Norm: StGB §39StGB §40StPO §265
Rechtssatz: Rückfall liegt auch dann vor, wenn bei der nachträglichen Aburteilung keine Zusatzstrafe verhängt wurde. Entscheidungstexte 10 Os 95/75 Entscheidungstext OGH 28.10.1975 10 Os 95/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0091314 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §265StPO §295
Rechtssatz: Rücksichtnahme gemäß § 265 StPO auf ein nach der Fällung des erstinstanzlichen Urteils ergangenes Urteil im Rechtsmittelverfahren auch wenn das später erflossene, bereits in Rechtskraft erwachsene Urteil eine solche Maßnahme nur mangels Rechtskraft des angefochtenen Urteils nicht treffen konnte (vgl dazu auch Gebert-Pallin-Pfeiffer, FN 5 zu § 295 StPO, und EvBl 1972/106 = RZ 1972,130 = JBl 1972,481).... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §226StPO §265
Rechtssatz: Der § 265 StPO erfordert weder ein Zuwarten auf den rechtskräftigen Abschluß eines anderen, getrennt geführten Strafverfahrens, noch gestattet er ein solches Zuwarten. Entscheidungstexte 9 Os 12/75 Entscheidungstext OGH 12.03.1975 9 Os 12/75 Veröff: EvBl 1975/242 S 529 European Case La... mehr lesen...
Norm: StPO §33 Abs2 AStPO aF §265 Cc
Rechtssatz: Zur Erhebung einer Beschwerde wider eine innerhalb des gesetzlichen Ermessensrahmens ergangene richterliche Entscheidung (hier: Ausmaß der Rücksichtnahme gemäß § 265 StPO) ist der Generalprokurator nicht legitimiert. Entscheidungstexte 9 Os 146/74 Entscheidungstext OGH 27.11.1974 9 Os 146/74 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z4StPO §265 Ac
Rechtssatz: "Angewendet" wird § 265 StPO bei der Strafzumessung nur, wenn diese Bestimmung in einer Abweichung von dem (durch das außerordentliche Milderungsrecht erweiterten) gesetzlichen Strafrahmen zur Auswirkung kommt (Unterschreitung der Grenze des außerordentlichen Milderungsrechts oder Absehen von einer Zusatzstrafe); nur bei einer solchen Auswirkung ("angewendet" in der Bedeutung des § 260 Z 4 StPO) muß § ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 Abs2 BeStPO §265
Rechtssatz: § 265 StPO enthält eine einzige zwingende Vorschrift, daß nämlich das für die schwerste Tat angedrohte Strafhöchstmaß nicht überschritten werden darf. Im übrigen ist die vorgeschriebene Rücksichtnahme Ermessenssache und darum einer Beschwerde nach § 33 Abs 2 StPO entrückt. Entscheidungstexte 9 Os 146/74 Entscheidungstext OGH 27.11.1974 9 ... mehr lesen...
Norm: NO §159 Abs1StPO §265 Ca
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 265 StPO ist auch im Disziplinarverfahren gegen einen Notar anwendbar (siehe JMVBl 1917,242 f). Entscheidungstexte Ds 8/72 Entscheidungstext OGH 17.10.1973 Ds 8/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0070985 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: USchG §1StPO §265 Cc
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Zeitraum der Unterhaltspflichtverletzung des Angeklagten sowohl gegenüber seinen ehelichen als auch gegenüber seinen unehelichen Kindern zum Teil ident ist, kann die Anwendung des § 265 StPO für sich allein nicht begründen. Entscheidungstexte 10 Os 128/72 Entscheidungstext OGH 10.10.1972 10 Os 128/72 Veröff: EvBl 1973/... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §38StPO §265 CbStPO §294StVG §7
Rechtssatz: 1) Bei im Verhältnis des § 265 StPO zueinander stehenden Urteilen ist in jedem jede bis zur Zeit seiner Fällung anrechenbare (noch nicht durch fiktiven Vollzug konsumierte) Vorhaft ohne Rücksicht darauf anzurechnen, ob eine Anrechnung desselben Zeitraumes schon in einem anderen (noch nicht vollstreckten) Urteil erfolgt ist. Von der Anrechnung sind daher unverzüglich die anderen bete... mehr lesen...
Norm: StPO §265 CbStPO §294VStG §7
Rechtssatz: 1) Bei im Verhältnis des § 265 StPO zueinander stehenden Urteilen ist in jedem jede bis zur Zeit seiner Fällung anrechenbare (noch nicht durch fiktiven Vollzug konsumierte) Vorhaft ohne Rücksicht darauf anzurechnen, ob eine Anrechnung desselben Zeitraumes schon in einem anderen (noch nicht vollstreckten) Urteil erfolgt ist. Von der Anrechnung sind daher unverzüglich die anderen beteiligten Gerichte... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §38StGB §43StPO §56StPO §265 Cb
Rechtssatz: Werden über einen Angeklagten, sei es mit ein und demselben Urteil, sei es mit Urteilen, die im Verhältnis der § 56, 265 StPO stehen, mehrere, wenn auch gemäß § 1 Abs 1 BedVG (nunmehr § 43 StGB) bedingt ausgesprochene, Strafen verhängt, so ist die Anrechnung der Vorhaft grundsätzlich auf alle Strafen auszusprechen (§ 55 a StG). Tatsächlich in Anrechnung gebracht wird die Vorhaft in ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §265 Ab
Rechtssatz: Eine Anwendung des § 265 StPO (nunmehr § 31 StGB) kommt zwar nicht in Betracht, wenn der Angeklagte wegen teils vor, teils nach der Fällung eines früheren Urteils begangener Straftaten verurteilt wird; doch kann bei der Strafbemessung nicht darüber hinweggegangen werden, daß ein wesentlicher Teil der nunmehr zur Aburteilung gelangten Taten vor dem früheren Urteil verübt wurde, und daß bei Bekanntsein diese... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §265 AcStPO §265 CaStPO §281 Z4 BStPO §283 AStPO §410
Rechtssatz: Die gegen den Antrag des Angestellten aufrecht erhaltene getrennte Durchführung zweier Strafverfahren, die an sich im Sinne des § 56 StPO zu verbinden gewesen wären, kann insbesondere dann eine Nichtigkeit im Sinne der Z 4 des § 281 StPO begründen, wenn mit Rücksicht auf die in jedem der getrennt durchgeführten Verfahren gesondert verhängten Freiheits... mehr lesen...
Norm: StPO §263 BStPO §265 Ac
Rechtssatz: Bei der Beantwortung der Frage, ob es sich bei jener Tat, deren der Angeklagte in der Hauptverhandlung neu beschuldigt wird, um eine gegenüber der von der Anklageschrift erfassten strenger zu bestrafende Tat handelt, kommt es ausschließlich auf die abstrakte gesetzliche Strafdrohung an. Ob und inwieweit der für das frühere (den Gegenstand der schriftlichen Anklage bildende) Delikt vom Gesetz festgelegte... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §66StPO §265
Rechtssatz: Wird ein Inländer wegen eines im Ausland begangenen Verbrechens, für das er bereits im Ausland bestraft worden ist, verurteilt, so ist eine Bedachtnahme auf das ausländische Urteil nach dem § 265 StPO (nunmehr § 31 StGB) ausgeschlossen; die erlittene Auslandstrafe ist nach dem § 36 Abs 2 StG (nunmehr § 66 StGB) in die zu verhängende Strafe einzurechnen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §34 Abs2 AStPO §265 Aa
Rechtssatz: Hat der Staatsanwalt gemäß § 34 Abs 2 StPO von der Verfolgung eines Inländers wegen eines von ihm im Ausland begangenen Verbrechens abgesehen, ist, wenn der Inländer wegen einer vor der ausländischen Verurteilung im Inland begangenen strafbaren Handlung verurteilt wird, § 265 StPO anzuwenden. Entscheidungstexte 12 Os 43/65 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs3FinStrG §22 Abs1StGB §31StGB §40StPO §265 Ca
Rechtssatz: § 22 Abs 1 FinStrG schreibt für den Fall der Realkonkurrenz von Finanzvergehen mit Straftaten anderer Art Kumulierungspflicht vor. § 21 Abs 3 FinStrG bezieht sich nur auf das Zusammentreffen zweier im Verhältnis der §§ 31, 40 StGB zueinander stehender Finanzvergehen. Selbst wenn daher bei zwei Urteilen, von denen eines wegen eines Nicht-Finanzvergehens, das zweite we... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §14StPO §265 Cc
Rechtssatz: Die Verurteilung eines Minderjährigen in zwei im Verhältnis des § 265 StPO stehenden Urteilen zu einer in summa ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe steht der Anwendung des § 14 JGG 1961 nicht entgegen, wenn der Minderjährige in dem späteren Urteil zu einer ein Jahr nicht übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wird. Entscheidungstexte 10 Os ... mehr lesen...
Norm: BG über die Erneuerung des Berufungsverfahrens in Strafsachen §1 ffStPO §265
Rechtssatz: Beispiel einer meritorischen Erledigung nach dem Bundesgesetz über die Erneuerung des Berufungsverfahrens. Zur Bedachtnahme auf § 265 StPO, wenn über den Täter inzwischen unter Berücksichtigung des § 265 StPO eine Zusatzfrage verhängt wurde. Entscheidungstexte 10 Os 177/63 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §265 Bb
Rechtssatz: Der OGH hat bei einer ihm im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Strafurteiles obliegenden Neubemessung der Strafe gemäß dem § 265 StPO auf rechtskräftige Verurteilungen, die zwar nach dem Urteil erfolgten, das der OGH aufhebt, seinem Urteil jedoch vorangehen, Rücksicht zu nehmen (ebenso bereits 10 Os 229/62). Entscheidungstexte 11 Os 285/62 Ents... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §45 Abs4StPO §265 Bb
Rechtssatz: Zur Befugnis, bei Festsetzung der Strafe nach den § 13 Abs 2, § 45 Abs 4 JGG 1961 gemäß dem § 265 StPO von der Verhängung einer weiteren Strafe Abstand zu nehmen. Entscheidungstexte 8 Os 411/61 Entscheidungstext OGH 01.12.1961 8 Os 411/61 Gegenteilig 10 Os 145/62 ... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §265 Cc
Rechtssatz: Die Anrechnung der unverschuldeten Vorhaft muß auch dann erfolgen, wenn eine Vereinigung der getrennt geführten Verfahren gemäß § 56 StPO möglich gewesen ist. Dieselben Grundsätze gelten auch, wenn die Tathandlungen auch nur teilweise im Verhältnis des § 265 StPO stehen. Entscheidungstexte 7 Os 78/61 Entscheidungstext OGH 11.04.1961 7 Os 7... mehr lesen...
