Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua der jugoslawische Staatsangehörige Ilaz S*** des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach dem § 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 3 SGG als Beteiligter nach dem § 12 StGB schuldig erkannt. Den Schuldspruch bekämpft der genannte Angeklagte mit einer auf die Z 4, 5 und 5 a des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Rechtliche Beurteilung Schon die Verfahrensrüge ist berechtigt. Der Verteidiger des Rechtsmitte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Jugendschöffengericht wurden der am 24.September 1973 geborene Gerwich V*** und der am 1.November 1974 geborene Christian E*** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Christian E*** und seine gesetzlichen Vertreter ließen die Schuldsprüche in den (auch) diesen Angeklagten betreffenden Fakten A 1 und 2 in Rechtskraft erwachsen; Gerwich V*** bekämpft das Urteil in sämtlichen... mehr lesen...
Gründe: Der 41jährige Karl S*** wurde (zu 1.) des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB und (zu 2.) des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs. 1 und 2 StGB (siehe indes Leukauf-Steininger2, Ergänzungsheft 1985, RN 19 a zu § 216 StGB) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien (1.) am 4.Mai 1989 Patricia T*** mit Gewalt, indem er ihr zumindest zwei Schläge ins Gesicht versetzte und sie an den Haaren riß, und durch gefährliche Drohung, indem er äußerte, er we... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere in Rechtskraft erwachsene Entscheidungen enthält, wurde Kurt Christian Z*** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (I 1) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB (I 2) schuldig erkannt. Darnach hat er I 1 am 20.September 1987 in Attnang-Puchheim dem Rudolf S*** fremde bewegliche Sachen, und zwar Bargeld und Gebrauchsgegenstände in ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen unbekämpften Freispruch enthaltenden Urteil wurde Ludwig L*** des in sechs Angriffen verübten Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Bezüglich eines weiteren Faktums (Punkt 3 der Anklageschrift ON 55) wurde die Anklage - von der Staatsanwaltschaft ungerügt - nicht erledigt. Ihm liegt inhaltlich des Schuldspruches zur Last, zwischen dem 28. Juli und dem 7.September 19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Konrad W*** (I) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, (II) des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 zweiter Fall StGB und (III) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt. Darnach hat er (I) mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung des schweren Bet... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Wurde die in der Hauptverhandlung verkündeten
Entscheidungsgründe: in Entsprechung der Bestimmung des § 238 Abs 2 StPO im Protokoll ersichtlich gemacht, dann besteht nicht nur überhaupt kein Anlaß, im Urteil diesbezüglich etwas nachzutragen, sondern es würde eine allfällige Ergänzung der - diesfalls sonach nicht vollständig verkündeten -
Entscheidungsgründe: des (abweislichen) Zwischenerkenntnis... mehr lesen...
Gründe: Arnold M*** wurde des Vergehens der versuchten Verleitung (Bestimmung) zur schweren Sachbeschädigung nach §§ 15 Abs. 2, 12 erster Fall, 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 13.April 1986 in Leutasch dem Ehepaar Hugo und Brigitte W*** zwei Behältnisse mit Buttersäure übergeben, mit der erfolglos gebliebenen Aufforderung, diese übelriechende Säure im Anschluß an die Abendvorstellung im Kino in Telfs - dessen Räumlichkeiten der mit dem Angeklagten verfei... mehr lesen...
Gründe: Der am 17.Februar 1970 geborene Günther U*** wurde mit dem bekämpften Urteil des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 21.Juli 1987 - somit noch als Jugendlicher - in Kundl als Lenker eines Fahrrades durch Nichteinhalten der rechten Straßenseite und mangelnde Aufmerksamkeit, wodurch er mit dem entgegenkommenden Radfahrer Josef K*** zusammenstieß, fahrlässig dessen Tod herbeigeführt zu haben. Der gegen den Schuldspruch erh... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Ersichtlichmachung der
Gründe: eines abweisenden Zwischenerkenntnisses im Verhandlungsprotokoll soll ihre Überprüfbarkeit im Rechtsmittelverfahren ermöglichen und kann mit Bezug auf jene Zielsetzung ohne Nachteil für den Antragsteller durch ihre Aufnahme in die schriftliche Urteilsbegründung nachgeholt werden. Die sofortige Verkündung der Abweisungsgründe in der Hauptverhandlung hingegen so... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Malgorzata M*** und deren Tochter Verena Sabine G*** des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sich die Genannten in der Zeit vom September 1986 bis zum Jänner 1987 in Wien ein ihnen von Manfred L*** zum kommissionsweisen Verkauf anvertrautes Gut in einem 25.000 S übersteigenden Wert, und zwar acht Bilder von Hans Staudacher und ein Bild von Adolf Frohner im Gesamtwert vo... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 BMRK Art6 Abs1 II5b2
Rechtssatz: Die Beachtung der Vorschrift des § 238 Abs 2 StPO, wonach das Schöffengericht über Beweisanträge in der Hauptverhandlung nicht nur zu entscheiden, sondern auch die
Gründe: hiefür zu verkünden (und im Protokoll ersichtlich zu machen) hat, ist durch das Wesen eines die Strafverfolgung gleichwie die Verteidigung sichernden Verfahrens geboten, weil sie dem Antragsteller im Intere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Franz L*** der Vergehen (1) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, (2) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB, (3) der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB und (4) der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 14.Juli 1987 in Wien (zu 1) der Heidemarie L*** durch Schläge in das Gesicht und Zerren an den Haaren, eine Schädelprellung sowie durch das Zustechen mit einem Messer eine Schnittwunde an der re... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Februar 1961 geborene Günther A*** wurde des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1, 2 Z. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 15. Oktober 1986 in Wien Gerhard S*** durch einen Messerstich in den Oberbauch verletzt, wobei die Tat eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsstörung und Berufsunfähigkeit zur Folge hatte, die Verletzung an sich schwer war und die Tat mit einem Mittel und auf solche Weise begangen wurde, womit in ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der ägyptische Staatsangehörige El Sayed Abdel Rahman EL-S*** (zu 1) des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB, (zu 2) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB und (zu 3) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien (zu 1) am 30.September (im Urteilsspruch infolge eines offenkundigen Schreibfehlers unrichtig: Dezember) 1985 an den ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8.Februar 1915 geborene Dr.Rudolf K*** des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs.1 und Abs.2 (zweiter Fall) StGB (A des Schuldspruches) und des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs.3 StGB als Beteiligter nach dem § 12 StGB (D des Schuldspruches), der am 21.Dezember 1943 geborene Dr.Hannes M*** des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs.1, Abs.2 (zweiter Fall) StGB und des Verbrechens des schweren Bet... mehr lesen...
