Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland S***** mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A) sowie jeweils mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (B) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Danach hat er in Sch***** und anderen Orten Österreichs (A) wiederholt außer dem Fall des § 206 StGB an unmündigen Personen geschlechtliche Handlungen vorgenommen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Werner D***** und Alfons D***** mehrerer Finanzvergehen (hinsichtlich des Letzteren richtig: eines Finanzvergehens) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Danach haben im Bereich des Finanzamts Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (im Urteilsspruch nach Steuerarten und Jahren aufgeschlüsselte) Verkürzungen bewirkt: Werner D***** als Einzelu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde DI Dr. Wassil N***** von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe „in der Zeit vom 19. November 1999 bis zum 31. Juli 2006 in Wien als Gesellschafter der unter der Einzelfirma 'N*****' firmierenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts seine ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich missbraucht und dadurch seinem Mitgesellschafter Dr. Ronald R***** einen Vermögensnachteil in einem 50.000 Euro ü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hermann H***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A, B), Ing. Walter P***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 und 15 StGB (A) schuldig erkannt. Danach haben sie in Klagenfurt und an anderen Orten mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz, Hermann H***** überdies in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung schwerer Betrugs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Zweitangeklagte Anton R***** (Punkt 1. des Schuldspruchs) und der Viertangeklagte Harald F***** (Punkt 2. des Schuldspruchs) jeweils der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung als Beitragstäter nach §§ 11 dritter Fall, 33 Abs 1, Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Hingegen wurden der Erstangeklagte Mag. Josef S***** und der Drittangeklagte Johann St***** von der Anklage, sie hätten in Obertrum vorsätzlich durch Verschleierung von S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Hepolite O***** und Sandra Z***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall, Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Hepolite O***** und Sandra Z***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, zweiter und dritter Fall, Absatz 4, Ziffer 3, SMG schuldig erkannt. Danach haben sie am 20. Mai 2007 im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 StGB) den bestehenden Vorschriften zuwi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elisabeth Z***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elisabeth Z***** des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Danach hat sie in Klagenfurt mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten Dritte unrechtmäßig zu bereichern, Nachgenannte durch Täuschung üb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche der Angeklagten Johann S***** und Ing. Josef G***** enthält, wurden Johann S***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: dritter Fall in der im Urteilszeitpunkt gültigen Fassung des BGBl I 2002/134), Abs 3 und 15 StGB (I A) sowie der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB (I B), Ing. Josef G***** der Verbrechen des teils... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4StPO §238 Abs2
Rechtssatz: Wenn das Gericht eine der Vorschriften des § 238 StPO über die Vorgangsweise bei der Entscheidung über Anträge missachtet, kann zwar deren Einhaltung dahin begehrt werden, dass über den Antrag sofort entschieden und die aus Sicht des erkennenden Gerichts maßgeblichen
Gründe: gleichzeitig verkündet und im Protokoll ersichtlich gemacht werden, und es kann die Missachtung eines derartigen Begehrens ... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurden Rene K***** und Michael H***** - abweichend von der wegen des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB erhobenen Anklage - des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt, Mario J***** dagegen vom Anklagevorwurf gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurden Rene K***** und Michael H***** - abweichend von der wegen des V... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Einhaltung des § 238 Abs 2 StPO steht nur insoweit unter Nichtigkeitssanktion, als einem just darauf abzielenden Antrag des Beschwerdeführers zuwider nicht entschieden wurde (WK-StPO § 281 Rz 316; WK-StPO § 238 Rz 8). Entscheidungstexte 15 Os 16/04 Entscheidungstext OGH 22.04.2004 15 Os 16/04 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Erich Josef G***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (A)I) und des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 2 (Abs 5 Z 2, 3 und 4) StGB (A)II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Erich Josef G***** des Ve... mehr lesen...
Gründe: Mit den angefochtenen Urteilen - die auch Teilfreisprüche enthalten - wurden Dr. Hans-Jürgen G*****, Herbert N*****, Dr. Friedrich D*****, Werner B*****, DVw. Helmut S*****, Georg Ge***** und Dr. Otto T***** jeweils wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG, teilweise als Beitragstäter nach 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Mit den angefochtenen Urteilen - die auch Teilfreisprüche enthalten - ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Antun J***** im zweiten Rechtsgang unter rechtlich verfehlter, jedoch der Aufhebung durch eine Maßnahme nach § 290 Abs 1 StPO nicht bedürftiger (Mayerhofer StPO4 § 289 E 4a) Wiederholung des bereits im ersten Rechtsgang (Urteil vom 20. März 2002, ON 28 iVm dem Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 11. Februar 2003, GZ 11 Os 124/02-6) in Teilrechtskraft erwachsenen Schuldspruches nach § 28 Abs 2 zweiter und vierter Fall SMG und § 15 StGB sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sreten B***** jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2) und der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (3) sowie jeweils mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (erster Fall) StGB (4) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (5) schuldig ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ansfried Wilhelm L***** und Thomas W***** jeweils des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB sowie Robert W***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ansfried Wilhelm L***** und Thomas W***** jeweils des Verbrechens des versuchten sch... mehr lesen...
