RS OGH 1972/10/10 10Os128/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1972
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Norm

USchG §1
StPO §265 Cc

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Zeitraum der Unterhaltspflichtverletzung des Angeklagten sowohl gegenüber seinen ehelichen als auch gegenüber seinen unehelichen Kindern zum Teil ident ist, kann die Anwendung des § 265 StPO für sich allein nicht begründen.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 128/72
    Entscheidungstext OGH 10.10.1972 10 Os 128/72
    Veröff: EvBl 1973/97 S 215

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0076501

Dokumentnummer

JJR_19721010_OGH0002_0100OS00128_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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