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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §8 Abs2;Rechtssatz
Nach dem FinStrG steht auch der in der Verkennung des Sachverhaltes gelegene Irrtum, sofern er entschuldbar ist, der Zurechnung von Fahrlässigkeit entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150153.X01Im RIS seit
20.11.2000