Norm
StPO §163Rechtssatz
Die StPO normiert im Zusammenhang mit der Bestellung und Tätigkeit eines Dolmetschers keinen Nichtigkeitsgrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0097597Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009