Norm
StPO §120 ARechtssatz
Einwendungen gegen den Sachverständigen wegen dessen Tätigkeit als Beamter des durch die präsumtive Straftat (Subventionsbetrug) geschädigten Bundeslandes können erheblich im Sinne des § 120 StPO sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106260Zuletzt aktualisiert am
30.09.2009