Gründe: Mit dem auch Freisprüche - von denen übrigens der erste (US 4 erster Absatz) als „Subsumtionsfreispruch" in
Betreff: der rechtlichen Nichtannahme idealkonkurrierender strafbarer Handlungen nach § 201 Abs 1 StGB (US 9 unten, 24 Mitte) unangebracht war (Lendl, WK-StPO § 259 Rz 1, Fabrizy StPO10 § 259 Rz 16) - enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Mario B***** einer unbestimmten Zahl von Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuld... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann M***** Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB und Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann M***** Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB und Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, Absatz eins, Ziffer eins, StGB sch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche der Angeklagten Johann S***** und Ing. Josef G***** enthält, wurden Johann S***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: dritter Fall in der im Urteilszeitpunkt gültigen Fassung des BGBl I 2002/134), Abs 3 und 15 StGB (I A) sowie der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB (I B), Ing. Josef G***** der Verbrechen des teils... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Patric Mü***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt (I/A). Danach hat er gemeinsam mit Nikolaus M***** in R*****, U***** und anderen Orten Österreichs mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung von schwerem Betrug eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, von August 2003 bis Ma... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (richtig:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A) und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (B) schuldig erkannt und hiefür gemäß § 33 Abs 5 FinStrG iVm § 15 FinStrG zu einer Geldstrafe von 220.000 Euro, im Fall deren Uneinbringlichkeit zu acht Monaten Ersatzfreiheitsstrafe, sowie zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (ri... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen unbekämpften Teilfreispruch des Robert H***** enthaltenden Urteil wurden Martin K*****, Robert H***** und Dr. Othmar B***** der Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 1, Abs 2, Abs 4 Z 1, Z 2, Abs 5 Z 2, Z 3 (H***** auch Z 5) iVm § 161 (ergänze: Abs 1) StGB (A, B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen unbekämpften Teilfreispruch des Robert H***** enthaltenden Urteil wurden Martin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jaroslav I***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 vierter Fall StGB (A I) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (A II), der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (A III) und der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er am 29. Februar 2004 A) im bewussten und gewol... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ing. Leopold S***** (zu A./I./1./ und 3./ sowie A./II./) und Alfred S***** (zu A./I./1./ und 2./ sowie A./II./) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 15 StGB und die Angeklagten Wolfgang P***** (zu B./1./), Friedrich B***** (zu B./2./ und 3./) und Thomas K***** (zu B./2./) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges als Beteiligte nach §§ 12 dri... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen Verfolgungsvorbehalt enthaltenden) Urteil wurden schuldig erkannt: Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Günther E*****: Obwohl von der Anfechtungserklärung auch der Schuldspruch FF. erfasst wird, finden sich hiezu keine Ausführungen in der Nichtigkeitsbeschwerde. Es mangelt somit insoweit an einer deutlichen und bestimmten Bezeichnung jener Tatumstände, die einen Nichtigkeitsgrund bilden ... mehr lesen...
Norm: StPO §120 AStPO §254 Abs2StPO §281 Abs1 Z4 BStPO Abs1 Z5a
Rechtssatz: Die Beiziehung eines Privatgutachters ist dem Gesetz fremd. Die Auswahl der Sachverständigen kommt ausschließlich dem Gericht zu. Wird ein Privatgutachten zum Akt genommen, kann auch nur dessen Befund zu erheblichen Bedenken iS der Z 5a Anlass geben. Da nämlich das Ziehen von Schlüssen gerichtlich beigezogenen Gutachtern vorbehalten ist, das Verfahrensrecht solcherart n... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Ein strafgerichtlich rechtskräftig Verurteilter muss das Urteil gegen sich gelten lassen und kann sich im nachfolgenden Rechtsstreit einer anderen Partei gegenüber nicht darauf berufen, dass er eine Tat, derentwegen er strafgerichtlich verurteilt wurde, nicht begangen habe (SZ 68/195). Das bedeutet aber nicht, dass es ihm verwehrt wäre, aus einem rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteil Amtshaftungsansprüche abzuleit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Feridun T***** (zu I./) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 161 Abs 1 StGB sowie der Vergehen (zu II./) der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach §§ 159 Abs 1 und Abs 2, 161 Abs 1 StGB und zu (zu III./) nach § 114 Abs 1 ASVG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Feridun T***** (zu römisch eins./) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraphen 156, Absatz ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elfriede B***** entsprechend dem Wahrspruch der Geschworenen des Verbrechens (richtig: der tatmehrheitlich begangenen Verbrechen) des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elfriede B***** entsprechend dem Wahrspruch der Geschworenen des Verbrechens (richtig: der tatmehrheitlich begangenen Verbrechen) des Mordes nach Paragraph 75, StGB schuldig erkannt. Demnach hat sie in Wien und an anderen Orten Öster... mehr lesen...
Norm: StPO §120 AStPO §126StPO §127 Abs3StPO §248StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die - außer dem Fall des § 252 Abs 1 StPO - in dessen Abhörung bestehende Beiziehung eines Sachverständigen zur Hauptverhandlung kann durch das Vorbringen erheblicher Einwendungen verhindert werden, auch wenn dieser bereits ein schriftliches Gutachten abgegeben hat (EvBl 1997/82). Nach § 248 Abs 1 erster Satz StPO hat das Gericht bei der Beurteilung solcher Einwendun... mehr lesen...
