Norm
AußStrG §9 E7Rechtssatz
Der Nacherbe ist im Verfahren zur Verwaltung der Substitutionsmasse zum Rekurs gegen einen Beschluß legitimiert, mit dem ein zwischen den Vorerben und einem Dritten hinsichtlich der Substitutionsmasse abgeschlossenen Vertrag gerichtlich genehmigt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0006679Dokumentnummer
JJR_19510418_OGH0002_0010OB00257_5100000_001