Gründe: Mounir A***** wurde je zweier Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (I/1 und 2) und der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (II und III) sowie der Vergehen der versuchten Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 15, 223 Abs 2, 224 StGB (IV/1) und der versuchten Urkundenfälschung nach §§ 15, 223 Abs 2 StGB (IV/2) schuldig erkannt. Mounir A***** wurde je zweier Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2,... mehr lesen...
Gründe: Johann H***** wurde (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er im März 1998 in Innsbruck dadurch, dass er als Schuldner mehrerer Gläubiger dem Verein "I*****" einen Betrag von 116.276,53 Euro (1,6 Mio S) als Darlehen zuzählte, einen Bestandteil seines Vermögens beiseite geschafft und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger oder wenigstens eines von ihnen vereitelt oder geschmälert hat, wobei d... mehr lesen...
Gründe: Mustapha J***** wurde des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (zu ergänzen: vierter Fall) und Abs 3 erster Fall SMG schuldig erkannt, weil er in Graz ab nicht näher bekannten Zeitpunkten, zumindest ab Jänner bis 2. Juli 2002 den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in einer großen Menge (§ 28 Abs 6 SMG) in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, in Verkehr gesetzt sowie dadurch anderen überlassen hat ("wodurch er auch Mi... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die die Abweisung eines Beweisantrages nach Ansicht des Erstgerichtes rechtfertigenden
Entscheidungsgründe: stehen als solche nicht unter Nichtigkeitssanktion, wenn nur dem Antrag auch nach der - auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen - Ansicht des Obersten Gerichtshofes keine Berechtigung zukam. Entscheidungstexte 14 Os 127/01 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm Rudolf S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 21. Mai 1996 in Wien als am 26. Jänner 1996 bestellter Liquidator und als am 2. Mai 1996 bestellter Geschäftsführer, somit als leitender Angestellter (§ 161 Abs 1 StGB) der D***** Hotelbetriebs GmbH (kurz: D*****-H), welche Schuldnerin mehrerer Gläubiger war, durch Überweisung eines als Lizenzgebühr bezeichneten B... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4StPO §281 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die
Entscheidungsgründe: eines Zwischenerkenntnisses müssen jederzeit verkündet und im Protokoll ersichtlich gemacht werden. Ihre Wiederholung in den Urteilsgründen ist gesetzlich nicht vorgesehen, weshalb eine deshalb erhobene Mängelrüge (Z 5) schon im Ansatz verfehlt ist. Die mangelhafte
Begründung: eines Zwischenerkenntnisses kann vielmehr nur mit Verfahrensrüge nach § 281 Abs ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S***** des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB und des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 4. Juni 1999 in Ort im Innkreis seine Gattin Maria S****... mehr lesen...
Gründe: Herbert W***** wurde vom Schöffengericht des Verbrechens des Einbruchsdiebstahls nach §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er einer Bekannten in Pottendorf in der Nacht zum 4. Jänner 1998 11.240 S Bargeld durch Einbruch und Einsteigen in deren Wohnstätte mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichteten Vorsatz weggenommen habe. Herbert W***** wurde vom Schöffengericht des Verbrechens des Einbruchsdiebstahls nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins, StGB schuldig erka... mehr lesen...
Gründe: Johannes F***** wurde der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (1.) und der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB (3.) sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (2.) schuldig erkannt. Johannes F***** wurde der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (1.) und der Verleumdung nach Paragraph 297, Absatz eins, zweiter Fall StGB (3.) sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach Paragraphen 15,,... mehr lesen...
Norm: StPO §238 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: War der Beweisantrag vom Ansatz her verfehlt, kann es sanktionslos auf sich beruhen, daß das bekämpfte Zwischenerkenntnis entgegen der
Norm: des § 238 Abs 2 StPO weder in der Hauptverhandlung noch im Urteil begründet wurde. Entscheidungstexte 12 Os 59/92 Entscheidungstext OGH 11.06.1992 12 Os 59/92 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Dipl.Ing. Christine B***** des Vergehens (richtig: Finanzvergehens) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, in Wien als Geschäftsführerin der I***** GesmbH in der Zeit zwischen März 1983 und Februar 1988 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1972 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Abgabe unrichtiger, lediglich Vorsteuerbeträge, aber nic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 27.Juni 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Reisenleitner, Dr. Lachner, Dr. Kuch und Dr. Hager als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Jahn als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Rudolf S***** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 12... mehr lesen...