RS OGH 1972/5/2 10Os24/72

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Veröffentlicht am 02.05.1972
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Norm

StPO §281 Z9 litb

Rechtssatz

Das nachträgliche Bekanntwerden eines weiteren Gläubigers des Gemeinschuldners begründet nicht einen neuerlichen Verfolgungsanspruch gegen diesen Schuldner, sondern ist durch das gegen ihn ergangene Urteil bereits konsumiert.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 24/72
    Entscheidungstext OGH 02.05.1972 10 Os 24/72
    Veröff: SSt 43/16

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0099889

Dokumentnummer

JJR_19720502_OGH0002_0100OS00024_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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