Norm: JGG 1961 §16StPO §265 Bb
Rechtssatz: Hat das Gericht nach dem § 12 JGG eine Rahmenstrafe verhängt, so kann ein späteres Urteil bei Bemessung der Strafe auf das erste Urteil gemäß dem § 265 StPO nur derart Rücksicht nehmen, daß die neu zu verhängende Strafe zusammen mit dem im vorausgegangenen Urteil ausgesprochenen Höchstmaß der Rahmenstrafe die nach dem § 265 StPO höchste zulässige Strafdauer nicht übersteigt. (Zum JGG 1949) ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs1 CStPO §265 Ac
Rechtssatz: Bei Fehlen eines Strafausspruches im früheren Erkenntnis ist § 265 StPO nicht anzuwenden. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 5 Os 1131/30 Entscheidungstext OGH 29.12.1930 5 Os 1131/30 Vgl auch; Beis wie T1; Veröff: SSt X/96 5 Os 1195/36 Entscheidungstext OGH 18.01.1937 5 Os 1195... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §23StPO §265 Ca
Rechtssatz: § 265 StPO ist im Disziplinarverfahren für Rechtsanwälte nicht anwendbar. Entscheidungstexte Ds 57/50 Entscheidungstext OGH 07.11.1950 Ds 57/50 Veröff: AnwBl 1952 H2,20 Ds 28/55 Entscheidungstext OGH 06.10.1955 Ds 28/55 Ds 25/56 E... mehr lesen...
Norm: DevG §24 Abs2StPO §265
Rechtssatz: Die Anwendung der Bestimmungen des zweiten Absatzes des § 24 DevG und des § 265 StPO ist nebeneinander rechtlich nicht möglich. Die nach § 24 Abs 2 DevG für die rechtliche Beurteilung der Tat geforderte Voraussetzung muß bereits im Zeitpunkte der Begehung der Tat vorgelegen sein. Entscheidungstexte 1 Os 69/50 Entscheidungstext OGH 30.03.1950 ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §265 Ab
Rechtssatz: Unanwendbarkeit des § 265 StPO (nunmehr § 31 StGB), wenn ein Teil mehrerer strafbarer Handlungen vor, ein Teil davon nach Fällung des früher ergangenen Strafurteiles begangen wurde. Entscheidungstexte 1 Os 257/49 Entscheidungstext OGH 16.09.1949 1 Os 257/49 Veröff: JBl 1950,16 5 Os 1150/53 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §265 Bb
Rechtssatz: Wurde der Angeklagte in zwei abgesonderten Strafverfahren, die gemäß § 56 StPO gleichzeitig hätten geführt werden sollen, verurteilt, so ist die Vorhaft, die in dem Verfahren, das zuerst mit Urteil beendet worden ist, verhängt wurde, auf die durch das zweite Urteil unter Bedachtnahme auf " 265 StPO verhängte Strafe anzurechnen, soweit sie nicht schon durch die Strafe konsumiert worden ist, die im ersten Ur... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §39StPO §265 C
Rechtssatz: Wird bei einer zweiten Verurteilung (wegen Diebstahl) die Strafe unter Bedachtnahme auf § 265 StPO (nunmehr § 31 StGB) bemessen, so sind beide Verurteilungen hinsichtlich der Strafe als eine Einheit zu behandeln. Entscheidungstexte 4 Os 51/24 Entscheidungstext OGH 21.03.1924 4 Os 51/24 Veröff: SSt 4/28 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §16StPO §265 Cb
Rechtssatz: Anwendbarkeit der Bestimmungen des § 12 Abs 1 JGG bei einer unter Berücksichtigung des § 265 StPO zu verhängenden Strafe. (Zum JGG 1928) Entscheidungstexte 5 Os 924/30 Entscheidungstext OGH 03.09.1930 5 Os 924/30 Veröff: SSt X/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...