Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 27. Mai 2006 verstorbenen Maria K*****, des Erstantragstellers Ing. Herbert H*****, vertreten durch Mag. Wolfgang Ruckenbauer, Rechtsanwalt in Wien, u... mehr lesen...
Begründung: Am 25. Juni 2007 bestellte das Erstgericht die Tochter der Betroffenen zur Sachwalterin für alle Angelegenheiten (§ 268 Abs 3 Z 3 ABGB). Nach vergeblichen Versuchen (ab Juni 2007), von der Sachwalterin Aufklärung über ein von ihr zunächst verschwiegenes Restitutionsverfahren in Slowenien zu erlangen, und nach den Angaben der Sachwalterin widersprechenden Auskünften des slowenischen Rechtsvertreters der Betroffenen enthob das Erstgericht die Tochter als Sachwalterin und... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 14. März 2007 verstorbenen Hermann C*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Verlassenschaftskurators Johann S*****, vertreten durch Dr. Klaus J. Mitzner-Labres, Rechtsanwalt in Villach, gegen den Bes... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der mj. J***** beantragte am 9. 1. 2007, den vom Vater für das Kind zu leistenden Unterhalt mit Wirkung ab 1. 9. 2006 auf den seinem Einkommen und den gestiegenen Bedürfnissen des Kindes entsprechenden Betrag von 400 EUR monatlich zu erhöhen. Der Vater beantragte die Abweisung dieses Antrags. Er verdiene weniger, als von der Mutter behauptet und habe Rückzahlungsraten für die Wohnraumbeschaffung von 800 EUR monatlich sowie Kosten für die Fahrt zum Arbeitspla... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. I. Zur Bestätigung der Zurückweisung des Widerspruchs Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. römisch eins. Zur Bestät... mehr lesen...
Begründung: Die durch ihre Mutter (in allen Angelegenheiten) als Sachwalterin vertretene 42-jährige Antragstellerin ist geistig behindert. Sie lebt im Haushalt der Mutter und bezieht erhöhte Kinderbeihilfe und Pflegegeld. Ihr Vater (der Antragsgegner) hat den Haushalt im April 2005 verlassen. Die Antragstellerin begehrte von ihm für die Zeit von April 2005 bis Jänner 2007 an Unterhalt insgesamt 6.930 EUR und ab Februar 2007 einen monatlichen Unterhalt von 330 EUR. Der Vater wendet... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung der Eltern verblieben der am ***** geborene Dominik und seine am ***** geborene Schwester Anna im Haushalt der Mutter. Der Vater ist aufgrund einer am 23. Oktober 2007 geschlossenen Unterhaltsvereinbarung seit 1. August 2007 zur Leistung laufender monatlicher Unterhaltsbeiträge von 430 EUR für Dominik und von 330 EUR für Anna verpflichtet. Dieser Unterhaltsvereinbarung liegt sein monatliches Nettoeinkommen als Kundendienstberater von 2.280 EUR (inklu... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtssache war bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsichtlich Vorbringen, bisherigen Verfahrensgang und Sachverhalt wird auf den Beschluss 16 Ok 12/06 = ÖBl 2007, 181 (Hoffer/Innerhofer) = ÖBA 2007, 644 = ZFR 2007/68 verwiesen. Das Erstgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss die nachstehenden Verpflichtungszusagen der Antragsgegnerinnen (AG) für bindend erklärt (§ 27 Abs 1 KartG): Das Erstgericht hat mit de... mehr lesen...
