Entscheidungen zu § 9 StrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 73

TE Vwgh Erkenntnis 2007/11/28 2007/15/0165

1. Der Beschwerdeführer war im Tatzeitraum Geschäftsführer der H GmbH; diese war persönlich haftende Gesellschafterin der H GmbH & Co KG. Bei der KG fand eine Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1997 bis 1999 statt. Hiebei wurde festgestellt, dass trotz Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen auf Grund des Bescheides vom 30. Oktober 1998 für den Zeitraum September 2000 keine Anmeldung erfolgt sei. Weiters wurden für den Zeitraum Jänner bis November 2000 Abfuhrd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.11.2007

RS Vwgh 2007/11/28 2007/15/0165

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §9;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde die Höhe der geschuldeten Beträge dem Finanzamt nicht bekannt gegeben. Ob den Beschwerdeführer an dieser Unterlassung ein Verschulden trifft, ist für die Verwirklichung der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG irrelevant. Auch ein Rechtsirrtum über das Vorliegen eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2007/4/26 2005/14/0037

Mit dem angefochtenen Bescheid ist der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt worden, er habe als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Linz fahrlässig in den Jahren 1997, 1999 und 2000 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 1995 bis 1999 eine Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von insgesamt 696.029 S bewirkt, indem er es unter Verletzung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren So... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.2007

RS Vwgh 2007/4/26 2005/14/0037

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0199 E 26. November 1998 RS 3 Stammrechtssatz Entschuldbar ist ein Irrtum, wenn der Täter ohne jedes Verschulden, also auch ohne Verletzung einer Sorgfaltspflicht, in einer Handlungsweise weder ein Finanzvergehen noch ein darin liegendes Unrecht erkennen konnte (Hinweis Urteil des OGH vom 30. Juni 1966, 9... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2007/2/22 2005/14/0077

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind (Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und Lohnabgaben), nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und auch nicht die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben, und zwar Umsatzsteuer Jänner bis Dezember 1996 in Höhe von 4,609.633 S, Umsatzsteuer Jänner bis Dezember 1997 in Höhe von 1,029.230 S, Umsatzsteuer Jänner bis März... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.2007

RS Vwgh 2007/2/22 2005/14/0077

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §9;
Rechtssatz: Ein bloßer Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhaltens steht dem Vorsatz in Bezug auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung von Selbstbemessungsabgaben nicht entgegen. Ein solcher Irrtum ist finanzstrafrechtlich unbeachtlich (Hinweis E 31. März 1998, 96/13/0004). Das Bewusstse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2006/5/18 2005/16/0260

Mit Erkenntnis vom 30. November 2001 erkannte das Hauptzollamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz (Spruchsenat I) den Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig, den auf die M Transporte GmbH (in der Folge: GmbH) mit Sitz in S (Schweiz) zugelassenen und zur vorübergehenden gewerblichen Verwendung in das Zollgebiet der Gemeinschaften eingebrachten Sattelschlepper, auf welchen Eingangsabgaben in der Höhe von S 242.968,-- entfielen, hinsichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.05.2006

RS Vwgh 2006/5/18 2005/16/0260

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9;
Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum liegt dann vor, wenn der Täter darüber irrt, dass ein bestimmtes Verhalten, das er in seiner objektiven Beschaffenheit richtig erkannt hat, rechtlich verboten ist. Es handelt sich daher um einen Irrtum über Verbotsnormen, sohin um einen Verbotsirrtum. Der Täter handelt schon dann mit Unrechtsbewusstsein, wenn er si... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.2006

RS Vwgh 2006/5/18 2005/16/0260

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0199 E 26. November 1998 RS 3 Stammrechtssatz Entschuldbar ist ein Irrtum, wenn der Täter ohne jedes Verschulden, also auch ohne Verletzung einer Sorgfaltspflicht, in einer Handlungsweise weder ein Finanzvergehen noch ein darin liegendes Unrecht erkennen konnte (Hinweis Urteil des OGH vom 30. Juni 1966, 9... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.2006