Gründe: Erwin P***, geboren am 25.Jänner 1952, der zeitweise als Fierant und Verkäufer beschäftigt war, wurde mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt (I) und von weiteren Anklagepunkten gemäß dem § 259 Z 3 StPO rechtskräftig freigesprochen (II). Dem Schuldspruch zufolge verleitete er in der Zeit vom 23.November 1981 bis 14.Juli 1983 in verschiedenen Orten Österreichs mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicher... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §281 Abs3
Rechtssatz: Nichtverkündung der
Gründe: für die Abweisung eines Beweisantrags begründet Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO, doch kann ein Fehlen der (grundsätzlich anzunehmenden) Möglichkeit einer Relevanz dieser Formverletzung im Einzelfall (hier: durch den Nachtrag der Abweisungsbegründung in der Urteilsausfertigung) unzweifelhaft erkennbar sein (§ 281 Abs 3 StPO). En... mehr lesen...
Gründe: Der zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangene Johann S*** und seine Schwester, die Serviererin Maria G***, wurden des Verbrechens nach § 12 Abs. 1, 2 und 3 Z. 3 SuchtgiftG. (in der Fassung der mit 1.September 1985 in Kraft getretenen Suchtgiftgesetznovelle 1985, BGBl. Nr. 184: 1) und des Finanzvergehens nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. b FinStrG. (2) schuldig erkannt. Darnach haben sie in Wien und anderen Orten bzw. Ländern im August 1985 gemeinsam mit den abgesondert ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Februar 1949 geborene Gelegenheitsarbeiter Johann R*** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 (Abs. 1 und) Abs. 2 StGB (1 des Schuldspruches) und des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB (2 des Schuldspruches) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien am 20.Juni 1985 den Gerhard P*** mehrmals niedergestoßen und ihm einen Radiorecorder nicht mehr feststellbaren Wertes weggenommen (1 des Urteilssatzes) sowie a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 30.März 1948 geborene Versicherungsangestellte Herbert A und der am 22.August 1959 geborene Kaufmann Günter B des Vergehens des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs 1 Z 3 StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 26.September 1983 in Graz im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken als unmittelbare Täter mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich unrechtmäßig zu bereichern, den Karl C durch Täuschung über Tatsache... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 17.November 1946 geborene deutsche Staatsangehörige Peter A und die türkischen Staatsangehörigen Sarban (richtig: Saban - vgl. S. 47, 215/I) D, geboren am 15.Februar 1959, Mehmet B, geboren am 10.Oktober 1947, und Erdogan C, geboren am 15.Jänner 1950, des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG., § 15 StGB sowie des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1, 38 Abs 1 (zu ergänzen: lit b) FinSt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - im zweiten Verfahrensgang - der am 25.Mai 1949 geborene Angestellte Edwin A des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB. und der am 28. Mai 1935 geborene Angestellte Harald B des Verbrechens der Untreue (als Beteiligter) nach den §§ 12, 153 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Dem Angeklagten A fällt nach dem Inhalt des erstgerichtlichen Schuldspruchs zur Last, als Kassier des Raiffeisenverban... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO liegt trotz Verletzung der Begründungspflicht nach § 238 Abs 2 StPO nicht vor, wenn die sich aus dem Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls ergebenden Verfahrensergebnisse eindeutig erkennen lassen, von welchen Erwägungen der Gerichtshof bei Fällung des Zwischenerkenntnisses ausgegangen ist und daß die Abweisung des Antrages nicht einen dem Angekl... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 AMRK Art6 Abs1 II5b2
Rechtssatz: Begründungszwang für Zwischenerkenntnisse. Die Bestimmung des § 238 Abs 2 StPO, wonach die
Entscheidungsgründe: eines Zwischenerkenntnisses im Sinne des Abs 1 leg cit "jederzeit verkündet und im Protokoll ersichtlich gemacht werden" müssen, verfolgt ua den Zweck, der Rechtsmittelinstanz bei Anrufung des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Abs 1 Z 4 StPO all jene Erwägungen zur Kenn... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 238 Abs 2 StPO verfolgt ua den Zweck, der Rechtsmittelinstanz im Falle der Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes der Z 4 die Erwägungen zur Kenntnis zu bringen, von denen der Gerichtshof ausgegangen ist, und ihr Gelegenheit zu geben, zu prüfen, ob das Zwischenerkenntnis Verfahrensgrundsätze verletzt hat und welchen Einfluß die etwaige Formverletzung auf die Entscheidung ü... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Abweisung von Beweisanträgen wegen "Unerheblichkeit" begründet den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO. Entscheidungstexte 5 Os 712/56 Entscheidungstext OGH 18.07.1956 5 Os 712/56 Veröff: EvBl 1956/322 S 549 5 Os 382/56 Entscheidungstext OGH 19.09.1956 5 Os 382/56 ... mehr lesen...