Begründung: Die ehelichen Eltern bekämpften erfolglos die Entziehung ihrer Obsorge über die beiden zur Zeit der erstinstanzlichen Entscheidung im 14. und (gerade noch) im 15. Lebensjahr stehenden Minderjährigen und deren Übertragung auf den Jugendwohlfahrtsträger. Das Gericht zweiter Instanz sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zugelassen werde. Nach Auffassung der Eltern fehle Rechtsprechung dazu, ob eine unterlassene oder grob mangelhafte Anleitung eine Verletz... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Der Zweitantragsgegner ist eingeantworteter Erbe nach dem am 11. 11. 2006 verstorbenen Dr. Alfred K*****, der auch zum Verwalter der Liegenschaft bestellt war. Im Jahr 2006 wurde ein Mehrheitsbeschluss von den Miteigentümern gefasst, womit das Honorar des Hausverwalters jährlich mit 0,18 % des Versicherungswerts der für das betreffende Jahr eingedeckten Feuerversicherung festgelegt wurde. A... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den erstinstanzlichen Sachbeschluss aufgehoben, mit dem eine Rechnungslegungspflicht der Antragsgegner wegen Unmöglichkeit der Leistung verneint und das entsprechende Begehren abgewiesen wurde. Gegenständlich ist die Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnung für das Jahr 1998. Das Rekursgericht vertrat den Standpunkt, es stehe noch nicht mit ausreichender Sicherheit fest, dass die Erstellung der von den Mietern be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen Viktoria M*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Dr. Ingrid L*****, vertreten durch den Sachwalter Mag. Dr. He... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Georg M*****, geboren am 20. Jänner 1979, 2. Baruch M*****, geboren am 15. Februar 1982, 3. Adam M*****, geboren am 7. Mai 1988, 4.... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren ist nicht mehr das Recht des Antragstellers als Bestandgeber, von der Antragsgegnerin eine Anhebung des Hauptmietzinses nach § 12a Abs 3 MRG zu begehren, strittig, sondern ausschließlich die Frage der Höhe des angemessenen Hauptmietzinses. Im vorliegenden Verfahren ist nicht mehr das Recht des Antragstellers als Bestandgeber, von der Antragsgegnerin eine Anhebung des Hauptmietzinses nach Paragraph 12 a, Absatz 3, MRG zu begehren, strittig, so... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die Nichte des Antragsgegners, ihr Vater war dessen Bruder. Der mit dem Antragsgegner gleichnamige Vater der beiden war also der väterliche Großvater der Antragstellerin. Diese betreibt auf dem Grundstück (GSt) 102/5 ihrer Liegenschaft EZ 875 seit der Wintersaison 2004/05 ein Hotel Garni mit 36 Gästebetten. Zugunsten des GSt 102/5 bestehen Dienstbarkeiten betreffend die GSte 102/2 und 102/3. Sie hatte die Liegenschaft EZ 5 zu einem Drittel gemeins... mehr lesen...
Begründung: Der im 55. Lebensjahr stehende Betroffene bezieht seit längerer Zeit Sozialhilfe. Das Magistrat der Landeshauptstadt Linz regte am 24. April 2007 die Einleitung eines Verfahrens zur Bestellung eines Sachwalters an und legte dazu ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen vor, der zur Arbeitsfähigkeit des Betroffenen Stellung genommen hatte (ON 1). Dieser Gutachter stellte eine „Affekterkrankung im Sinne einer manifesten Manie" fest. Mangels Krankheitsei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 1. Jänner 2002 verstorbenen Margareta S*****, wohnhaft gewesen in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der erbserklärten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1aAußStrG 2005 §15AußStrG 2005 §58 Abs1AußStrG 2005 §58 Abs3
Rechtssatz: Um dem Rechtsmittelgericht die Prüfung, ob nicht eine Bestätigung „selbst aufgrund der Angaben im Revisionsrekursverfahren" oder eine Abänderung ohne weitere Erhebungen erfolgen kann, zu ermöglichen, muss von einem Revisionsrekurswerber, der die Verletzung seines rechtlichen Gehörs geltend macht, gefordert werden, dass er seine Rüge durch Darlegung der E... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §15HeimAufG §17 Abs2
Rechtssatz: Zwecks Wahrung des rechtlichen Gehörs ist es jedenfalls geboten, den am Rechtsmittelverfahren beteiligten Parteien vom Inhalt eines im Rahmen der Verfahrensergänzung gemäß § 17 Abs 2 HeimAufG eingeholten des ergänzenden Gutachtens so rechtzeitig Kenntnis zu verschaffen, dass für sie noch vor der Sachentscheidung die Möglichkeit zu einer (schriftlichen) Äußerung besteht. Ent... mehr lesen...
