlich zu mißbrauchen versucht, daß er sie aufforderte, ihn in das Herrenklosett zu begleiten, genügt nicht zu einer Verurteilung wegen des Verbrechens der versuchten Schändung nach den §§ 8, 128 StG. Ein im wesentlichen ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z1StPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Die Feststellung, der Angeklagte habe ein noch nicht vierzehnjähriges Mädchen zur Befriedigung seiner Lüste auf eine andere als die im § 127 StG bezeichnete Weise dadurch geschlechtlich zu mißbrauchen versucht, daß er sie aufforderte, ihn in das Herrenklosett zu begleiten, genügt nicht zu einer Verurteilung wegen des Verbrechens der versuchten Schändung nach den §§ 8, 128 StG. Ein im wesentlichen ... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 Abs1 AStPO §281 Z9aStPO §282 AaStPO §282 Ab
Rechtssatz: Die Teilanfechtung einer von mehreren Begehungsarten des § 6 Abs 1 SGG (Einfuhr und Ausfuhr) mit Nichtigkeitsbeschwerde ist zulässig. Entscheidungstexte 10 Os 278/71 Entscheidungstext OGH 22.02.1972 10 Os 278/71 Veröff: EvBl 1972/278 S 528 = JBl 1972,580 13 Os 1... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 Abs1 AStPO §281 Z8 Cc
Rechtssatz: Ausfuhr von Suchtgift aus dem Ausland und die damit verbundene Einfuhr nach Österreich stellen in Wahrheit nur eine einzige Tathandlung dar. Eine mit dem Anklagesatz in diesem Punkte nicht übereinstimmende Fassung des Urteilsspruches begründet daher nicht den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 8 StPO. Entscheidungstexte 10 Os 278/71 Entsche... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 Abs1 AStPO §281 Z9aStPO §282 AaStPO §282 Ab
Rechtssatz: Die Teilanfechtung einer von mehreren Begehungsarten des § 6 Abs 1 SGG (Einfuhr und Ausfuhr) mit Nichtigkeitsbeschwerde ist zulässig. Entscheidungstexte 10 Os 278/71 Entscheidungstext OGH 22.02.1972 10 Os 278/71 Veröff: EvBl 1972/278 S 528 = JBl 1972,580 13 Os 1... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 Abs1 AStPO §281 Z8 Cc
Rechtssatz: Ausfuhr von Suchtgift aus dem Ausland und die damit verbundene Einfuhr nach Österreich stellen in Wahrheit nur eine einzige Tathandlung dar. Eine mit dem Anklagesatz in diesem Punkte nicht übereinstimmende Fassung des Urteilsspruches begründet daher nicht den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 8 StPO. Entscheidungstexte 10 Os 278/71 Entsche... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z5 A
Rechtssatz: Im Vorwurf der unrichtigen Berechnung der Schadenshöhe liegt nicht der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 5 StPO, sondern es wird eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet. Führt aber die vom Beschwerdeführer geforderte Berechnungsart weder zu einem Freispruch noch zu einer anderen Qualifikation, noch zur Anwendung eines anderen Strafsatzes, wird damit nicht das Vorliegen eines materiellrechtlichen Nichtigkeit... mehr lesen...
Norm: StPO §258StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Z5 A
Rechtssatz: Keine Verletzung der Begründungspflicht, wenn das Gericht sich nicht mit der die Urteilsgründe einleitenden kumulativen Anführung der Beweismittel begnügt, sondern in gedrängter Kürze jeweils noch im einzelnen angibt, auf welche Beweismittel es seine Feststellungen gründet, und zu jeder entscheidungswesentlichen Tatsachenfeststellung ausreichende und logische
Gründe: für die von ihm vorg... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §11StPO §281 Z11 B
Rechtssatz: Die Verhängung einer schweren Kerkerstrafe in Ansehung einer Jugendstraftat begründet eine Nichtigkeit im Sinne des § 281 Z 11 StPO. Entscheidungstexte 10 Os 265/71 Entscheidungstext OGH 01.02.1972 10 Os 265/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0088526 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z5 A
Rechtssatz: Im Vorwurf der unrichtigen Berechnung der Schadenshöhe liegt nicht der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 5 StPO, sondern es wird eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet. Führt aber die vom Beschwerdeführer geforderte Berechnungsart weder zu einem Freispruch noch zu einer anderen Qualifikation, noch zur Anwendung eines anderen Strafsatzes, wird damit nicht das Vorliegen eines materiellrechtlichen Nichtigkeit... mehr lesen...
