RS Vwgh 1998/11/19 96/15/0153

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Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §8 Abs2;
FinStrG §9;

Rechtssatz

Nach dem FinStrG steht auch der in der Verkennung des Sachverhaltes gelegene Irrtum, sofern er entschuldbar ist, der Zurechnung von Fahrlässigkeit entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150153.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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