RS OGH 1997/9/30 12Os93/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1997
beobachten
merken

Norm

StPO §120 A

Rechtssatz

Ist im Falle der geltend gemachten (angeblichen) Parteilichkeit eines Sachverständigen bei Erfüllung der ihm durch die gerichtliche Bestellung übertragenen Aufgaben ein denkmöglicher Freiraum, in welchem sich diese zum Nachteil des Beschwerdeführers hätte auswirken können, nach den verfahrensaktuellen Rahmenbedingungen nicht von selbst einsichtig, bedarf der Antrag auf Expertenenthebung zur Überprüfung seiner Berechtigung der Anführung besonderer Gründe, aus denen dennoch eine nicht ausschließlich sachlich orientierte Gutachtenserstellung zu besorgen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108777

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten