Norm
USchG §1Rechtssatz
Der Umstand, daß der Zeitraum der Unterhaltspflichtverletzung des Angeklagten sowohl gegenüber seinen ehelichen als auch gegenüber seinen unehelichen Kindern zum Teil ident ist, kann die Anwendung des § 265 StPO für sich allein nicht begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0076501Dokumentnummer
JJR_19721010_OGH0002_0100OS00128_7200000_002