Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Helmut T***** und Manfred P***** jeweils des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Helmut T***** und Manfred P***** jeweils des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach haben in Wien und anderen Orten im Zuge ihrer Tätigkeit als Ersatzmitglieder der Prüfungskommission für Berufshubschrauberpilo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Schuldsprüche des Angeklagten Nasko Stoyanov T***** enthält, wurde Stanyu Marinov T***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (zu ergänzen: vierter Fall), Abs 3 (zu ergänzen: erster und zweiter Fall) und Abs 4 Z 3 SMG (I A 2, I B), des Vergehens der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 StGB (II) und des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fal... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Anton Z***** und Rudolf W***** wegen des Vergehens nach § 37 Abs 1 DMSG (II des Urteilssatzes) enthält, wurde Herbert A***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Anton Z***** und Rudolf W***** wegen des Vergehens nach § 37 Abs 1 DMSG (römisch II d... mehr lesen...
Gründe: Valdemar C***** und Henryk Wieslaw R***** wurden - im zweiten Rechtsgang neuerlich - der Verbrechen nach § 28 Abs 2, zweiter, dritter und vierter Fall, Abs 3, erster und zweiter Fall, Abs 4 Z 3 SMG, teilweise begangen in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB, bezogen auf § 28 Abs 2 vierter Deliktsfall) schuldig erkannt. Danach haben sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit zumindest einem weiteren unbekannten Mittäter am 10. September 2003 in Seiersberg, Ar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch und den rechtskräftigem Schuldspruch eines Mitangeklagten enthält, wurde Bashkim M***** (richtig:) der Verbrechen der Geldfälschung nach § 232 Abs 2 StGB (I.1.), der teilweise im Stadium des Versuchs (§ 15 StGB) gebliebenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall und Abs 3 erster Fall SMG (II.A.1. und 2.) sowie des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 2 und 3 StGB (I.2.) schuldig erkan... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibenden wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 63.588,75 EUR an rückständigem Unterhalt sowie des laufenden Unterhalts von EUR 2.543,55 monatlich die Exekution durch Pfändung der Gesamtrechte des Verpflichteten aus seinem Geschäftsanteil an einer bestimmten GmbH durch Doppelverbot bewilligt. Die Entscheidung über die beantragte Verwertung durch Verkauf nach Schätzung wurde zunächst vorbehalten. Bei der zur Entscheidung über den Verwertung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zülfikar S***** (nach Wiederaufnahme des Verfahrens erneut) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (I.) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zülfikar S***** (nach Wiederaufnahme des Verfahrens erneut) des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (römisch eins.) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen Verfolgungsvorbehalt enthält, wurde Markus Klaus R***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (idF BGBl I 2001/130) schuldig erkannt. Danach hat er in der Nacht zum 5. September 2003 in Innsbruck Catharina M***** außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB mit Gewalt und durch Entziehung der persönlichen Freiheit zur Duldung des Beischlafs sowie dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen genötigt, inde... mehr lesen...
Gründe: Idriz U***** wurde des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 erster Satz (zweiter Fall) und zweiter Satz StGB schuldig erkannt. Idriz U***** wurde des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach Paragraphen 15,, 142 Absatz eins,, 143 erster Satz (zweiter Fall) und zweiter Satz StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 1. Februar 2003 in Salzburg Martin G***** dadurch, dass er ein Taschenmesser gegen ihn richtete, ihm zwei Stiche gegen den ... mehr lesen...
Gründe: Christian H***** wurde des Verbrechens der vorsätzlichen Gemeingefährdung nach § 176 Abs 1 und Abs 2 (§ 169 Abs 3 erster Fall) StGB schuldig erkannt, weil er am 3. Mai 2003 in Graz dadurch, dass er als Inhaber eines L-17 Führerscheins mit seinem Pkw der Marke VW-Golf mit dem amtlichen Kennzeichen ***** an der Kreuzung Glacistraße-Geidorfplatz-Bergmanngasse die Ampel trotz Rotlichts und Wahrnehmung einer den Schutzweg überquerenden Personengruppe mit einer Geschwindigkeit vo... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurden Elez R***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall und Abs 4 Z 3 SMG (A/I/1), Sadush S***** (als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB), Bashkim L***** (als unmittelbarer Täter nach § 12 erster Fall StGB), Haci D*****, Hasan D*****, Haci C***** und Elez R***** (als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Linz als De-facto-Geschäftsführer der Firma F***** V***** mbH von Anfang Jänner 1994 bis Anfang Mai 1995 Bestandteile des Vermögens dieses Unternehmens in einem 40... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im zweiten Rechtsgang ergangenen angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Werner L***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (A.I./) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A.III./) sowie der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (A.II./), des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (A.IV./) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (B./... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sreten B***** jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2) und der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (3) sowie jeweils mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (erster Fall) StGB (4) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (5) schuldig ... mehr lesen...