Begründung: Der 1938 geborene Bewohner lebt seit 18. 1. 2006 im N*****, einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG. Er leidet an weit fortgeschrittener Demenz (Stadium 3), konkret an Morbus Pick. Dabei handelt es sich um eine neurodegenerative Erkrankung im Stirn- und Schläfenlappen des Gehirns, die durch Verhaltensauffälligkeiten, Persönlichkeitsveränderungen, Sprach- und Gedächtnisleistungsstörungen, vor allem aber den Verlust von Verhaltensregeln gekennzeichnet ist. Der... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 20. 10. 2004 wurde die Mutter Dr. Karin K***** mit der Obsorge für die drei Kinder allein betraut. Dem Vater kommt aufgrund einer Vereinbarung der Eltern im Zusammenhalt mit drei gerichtlichen Beschlüssen im Wesentlichen ein Wochenend- und Ferienbesuchsrecht zu. Am 4. 7. 2005 beantragte der Vater, der Mutter die Obsorge zu entziehen und sie ihm zu übertragen (ON S-5). Mit Beschluss vom 28. 6. 2007 (ON S-72) wies das Erstgericht den Ant... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Moritz B*****, geboren am 14. Juni 1994, Schüler, *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Robert B*****, vertreten durch Sattlegger Dorninger Steiner & Partner Anwaltssocietät... mehr lesen...
Begründung: Im Juni 2006 zogen der (damals) fast 8-jährige Lukas und der 6-jährige Mathias gemeinsam mit ihrer Mutter aus der Ehewohnung (einem Haus mit Garten) in die in einer anderen Ortschaft gelegene Wohnung des nunmehrigen Lebensgefährten der Mutter. Nach der am 18. 1. 2007 erfolgten Scheidung der Ehe ihrer Eltern verblieben die Kinder in der Obsorge der Mutter. Aufgrund der Weigerung der Mutter konnten die Besuchskontakte zum Vater ab Oktober 2006 nur mehr im Rahmen des „Bes... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Isolde B*****, geboren am *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Großmutter Dr. Eva M*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar Mag. Norbert Marschall Rechtsanwälte OE... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses des Erstgerichts vom 27. 10. 2003 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 312,49 EUR verpflichtet. Das Kind beantragte mit Schriftsätzen vom 12. 9. 2006 und 19. 10. 2006 letztlich die Erhöhung seines Unterhaltsanspruchs um 124,65 EUR auf monatlich 437,14 EUR ab 1. 6. 2005. Das Erstgericht wies den Erhöhungsantrag im Wesentlichen mit der
Begründung: ab, dass der festgesetzte Unterhalt in etwa dem Ergebnis der neu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragstellerin Birgitt R*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger, Dr. Peter Mardetschläger und Mag. August Schulz, Rechtsanwälte in Wien, wider... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien betreiben Bäckereien. Der Beklagte liefert auch am Sonntag Backwaren aus. Er verwendet dafür Fahrzeuge mit Firmenaufschrift und setzt auch Dienstnehmer ein; die Ware ist in typischen Backwarenbehältnissen verstaut. Im ersten Rechtsgang begehrte der Kläger vom Beklagten das Unterlassen der Auslieferung von Brot- und Backwaren an Kunden unter Verwendung von Fahrzeugen, die erkennbar einem Bäckereibetrieb zugeordnet werden können (sohin Fahrzeuge mit Firmena... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 IAAußStrG 2005 §15BGB §§1896 ffFGG §68a
Rechtssatz: Für die Wahrung des rechtlichen Gehörs des Einschreiters ist es auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass auf die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers bzw Sachwalters deutsches Recht anzuwenden ist, ausreichend, wenn ihm - entsprechend der Bestimmung des §68a FGG - Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Beim Erstgericht ist ein Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters für die Betroffene anhängig. Die Betroffene und ihr Ehegatte Günter H***** (im Folgenden: Einschreiter) sind deutsche Staatsbürger. Mit Beschluss vom 20. 7. 2005 (ON 29) wies das Erstgericht einen Antrag des Einschreiters auf Bestellung eines Sachwalters für die Betroffene mit der
Begründung: zurück, dass dem Einschreiter weder nach österreichischem noch nach deutschem Verfahrensrecht eine eigene Antrag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Dominic W*****, in Pflege und Erziehung des Jugendwohlfahrtsträgers Land Wien, derzeit Wohnheim für Kinder und Jugendliche, *****, wegen Übertragung der Obsor... mehr lesen...