Norm: StPO §143 Abs2StPO §151StPO §152StPO 153
Rechtssatz: Ungeachtet der einschränkenden Terminologie des § 143 Abs 2 zweiter Satz StPO ("von der Verbindlichkeit zur Ablehnung eines Zeugnisses .... befreit") sind nicht nur die Fälle des Zeugnisentschlagungsrechtes, sondern auch jene der Zeugnisunfähigkeit (§ 151 StPO) und der berechtigten Zeugnisverweigerung (§ 153 StPO) miteinzubeziehen, weil sich die Unzulässigkeit willensbeugenden Zwangs zu... mehr lesen...
Norm: StPO §143 Abs2StPO §151StPO §152StPO §153
Rechtssatz: Wenn der Schutzzweck des Zeugnis-Verbots über das Pressions-Verbot hinaus bis zur Sach-Beweisführung mittels Beschlagnahme durchschlägt, muß in der Beschlagnahme - weil dadurch derselbe Effekt erreicht würde, wie durch die unzulässige Herbeiführung der Zeugenaussage einer von der Verbindlichkeit zu deren Ablegung gesetzlich befreiten Person - auch eine Umgehung des Verbots der Erzwingu... mehr lesen...
Gründe: Gerhard L***** wurde des Verbrechens nach §§ 12 Abs. 1 SGG in der Form des Versuches nach § 15 StGB schuldig erkannt, weil er am 22. November 1990 in Salzburg Suchtgift in großer Menge, und zwar 55,9 Gramm Kokain durch das Anbot an einen Unbekannten zum Verkauf in Verkehr zu setzen suchte. Der Angeklagte bekämpft diesen Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerde gestützt auf § 281 Abs. 1 Z 4, 5, 5 a und 9 (lit.) a StPO. Rechtliche Beurteilung In den Au... mehr lesen...
Norm: StPO §151
Rechtssatz: Das Erfordernis der Entbindung eines Staatsbeamten von der Verschwiegenheitspflicht setzt einen "Vorgesetzten" voraus, den ein Bundesminister als oberstes Organ der Verwaltungsgeschäfte des Bundes (Art 69 Abs 1 B-VG) begrifflich nicht hat; ihm ist es daher rechtlich gar nicht möglich, eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch einen Vorgesetzten zu erwirken, es liegt vielmehr in seinem eigenen, von pflich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jamal R***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 18. April 1990 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, eine namentlich nicht bekannte Person - und zwar einen verdeckten Ermittler des Bundesministeriums für Inneres - durch die Vorgabe, bei dem ihr zu verkaufenden Pulver handle es sich um Heroin, also durc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch der Mitangeklagten Maria Christina C***** enthält - wurden Yavuz S***** und Tommaso C***** (zu A/) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 3 SGG sowie (zu B/) des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG, Yavuz S***** jeweils als Beteiligter (durch Tatbestimmung) nach § 12 zweiter Fall StGB und § 11 zweiter Fall FinStrG schuldig erkannt. Darnach haben (zu A/I) Tommaso C*... mehr lesen...
Norm: StPO §151 Z2StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO begründet ein Verstoß gegen § 151 Z 2 StPO nur dann, wenn ein infolge des ihm obliegenden Amtsgeheimnisses entschlagungsberechtigter Zeuge, soweit er von seiner Verschwiegenheitspflicht nicht entbunden wurde, zur Aussage verhalten wird; eine allfällige ungerechtfertigte Entschlagung der Aussage durch den Beamten hingegen ist nur unter den Vo... mehr lesen...
Norm: StPO §151 Z2StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO begründet ein Verstoß gegen § 151 Z 2 StPO nur dann, wenn ein infolge des ihm obliegenden Amtsgeheimnisses entschlagungsberechtigter Zeuge, soweit er von seiner Verschwiegenheitspflicht nicht entbunden wurde, zur Aussage verhalten wird; eine allfällige ungerechtfertigte Entschlagung der Aussage durch den Beamten hingegen ist nur unter den Vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Harald K***** (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am und nach dem 29.Oktober 1988 in G***** als leitender Beamter der kriminalpolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion G***** mit dem Vorsatz, den Staat in (richtig: an) seinem konkreten Recht auf Strafverfolgung zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.August 1925 geborene Landwirt Max Z*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im Mai und Juni 1987 als Bürgermeister der Marktgemeinde Semriach, somit als Beamter mit dem Vorsatz, die Gemeinde in ihrem Recht auf Einhaltung der Steiermärkischen Bauordnung 1968 (im folgenden kurz StmkBO) zu schädigen, seine Befugnis, im Namen der Gemeinde als deren Organ, nämlich als Ba... mehr lesen...