Norm: StPO §258StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Z5 A
Rechtssatz: Keine Verletzung der Begründungspflicht, wenn das Gericht sich nicht mit der die Urteilsgründe einleitenden kumulativen Anführung der Beweismittel begnügt, sondern in gedrängter Kürze jeweils noch im einzelnen angibt, auf welche Beweismittel es seine Feststellungen gründet, und zu jeder entscheidungswesentlichen Tatsachenfeststellung ausreichende und logische
Gründe: für die von ihm vorg... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §11StPO §281 Z11 B
Rechtssatz: Die Verhängung einer schweren Kerkerstrafe in Ansehung einer Jugendstraftat begründet eine Nichtigkeit im Sinne des § 281 Z 11 StPO. Entscheidungstexte 10 Os 265/71 Entscheidungstext OGH 01.02.1972 10 Os 265/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0088526 ... mehr lesen...
Norm: StPO aF §281 Z11 B
Rechtssatz: Ist die Verhängung mehrerer Strafen gesetzlich zwingend vorgeschrieben und hat das Gericht dennoch nur eine dieser Strafen verhängt (hier im Zusammenhang mit § 32 FinStrG), liegt ein Nichtigkeitsgrund im Sinne des § 281 Z 11 StPO vor (vgl die bei Gebert-Pallin-Pfeiffer zu § 281 Z 11 StPO unter Nr 37 zit Entscheidungen). Entscheidungstexte 10 Os 240/71 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281
Rechtssatz: Die Frage, ob der Angeklagte nach den tatsächlichen Feststellungen mit der zu einem bestimmten Delikt erforderlichen bösen Vorsatz gehandelt hat, ist eine Rechtsfrage (vgl Entscheidung Nr 22 zu § 281 StPO Gebert-Pallin-Pfeiffer). Entscheidungstexte 11 Os 190/71 Entscheidungstext OGH 15.12.1971 11 Os 190/71 Veröff: EvBl 1972/212 S 407 = JBl 1972,377 ... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §281StPO §283 BStPO §467 Abs2
Rechtssatz: Fälschlich als Berufung bezeichnete Rechtsmittel werden zwar nach der Übung des OGH als Nichtigkeitsbeschwerde behandelt, wenn die falsche Bezeichnung offenkundig auf einem Irrtum (einem "Vergreifen" im Sinne des § 467 Abs 2 StPO) beruht (EvBl 1946/512, EvBl 1961/376) oder eine in den Rahmen einer ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde gehörige Rüge sich unter den Ausführungen zur Beruf... mehr lesen...
Norm: StPO §163StPO §198 Abs3StPO §281 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die StPO normiert im Zusammenhang mit der Bestellung und Tätigkeit eines Dolmetschers keinen Nichtigkeitsgrund. Entscheidungstexte 9 Os 119/71 Entscheidungstext OGH 23.11.1971 9 Os 119/71 Veröff: EvBl 1972/139 S 244 12 Os 181/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art8StPO §244StPO §281 Z3
Rechtssatz: Die durch diese Gesetzesstelle unter Nichtigkeitssanktion angeordnete Verlesung der Anklageschrift hat regelmäßig in deutscher Sprache zu erfolgen, also auch im Falle der (unter Beiziehung eines Dolmetschers durchgeführten) Hauptverhandlung gegen einen dieser Sprache nicht kundigen Angeklagten. Entscheidungstexte 9 Os 119/71 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §163StPO §198 Abs3StPO §281 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die StPO normiert im Zusammenhang mit der Bestellung und Tätigkeit eines Dolmetschers keinen Nichtigkeitsgrund. Entscheidungstexte 9 Os 119/71 Entscheidungstext OGH 23.11.1971 9 Os 119/71 Veröff: EvBl 1972/139 S 244 12 Os 181/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...