Gründe: Alexander K***** wurde der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I) sowie des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (III) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Danach hat er in Lend Alexander K***** wurde der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (römisch eins) sowie des Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Karsten B***** und Roland P***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil sie am 28. Dezember 2001 in Wien als Mittäter in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken durch Gewalt gegen Personen und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, nämlich durch die Äußerung "Das ist ein Überfall" und durch die Aufforderung "Auf ... mehr lesen...
Gründe: Peter R***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (B) und der Vergehen (A) der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB und (C) der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 28. August 2001 in Graz Peter R***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (B) und der Vergehen (A) der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde die des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB angeklagte Marie C***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie am 9. April 2002 in Wien dem Stefan B***** durch Versetzen eines Stiches mit einem Messer gegen dessen linke Brustkorbvorderseite absichtlich eine schwere Körperverletzung, nämlich eine Stichver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Fritz G***** des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er Anfang August 2001 in Mürzzuschlag außer den Fällen des § 201 StGB die Sabrina N***** durch gefährliche Drohung, indem er äußerte, sie dürfe solange nicht die Wohnung verlassen, bis sie sich ausgezogen habe, zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung, nämlich zum Betasten ihrer Brust und Einführen eines Fingers in die Scheide, nötigte.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches neben in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüchen anderer Mitangeklagter einen rechtskräftigen Teilfreispruch und andere Entscheidungen (verfehlt auch den Beschluss auf Enthaftung zweier Angeklagter) enthält, wurden die Angeklagten - teilweise unter unvollständiger, somit rechtsirriger Subsumtion der strafbaren Handlungen - schuldig erkannt, und zwar Ilia I***** zu I. B des Verbrechens nach § 28 Abs 2, 3 und 4 Z 3 SMG iVm § 15 StGB, Ilia ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andrei S***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 17. August 2001 in Sachsenburg versucht hat, außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB Manuela S***** mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs zu nötigen, indem er sie vorerst am Oberarm festhielt, ihre nackten Brüste betastete, sie anschließend in das Schlafzimmer zerrte, ihre Hose und Unterhose herunterzog und sie auf das Bett stieß... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Radisa D***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 StGB zweiter Fall (1.) und des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach § 178 StGB (2.) schuldig erkannt, weil er am 14. März 2001 in Wien Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Radisa D***** des Verbrechens der Vergewaltigung n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Stanley Worgu C***** und Martin E***** (soweit für die Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde relevant) jeweils vom Vorwurf des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB und des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB, C***** auch von der Anklage des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB, freigesprochen. Weitere Freisprüche C*****s erwuchsen in Rechtskraft. Die Staatsa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch vom Vergehen der Veruntreuung eines Betrages von 200.000 S aus einem Zinsendepot und - rechtlich verfehlt, vgl Mayerhofer StPO4 § 259 E 68a, § 260 E 32b - vom Vergehen der fahrlässigen Krida betreffend den Zeitraum vom 31. März bis Ende November 1984 enthält) wurde Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** (im zweiten Rechtsgang) der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a und b Fin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche und andere Entscheidungen enthaltenden) Urteil wurden die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: 1. Heinrich E***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2, 3 erster Fall, Abs 4 Z 2 und 3 SMG (A I.) sowie der Vergehen der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB (B) und des Glücksspiels nach § 168 Abs (zu ergänzen: 1 und) 2 StGB (G IV.), 2. Robert F***** der Verbrechen... mehr lesen...
Gründe: Gegen Samir E***** wurde im Verfahren AZ 11 E Vr 293/00 des Jugendgerichtshofes Wien ein Antrag auf Bestrafung wegen des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und z 3 StGB sowie des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB gestellt. Gegen Samir E***** wurde im Verfahren AZ 11 E römisch fünf r 293/00 des Jugendgerichtshofes Wien ein Antrag auf Bestrafung wegen des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurde Karl P***** der Verbrechen (A) der schweren Nötigung (1) nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Deliktsfall StGB, (2) nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 vorletzter und letzter Deliktsfall StGB, (C) der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (E 1 und 2) und der Verleumdung nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB sowie der Vergehen (B) der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB und (D... mehr lesen...
Gründe: Dashmir Q***** wurde des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 4 Z 3 SMG in der Entwicklungsstufe des Versuches nach § 15 StGB schuldig erkannt, weil er (zusammengefasst wiedergegeben) am 16. Dezember 1999 in St. Valentin im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem rechtskräftig mitverurteilten Bilal I***** (§ 12 StGB) den bestehenden Vorschriften zuwider zwei Kilogramm Heroin durchschnittlicher Qualität, somit ein Suchtgift, dessen Menge zumindest das 25-fach... mehr lesen...
Gründe: Carmelo S***** wurde (I.) des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB sowie der Vergehen (II.) des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB und (III.) der versuchten Nötigung nach § 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Carmelo S***** wurde (römisch eins.) des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB sowie der Vergehen (römisch II.) des Missbrauchs eines Autoritätsverh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 3. Dezember 1998 in Wien die am 13. Mai 1995 geborene Petra B*****, somit eine unmündige Person, "auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzuch... mehr lesen...