Norm: PresseG §5 Abs1StPO §265 Ac
Rechtssatz: § 5 Abs 1 PresseG schließt (bei Preßordnungsdelikten) die Anwendung des § 265 StPO aus. Entscheidungstexte 7 Os 134/59 Entscheidungstext OGH 19.01.1960 7 Os 134/59 10 Os 201/72 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 10 Os 201/72 European C... mehr lesen...
Norm: Amnestie 1955 §1 Abs5StPO §265 Cb
Rechtssatz: a) Vorstrafen, bei denen eine unter Anwendung von § 265 StPO bemessen wurde, gelten als eine Einheit. b) Vorstrafe, deren Vollzug im Sinne des Gesetzes über die bedingte Verurteilung aufgeschoben und nach Amnestie 1955 nachgesehen wurde, gilt nicht alt verbüßt. Entscheidungstexte 7 Os 258/59 Entscheidungstext OGH 13.11.1959 7 Os... mehr lesen...
Norm: StPO §265aStPO §265 Bb
Rechtssatz: Eine Verletzung der im § 265 a StPO in Ansehung der Strafdauer vorgesehenen Grenze des Milderungsrechtes liegt nur dann vor, wenn die früher zuerkannten Strafen und die neuerlich verhängte Strafe zusammen das im Gesetz vorgesehene Mindeststrafausmaß von sechs Monaten nicht erreichen. Wenn hiebei gemäß § 265 StPO auf zuvor verhängte Geldstrafen Rücksicht zu nehmen ist, sind bei der Prüfung, ob durch das n... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §23StPO §265 Ca
Rechtssatz: Eine buchstäbliche Anwendung der
Norm: des § 265 StPO auf das anwaltschaftliche Disziplinarverfahren ist mangels bestimmter Strafsätze für die im § 2 DSt genannten Disziplinarvergehen nicht möglich; die Disziplinarbehörden sollen sich aber bei der Strafbemessung im Einzelfall unter den Voraussetzungen des § 265 StPO von der dieser Gesetzesstelle letztlich zugrunde liegenden Rechtsidee der Rücksichtnahme... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs3 BStPO §265 Cc
Rechtssatz: Das Gericht hat auf Grund des Antrages des Staatsanwaltes auf nachträgliche Festsetzung und Vollstreckung der Strafe gemäß § 13 Abs 3 JGG zu prüfen, ob eine Straffestsetzung zur Besserung erforderlich erscheint. Wird diese Frage bejaht, dann kann gemäß § 265 StPO die Festsetzung der Strafe auch in der Art erfolgen, daß unter Rücksichtnahme auf eine zuvor verhängte Strafe von der Verhängung einer... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §265TilgG 1951 §3 Abs1
Rechtssatz: Die Grundgedanken der §§ 56 und 265 StPO finden auch bei der Fristenberechnung nach dem TilgG 1951 Anwendung. Entscheidungstexte 5 Os 409/55 Entscheidungstext OGH 17.06.1955 5 Os 409/55 Veröff: RZ 1955,163 10 Os 209/72 Entscheidungstext OGH 16.01.1973 10 Os 209/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 DStPO §265 AaStPO §278
Rechtssatz: 1) Die Schöpfung getrennter Urteile in der Hauptverhandlung ist nur möglich, wenn eine nicht angeklagte Person während dieser eine Straftat begeht. 2) Macht sich der Angeklagte einer solchen schuldig, so hat es bei der Bestimmung des § 263 StPO sein Bewenden. 3) Die Anwendung des § 265 StPO setzt die Rechtskraft des Ersturteiles voraus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §265 Ab
Rechtssatz: Anwendung nur möglich, wenn zweite Tathandlung vor dem ersten Urteil begangen wurde. Entscheidungstexte 5 Os 569/28 Entscheidungstext OGH 14.08.1928 5 Os 569/28 Veröff: SSt 8/104 5 Os 791/53 Entscheidungstext OGH 09.07.1953 5 Os 791/53 Veröff: EvBl 1954/38 S 47 ... mehr lesen...