RS Vwgh 2006/5/18 2005/16/0260

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9;
Rechtssatz: Ist der Irrtum nicht entschuldbar, so kann dem Täter ein Schuldausschließungsgrund nicht zugute kommen. Ein entschuldbarer Irrtum schließt jedoch aus, dass dem Täter Vorsatz zugerechnet werden kann. Wohl aber hat der Täter Fahrlässigkeit zu verantworten, wenn der Irrtum unentschuldbar ist (Hinweis E 26. Jänner 1995, 93/16/0071). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.2006

RS Vwgh 2006/5/18 2005/16/0260

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9;
Rechtssatz: § 9 FinStrG unterscheidet nicht zwischen Tat- und Rechtsirrtum. Jeder Irrtum ist daher geeignet, die Zurechnung der Schuld auszuschließen, falls er entschuldbar ist. Im Bereich des Finanzstrafrechts ist also ein Rechtsirrtum dem Tatirrtum gleichgestellt (vgl. Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Band I, Rz 8 zu § 9). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/24 2001/15/0134

Mit Straferkenntnis vom 29. September 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als abgabenrechtlich verantwortlicher Prokurist des Einzelunternehmens Sophie S die Kammerumlage 1 iSd § 57 HKG, BGBl 661/1994, für die Zeiträume Jänner bis Dezember 1995, Jänner bis Dezember 1996 und Jänner bis Juli 1997 in Höhe von 232.182 S nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Er habe dadurch die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG begangen,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.2004

RS Vwgh 2004/6/24 2001/15/0134

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §139;FinStrG §162 Abs2;FinStrG §49;FinStrG §8;FinStrG §9;
Rechtssatz: Es widerspricht rechtsstaatlichem Denken, wenn sich die Finanzstrafbehörde mit dem Vorbringen eines Beschuldigten nicht hinlänglich auseinandersetzt und den Schuldvorwurf nicht einwandfrei begründet. Allenfalls verbleibende Zweifel müssen hierbei in Ansehung des Rechtsgrundsatze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/18 97/13/0156

Mit Erkenntnis des Spruchsenates wurde der Beschwerdeführer des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der A. Ges.m.b.H & Co KG fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Einbringung einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für 1986 eine Verkürzung an Umsatzsteuer für dieses Jahr in der Höhe von S 232.752,-- bewirkt habe. In der Begründung: seines Erk... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.07.2001

RS Vwgh 2001/7/18 97/13/0156

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0046 E 27. September 1990 RS 2 Stammrechtssatz Die Unkenntnis des G kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn dem Normadressaten die kundgemachte Rechtsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hinweis E 18.4.1985, 84/16/0237, Vw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.07.2001

RS Vwgh 2001/7/18 97/13/0156

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §9;UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer eines Unternehmens, welches gewerbsmäßig umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, muss wissen, zu welchem Zeitpunkt die Umsatzsteuerpflicht seines Unternehmens für abgeschlossene Leistungen entsteht, und was er zu tun hat, wenn ihm die genaue Höhe der entstan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2000/9/22 96/15/0200

Der Beschwerdeführer, ein österreichischer Staatsangehöriger, organisierte im Rahmen von Ausflugsfahrten von Österreich nach Deutschland Werbeveranstaltungen. Hiebei wurden den österreichischen Teilnehmern diverse Geräte vorgeführt. Dabei kam es zu Bestellungen durch die österreichischen Kunden. Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen, wobei ein bestimmter Preis vereinbart wurde und die Zustellung der Ware frei Haus erfolgen sollte. Der Beschwerdeführer stellte die Waren in Deutschland... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.09.2000

RS Vwgh 2000/9/22 96/15/0200

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;
Rechtssatz: Bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist es Aufgabe des Unternehmers, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Beh anzufragen oder sich bei einem befugten Parteienvertreter kundig zu machen (Hinweis E 15.5.1997, 95/15/0184). European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/30 98/16/0131

