RS OGH 1951/4/18 1Ob257/51, 1Ob573/77, 6Ob541/88, 9Ob153/03w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1951
beobachten
merken

Norm

AußStrG §9 E7

Rechtssatz

Der Nacherbe ist im Verfahren zur Verwaltung der Substitutionsmasse zum Rekurs gegen einen Beschluß legitimiert, mit dem ein zwischen den Vorerben und einem Dritten hinsichtlich der Substitutionsmasse abgeschlossenen Vertrag gerichtlich genehmigt wird.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 257/51
    Entscheidungstext OGH 18.04.1951 1 Ob 257/51
    JBl 1952,65
  • 1 Ob 573/77
    Entscheidungstext OGH 07.06.1977 1 Ob 573/77
  • 6 Ob 541/88
    Entscheidungstext OGH 24.03.1988 6 Ob 541/88
    Vgl; Beisatz: Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis hinsichtlich der Enthebung des Kurators für die ungeborene Nachkommenschaft kommt nur den von der Nacherbschaft betroffenen Erben zu. (T1)
  • 9 Ob 153/03w
    Entscheidungstext OGH 21.01.2004 9 Ob 153/03w
    Vgl auch; Beisatz: Solange vernünftigerweise die Möglichkeit besteht, dass ihm die Stellung eines Nacherben zukommt, (hier: was nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung keineswegs auszuschließen ist) kann seine Rechtsmittellegitimation nicht verneint werden. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0006679

Dokumentnummer

JJR_19510418_OGH0002_0010OB00257_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten