Norm
JGG 1961 §14Rechtssatz
Die Verurteilung eines Minderjährigen in zwei im Verhältnis des § 265 StPO stehenden Urteilen zu einer in summa ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe steht der Anwendung des § 14 JGG 1961 nicht entgegen, wenn der Minderjährige in dem späteren Urteil zu einer ein Jahr nicht übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0088477Dokumentnummer
JJR_19640424_OGH0002_0100OS00020_6400000_001