Der Beschwerdeführer ist Zollwachbeamter beim Zollamt Walserberg-Autobahn und als solcher seit dem Jahre 1980 in der Zollevidenz tätig. Am 20. Juli 1992 wurde vom Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegenüber dem Beschwerdeführer eine Beschlagnahmeanordnung hinsichtlich eines Personenkraftwagens der Type MG-B Kabrio erlassen. Begründet wurde die Verfügung mit dem begründeten Verdacht, dass durch "Unterfakturierung des Kaufpreises - Zollwertes - und Nichterklärung de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.2000

RS Vwgh 2000/3/30 98/16/0131

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs2;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §9;
Rechtssatz: Vorsätzlich handelt, wer eine strafbare Handlung mit Wissen und Wollen begeht (Hinweis E 27.2.1997, 95/16/0275). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998160131.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/25 97/15/0056

Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.03.1999

RS Vwgh 1999/3/25 97/15/0056

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/26 98/16/0199

Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis des Hauptzollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 30. September 1996 nach durchgeführter mündlicher Verhandlung teilweise Folge und änderte dieses Erkenntnis wie folgt ab: "(Die Beschwerdeführerin) ist schuldig, anläßlich ihrer Einreise nach Österreich am 26. oder 27. November 1994 die von ihr mitgeführten eingangsabgabepflichtigen Edelmetallgegenst... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.1998

RS Vwgh 1998/11/26 98/16/0199

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht59/04 EU - EWR
Norm: EWR-Abk;FinStrG §36 Abs1;FinStrG §9;
Rechtssatz: Bei der Einreise nach Österreich über das Zollamt Walserberg-Autobahn im Jahre 1994 hat das Grenzzollamt für jeden Reisenden erkennbar - auch wenn im konkreten Fall allenfalls eine Paßkontrolle und Zollkontrolle nicht stattgefunden haben könnte - seine Funktion als Grenzstelle und Zollstelle w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1998

RS Vwgh 1998/11/26 98/16/0199

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9;
Rechtssatz: Entschuldbar ist ein Irrtum, wenn der Täter ohne jedes Verschulden, also auch ohne Verletzung einer Sorgfaltspflicht, in einer Handlungsweise weder ein Finanzvergehen noch ein darin liegendes Unrecht erkennen konnte (Hinweis Urteil des OGH vom 30. Juni 1966, 9 Os 72/66). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/19 96/15/0153

Mit der angefochtenen Berufungsentscheidung wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe im Bereich eines bestimmten Finanzamtes fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe einer unrichtigen Einkommensteuererklärung für das Jahr 1986 (Ansatz ungerechtfertigter negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Höhe von S 1,6 Mio) eine Abgabe, die bescheidmäßig festzusetzen war, und zwar Einkommensteuer 1986, in der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1998

RS Vwgh 1998/11/19 96/15/0153

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9;
Rechtssatz: Entschuldbar ist der Irrtum nur dann, wenn der Betreffende (auch) bei der Beurteilung des Sachverhaltes jenes Maß an Sorgfalt aufgewendet hat, das von ihm objektiv nach den Umständen des Falles gefordert und das ihm subjektiv nach seinen persönlichen Verhältnissen zugemutet werden kann. Ein schuldausschließender Irrtum kann zB vorl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1998

RS Vwgh 1998/11/19 96/15/0153

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;
Rechtssatz: Nach dem FinStrG steht auch der in der Verkennung des Sachverhaltes gelegene Irrtum, sofern er entschuldbar ist, der Zurechnung von Fahrlässigkeit entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150153.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/3/31 96/13/0004

Mit Erkenntnis des Spruchsenates bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. November 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, als für die abgabenbehördlichen Belange verantwortlicher Geschäftsführer der K & L GmbH in Wien vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. "die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben" zu haben, und zwar: "Lohnsteuer: 7-9/92                                   S 193.282,-- ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.1998

RS Vwgh 1998/3/31 96/13/0004

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §9;
Rechtssatz: Ein Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhaltens ist finanzstrafrechtlich unbeachtlich (Hinweis Fellner, Kommentar zum FinStrG, Anm 7 zu § 9). Ein Irrtum über das Vorliegen einer Strafausschließungsgrundes stellt einen Umstand dar, dessen nachteilige Folgen der Täter selbst zu vertreten hat (Hinweis E 7.6.1973, 1859/71). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1998

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