Norm: StPO §151 Z2
Rechtssatz: Wenn auch über die Entbindung allein die Dienstbehörde zu entscheiden hat, obliegt gleichwohl dem Gericht die Prüfung, ob überhaupt die Gefahr der Verletzung des Amtsgeheimnisses gegeben ist. Ergeben sich keine Hinweise in diese Richtung und beruft sich der Beamte auch nicht aus seine Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit, so kann das Gericht den Beamten ohne Verstoß gegen § 151 Z 2 StPO zeugenschaftl... mehr lesen...
Norm: StPO §151 Z2
Rechtssatz: Wenn auch über die Entbindung allein die Dienstbehörde zu entscheiden hat, obliegt gleichwohl dem Gericht die Prüfung, ob überhaupt die Gefahr der Verletzung des Amtsgeheimnisses gegeben ist. Ergeben sich keine Hinweise in diese Richtung und beruft sich der Beamte auch nicht aus seine Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit, so kann das Gericht den Beamten ohne Verstoß gegen § 151 Z 2 StPO zeugenschaftl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 20.November 1985, GZ 22 Vr 2066/85-108, wurde (ua) der am 9. Dezember 1933 geborene Angeklagte Harald W*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 2 StGB (in der Fassung vor dem Strafrechtsänderungsgesetz 1987) schuldig erkannt. Nach dem Schuldspruch hat er - in Gesellschaft eines Beteiligten (§ 12 StGB) - in der Nacht zum 21.Mai 1985 in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Beschwerdeführer Franz Josef P*** und Harald Alfred G*** sowie der Mitangeklagte Robert Ernest W***, der das Urteil unangefochten ließ, des Verbrechens nach dem § 12 Abs. 1 SGG - W*** und G*** im Deliktsstadium des Versuches nach dem § 15 StGB, G*** als daran Beteiligter nach dem § 12, dritter Fall, StGB - und des Vergehens nach dem § 16 Abs. 1 SGG schuldig erkannt. Nur den Schuldspruch wegen Verbrechens nach dem § 12 Abs. 1 SGG bekä... mehr lesen...
Norm: StPO §151 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Von der beantragten Vernehmung eines Kindes, das Opfer eines Sexualdelikts war, als Zeuge in der Hauptverhandlung (hier: zur Tatzeit 7 1/2-jähriges und zur Zeit der Hauptverhandlung 8 1/2-jähriges, geistig minderbegabtes Mädchen) kann - im Interesse der Wahrung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit, aber auch des in Art 6 Abs 3 lit d MRK jedem Angeklagten zustehenden Rechts, Fragen an einen Belast... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 42-jährige Michael H*** (zu A/I und II) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB und (zu B/I und II) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Klosterneuburg A/ nachgenannte unmündige Personen zu wiederholten Malen auf andere Weise als durch Beischlaf, nämlich dadurch, daß er sie veranlaßte, seinen Geschlechtsteil bis zum Samenerguß zu... mehr lesen...
Norm: StPO §151 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Von der beantragten Vernehmung eines Kindes, das Opfer eines Sexualdelikts war, als Zeuge in der Hauptverhandlung (hier: zur Tatzeit 7 1/2-jähriges und zur Zeit der Hauptverhandlung 8 1/2-jähriges, geistig minderbegabtes Mädchen) kann - im Interesse der Wahrung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit, aber auch des in Art 6 Abs 3 lit d MRK jedem Angeklagten zustehenden Rechts, Fragen an einen Belast... mehr lesen...
Gründe: Der 30jährige Harald P*** wurde des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und 3, Z 3 SGG und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 WaffenG schuldig erkannt, weil er - zusammengefaßt wiedergegeben - von August bis Oktober 1986 750 Gramm Heroin (darin rund 600 Gramm Reinsubstanz; sonach eine übergroße Menge dieses Suchtgiftes im Sinne des § 12 Abs. 3 Z 3 SGG) in Verkehr gesetzt (A I) und im Oktober 1986 Franz Z*** dazu bestimmt hat, 70 Gramm Heroin (darin mindestens 42 Gramm Reinsubstanz) a... mehr lesen...
Norm: StGB §72StPO §151 Z3StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die weitgehend im emotionellen Bereich des Zeugen angesiedelte Entscheidung, ob er vom Entschlagungsrecht in einem gegen einen Angehörigen geführten Strafverfahren Gebrauch macht, entzieht sich schon ihrer Art nach einer Substituierung durch einen (gesetzlichen) Vertreter. Auch ein Unmündiger kann diese - nicht zu begründende - Entscheidung für sich treffen. Es obliegt aber der Würdigung d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.Mai 1956 geborene Johann G*** des Verbrechens der vorsätzlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs 1 und 2, erster Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach fügte er am 31.Oktober 1987 in Wien seiner Ehefrau Gabriele G*** absichtlich schwere körperliche Verletzungen zu, indem er sie mit Nitroverdünnung übergoß und mit einem Feuerzeug in Brand steckte und ihr dadurch Verbrennungen zweiten und dritten Grades in einer Ausdehnun... mehr lesen...