Gründe: Peter Kurt W***** wurde des Verbrechens nach § 3g VerbotsG schuldig erkannt. Peter Kurt W***** wurde des Verbrechens nach Paragraph 3 g, VerbotsG schuldig erkannt. Darnach hat er sich von etwa Juni 1995 bis 5. Feber 1998 in S***** und anderen Orten Österreichs durch den Vertrieb im Einzelnen angeführter Druckwerke auf andere als die in den §§ 3a bis 3f VerbotsG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinne betätigt. Die nominell nur aus Z 5, 6 und 8, der Sache nach a... mehr lesen...
Gründe: Dr. Rudolf H***** wurde des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 15 Abs 1 StGB schuldig erkannt (A I). Dr. Rudolf H***** wurde des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten betrügerischen Krida nach Paragraphen 156, Absatz eins und Absatz 2,, 15 Absatz eins, StGB schuldig erkannt (A römisch eins). Danach hat er Bestandteile seines Vermögens verheimlicht und sein Vermögen teils wirklich verring... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard L***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I), der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (II), des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (III) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard L***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB (römisch eins), der geschlechtlichen Nötigung nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr.Ernst W***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr.Ernst W***** des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Zeit vom 7.September bis zum 12.Oktober 1993 in Wien und anderen Orten Österreichs als Geschäftsführer der S*****gmbH in insgesamt 38 Angriffen mit dem Vorsatz, sich ... mehr lesen...
Norm: StPO §118StPO §120 AStPO §125StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Im Sinne der Strafprozeßordnung ist als Sachverständigengutachten zu beurteilen, wenn es von einem bestellten und beeideten Sachverständigen in einer bestimmten Strafsache unparteiisch, wahrheitsgemäß und unter Kontrolle des Gerichtes kraft seiner besonderen Fachkenntnisse Umstände und Erfahrungstatsachen bekundet, die für das Verfahren von Bedeutung sind (Mayerhofer StPO4 § 118... mehr lesen...
Gründe: Gottfried G***** wurde (iVm dem Urteilsangleichungsbeschluß ON 40) der Verbrechen der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (I.) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II.1.) sowie des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (II.2.) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gottfried G***** wurde in Verbindung mit dem Urteilsangleichungsbeschluß ON 40) der Ve... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Franz K***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach §§ 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall (§ 84 Abs 1) StGB (I.) sowie der Vergehen des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (II.) und der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 StGB (III.) schuldig erkannt. Der Angeklagte Franz K***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraphen 207, Absatz eins und Absatz 2, erster Fall (Para... mehr lesen...
Norm: StPO §120 A
Rechtssatz: Ist im Falle der geltend gemachten (angeblichen) Parteilichkeit eines Sachverständigen bei Erfüllung der ihm durch die gerichtliche Bestellung übertragenen Aufgaben ein denkmöglicher Freiraum, in welchem sich diese zum Nachteil des Beschwerdeführers hätte auswirken können, nach den verfahrensaktuellen Rahmenbedingungen nicht von selbst einsichtig, bedarf der Antrag auf Expertenenthebung zur Überprüfung seiner Berec... mehr lesen...
Norm: StPO §120 A
Rechtssatz: War ein (Schrift-)Sachverständiger vom Gericht lediglich mit der Mitwirkung an der Befunderhebung (Abnahme von Schriftproben) betraut worden, so liegt auch dann kein Anschein der Befangenheit dieses Experten vor, wenn er zuvor als Gutachter wegen Befangenheit enthoben worden war, weil er in der selben Sache ein Privatgutachten erstattet hatte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §120 AStPO §281 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Von den nichtigkeitsbedrohten Fällen des Ausschlusses eines Sachverständigen abgesehen (§ 120 ersten Satz StPO), soll das Gericht auch sonst nur unbefangene Experten zu Sachverständigen bestellen. Befangen ist ein Sachverständiger dann, wenn er nicht mit der vollen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit an eine Sache herantritt und somit eine Beeinträchtigung der unparteilichen Beurteilung dur... mehr lesen...
Norm: StPO §120 A
Rechtssatz: Das Recht der Parteien zur Erhebung von Einwendungen gegen die Bestellung eines Sachverständigen ist keineswegs ausschließlich auf die Zeit vor der Erstattung von Befund und Gutachten beschränkt. Solche Einwendungen sind grundsätzlich auch noch später zulässig, jedenfalls dann, wenn sie im Zwischenverfahren, also vor Erstattung von Befund und Gutachten in der Hauptverhandlung (in welcher deren Ablehnung allenfalls ... mehr lesen...
Norm: StPO §120 A
Rechtssatz: Einwendungen gegen den Sachverständigen wegen dessen Tätigkeit als Beamter des durch die präsumtive Straftat (Subventionsbetrug) geschädigten Bundeslandes können erheblich im Sinne des § 120 StPO sein. Entscheidungstexte 14 Os 174/96 Entscheidungstext OGH 17.12.1996 14 Os 174/96 European Case Law ... mehr lesen...