Norm
SGG aF §12 Abs1 ARechtssatz
Ausfuhr von Suchtgift aus dem Ausland und die damit verbundene Einfuhr nach Österreich stellen in Wahrheit nur eine einzige Tathandlung dar. Eine mit dem Anklagesatz in diesem Punkte nicht übereinstimmende Fassung des Urteilsspruches begründet daher nicht den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 8 StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0088420Dokumentnummer
JJR_19720222_OGH0002_0100OS00278_7100000_005