Norm: StGB §72StPO §151 Z3StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die weitgehend im emotionellen Bereich des Zeugen angesiedelte Entscheidung, ob er vom Entschlagungsrecht in einem gegen einen Angehörigen geführten Strafverfahren Gebrauch macht, entzieht sich schon ihrer Art nach einer Substituierung durch einen (gesetzlichen) Vertreter. Auch ein Unmündiger kann diese - nicht zu begründende - Entscheidung für sich treffen. Es obliegt aber der Würdigung d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois G*** (1.) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB und (2.) des (in Tateinheit damit begangenen) Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im September und Oktober 1987 (in Fürstenfeld) in zwei Angriffen seine am 16.September 1980 geborene Tochter Patricia G*** dadurch, daß er mit ihrer Hand, die er an seinen Geschlechtsteil führte, Masturbat... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.Februar 1958 geborene Erich H*** wurde des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB (1) und des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Schlierbach nachgenannte Personen zumindest mit einer Verletzung am Körper gefährlich bedroht, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, und zwar am 4.Juli 1988 Ingrid R*** und deren Sohn Mario R*** durch die Äußerung, er liebe Mario noch immer und wis... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (das auch Teilfreisprüche enthält) wurde der am 13.Mai 1951 geborene Schulwart Hans M*** des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach §§ 207 Abs. 1 (erster Fall) und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien nachgenannte unmündige Personen auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht 1. mißbraucht, indem er sie am Glied betastete, und zwar a) im Jahre 1986 den am 18.J... mehr lesen...
Gründe: Der am 6.Juli 1969 geborene beschäftigungslose Fleischhauergeselle Michael P*** wurde des Verbrechens des versuchten Mordes als Anstifter nach §§ 12, 15, 75 StGB. (1), des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 1 StGB. (2) und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB. (3) schuldig erkannt. Nach dem Wahrspruch der Geschwornen hat er in der Nacht zum 13. Jänner 1988 in Senftenberg vorsätzlich getrachtet 1. Martina M*** dadurch zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Orhan Y*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 3 Z 3 SGG (richtig: iVm § 12 zweiter Fall StGB) schuldig erkannt. Darnach hat er am 14. September 1987 durch die vorsatzlos handelnden Helga und Dietmar R*** im PKW des Letztgenannten zwei Pakete Heroin mit einem Gesamtgewicht von 515 g aus der Türkei nach Österreich verbringen lassen, mithin den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge eingeführt, w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der 30jährige libysche Staatsangehörige Mohamed E*** des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 20.Mai 1987 in Wien Ezzedin AL G*** durch Abgabe eines Pistolenschusses vorsätzlich zu töten versucht und den Genannten ferner durch Versetzen von Faustschlägen in das Gesicht u... mehr lesen...
Norm: BAO §48aFinStrG §251StPO §151 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 48 a Abs 4 lit b BAO ist die Offenbarung oder Verwertung von Verhältnissen oder Umständen eines Abgabenverfahrens, Monopolverfahrens und Finanzstrafverfahrens unter anderem befugt, wenn sie im zwingenden öffentlichen Interesse liegt. Die Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen ist stets im zwingenden öffentlichen Interesse gelegen, denn sie ist eine vordringliche Aufgabe des Staats... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.Juli 1927 geborene Mag.pharm. Dr. med. Friedrich B*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, erster Fall, StGB. und des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB., in beiden Fällen als Anstifter nach § 12, zweiter Fall, StGB., schuldig erkannt worden. Nach dem Schuldspruch wegen Betrugs hat er als persönlich haftender Gesellschafter der O*** KG. in Graz, deren Geschäfte er alleinverantwortlich führte, (gewerbsmä... mehr lesen...
Norm: BAO §48aFinStrG §251StPO §151 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 48 a Abs 4 lit b BAO ist die Offenbarung oder Verwertung von Verhältnissen oder Umständen eines Abgabenverfahrens, Monopolverfahrens und Finanzstrafverfahrens unter anderem befugt, wenn sie im zwingenden öffentlichen Interesse liegt. Die Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen ist stets im zwingenden öffentlichen Interesse gelegen, denn sie ist eine vordringliche Aufgabe des Staats... mehr lesen...