RS OGH 1974/11/26 8Ob238/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1974
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Norm

BStG §5
Krnt StrG 1966 §9

Rechtssatz

Auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung der Straßenerhaltungspflicht, wenn der Weg seit mehr als dreißig Jahren auf seine Tragfähigkeit nicht untersucht wurde, dem Straßenerhalter die vermehrte Benützung des Weges bekannt war und er hiefür von Frächtern "Wegmehrbenützungsbeiträge" eingehoben hat.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 238/74
    Entscheidungstext OGH 26.11.1974 8 Ob 238/74
    Veröff: ZVR 1975/176 S 252

Schlagworte

RS wurde ursprünglich zu § 11 BStG 1948 erstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0053485

Dokumentnummer

JJR_19741126_OGH0002_0080OB00238_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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