Begründung: Der Vater des Pflegebefohlenen ist aufgrund eines Beschlusses vom 20. 7. 1995 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 6.700 verpflichtet. Er beantragte, seine Unterhaltsverpflichtung für die Monate September, Oktober und November 1996 auf S 3.050, S 3.350 und S 3.450 herabzusetzen. Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung für September 1996 auf S 3.050 herab, das Unterhaltsherabsetzungsmehrbegehren für den Zeitraum vom 1. 10. 1996 bis 30. 11. 1996 w... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das wegen titelloser und widerrechtlicher Abstellung von Gegenständen in den Kellerräumlichkeiten des Hauses *****gasse 3, ***** gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin Folge und änderte das Ersturteil dahingehend ab, daß es dem Räumungsbegehren stattgab. Das Berufungsgericht sprach aus, daß die Revision nach § 502 Abs 1 ZPO unzulässig sei. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin Folge und änd... mehr lesen...
Begründung: Der unterhaltspflichtige Vater erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Er ist derzeit zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen für seinen Sohn Alexander von 5.500 S verpflichtet. Am 10. 9. 1998 stellte das durch seine Mutter vertretene Kind den Antrag, den Unterhaltsbeitrag auf 8.000 S monatlich zu erhöhen (ON 174). Der Vater sprach sich dagegen aus und beantragte die Herabsetzung seiner Verpflichtung auf 5.000 S monatlich (ON 175). Das Erstgericht bestellte einen... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 31. 10. 1996 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin von ihrem Ehemann zunächst monatliche Unterhaltsbeiträge von S 4.700,-- sowohl für die Vergangenheit ab 1. 11. 1993 bis einschließlich Oktober 1996 als auch als laufenden Unterhalt ab 1. 11. 1996. Sie änderte dieses Unterhaltsbegehren am 8. 9. 1997 dahin, daß sie nunmehr für die Monate November und Dezember 1993 S 3.600,-- monatlich, für das Jahr 1994 S 6.000,-- monatlich, für das Jahr 1995 S 5.600,-- ... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Antragstellers räumte das Erstgericht dem jeweiligen Eigentümer des Gst 450 GB 85015 I***** auf der Liegenschaft des Antragsgegners in EZ 28 GB 85015 I***** hinsichtlich des darin vorgetragenen Gst 451/1 als dem dienenden Gut nach dem Notwegegesetz (NWG) die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes in dem für die ordentliche Bewirtschaftung des herrschenden Grundstückes notwendigen Ausmaß wie in dem zum integrierenden Bestandteil des Beschlusses erklärt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters - die zuvor S 3.000,-- für Michael und S 3.200,-- für Sarah betragen hatte - für die Zeit vom 1. 7. bis 31. 12. 1995 auf S 7.750,-- für Michael und S 6.050,-- für Sarah, für die Zeit vom 1. 1. 1996 bis 31. 8. 1997 auf S 6.800,-- für Michael und S 6.000,-- für Sarah und für die Zeit ab 1. 9. 1997 auf S 6.900,-- für Michael und S 5.600,-- für Sarah. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters n... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die von Dr. Johannes W***** für seine aus geschiedener Ehe stammenden Kinder zu leistenden Unterhaltsbeiträge von je S 5.000,-- monatlich für Florian für den Zeitraum vom 1. 6. 1995 bis 31. 12. 1995 auf monatlich S 5.300,--, vom 1. 1. 1996 bis 31. 12. 1996 auf monatlich S 6.400,-- und ab 1. 1. 1997 auf monatlich S 5.500,-- sowie für Sebastian vom 1. 1. 1996 bis 31. 12. 1996 auf monatlich S 5.800,-- und ab 1. 1. 1998 auf monatlich S 5.500,--. Das... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des die Minderjährigen vertretenden Unterhaltssachwalters erhöhte das Erstgericht den vom unterhaltspflichtigen Vater zu leistenden monatlichen Unterhaltsbeitrag für die mj Kathrin ab 1. 8. 1997 von S 4.200,-- auf monatlich S 7.100,-- und für den mj Stefan ebenfalls ab 1. 8. 1997 von monatlich S 3.300,-- auf monatlich S 5.900,--. Es wies (unbekämpft) das Unterhaltsmehrbegehren der beiden Kinder auf Zahlung weiterer S 700,-- bzw S 500,-- monatlich ab. Weiters... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Kindesvater, einen Beitrag von 51.599 S als Ersatz der Kosten der vollen Erziehung des Minderjährigen im Rahmen von dessen Fremdunterbringung in einer Wohngemeinschaft zu leisten. Dem Rekurs des Vaters gab das Rekursgericht mit seinem nach dem 31. 12. 1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund des notariellen Schenkungsvertrags auf den Todesfall vom 7. 7. 1992 sowie des notariellen Nachtrags zum Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 12. 3. 1998 über Antrag der Anna D***** und des Werner O***** die Ersichtlichmachung des Vorkaufsrechts im Eigentumsblatt sowie die Einverleibung des Vorkaufsrechtes für alle Veräußerungsfälle im Lastenblatt für Werner O*****, ob der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch Meidling. Den dagegen ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des durch den Vater vertretenen Kindes verpflichtete das Erstgericht die Mutter zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 3.000,-- ab 1. 2. 1996. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Mutter nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung - deren Datum nach dem 31. 12. 1997 liegt - richtet sich der beim Erstgericht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung erhobene "außerordentliche" ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des durch die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt, Außenstelle Ferlach, Referat für Jugend und Familie als Unterhaltssachwalter vertretenen Kindes, die Mutter für den Zeitraum vom 25. April 1996 bis einschließlich 31. März 1998 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 1.400,- zu verpflichten ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Kindesvaters teilweise Folge und verpflichtete die Mutter, für das Kind für den Zeitraum vom 4. Juli ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der WGN 1997) den erstgerichtlichen Unterhaltsbeschluß bestätigt und ausgesprochen, daß der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefaßten Beschluß (Art römisch XXXII Ziffer 14, der WGN 1997) den erstgerichtlichen Unterhaltsbeschluß bestätigt und ausgesprochen, daß der ordentliche Revi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf vertragliche Ansprüche gestützen Klagebegehren mit 28.000 S s.A. Folge und wies das Mehrbegehren von 112.825,60 S ab. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefaßten Urteil (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung der Klägerin teilweise Folge, indem es das Klagebegehren mit 55.732 S s.A. für zu Recht bestehend erkannte und das Mehrbegehren ab... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß änderte das Rekursgericht unter anderem infolge Rekursen des Verlassenschaftskurators und der Kinder des Verstorbenen den bewilligenden Beschluß des Erstgerichts dahin ab, daß es den Antrag der Witwe auf Erteilung der Verfügungsermächtigung über den PKW Marke Mercedes 230 E, schwarz, Baujahr 1986, abwies. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich der vom Erstgericht als "außerordentlic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten im Sinne des Klagebegehrens zur Zahlung von S 100.000,- s. A., weil er die Pflicht zur Verwahrung eines PKWs grob fahrlässig verletzt habe. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung in der Hauptsache, wies ein Zinsenbegehren ab und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das als außerordentliche Revision bezeichnete Rechtsmittel des Klägers gegen dieses Urteil legte das Erstgericht dem Ober... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte S 83.799,- s.A. für die Lieferung und Errichtung einer Absauganlage. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das als außerordentliche Revision bezeichnete Rechtsmittel des Klägers gegen dieses Urteil legte das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof unmittelbar zur Entscheidung vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit I... mehr lesen...
Begründung: Der Vater bekämpfte mit Rekurs einen Beschluß des Erstgerichtes insoweit, als es die Unterhaltspflicht der Mutter für die Minderjährige für die Zeit vom 1. 4. 1997 bis zum 30. 6. 1997 [um monatlich S 300] auf monatlich S 4.900 und ab dem 1. 7. 1997 auf S 1.000 herabsetzte, seinem Erhöhungsantrag auf S 5.811 monatlich ab Juni 1996 nicht Folge gab und weitere Anträge auf Einmalzahlungen von S 1.950, S 1.600 und S 24.333 abwies. Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rek... mehr lesen...
Begründung: Die Klage ist nach Einschränkung um das ursprünglich erhobene Räumungsbegehren auf Zahlung von S 30.000 sA gerichtet, wobei es sich um den restlichen Mietzins für die Monate März bis Juli 1993 betreffend ein vom Kläger den Beklagten vermietetes Geschäftslokal handelt. Die Beklagten wandten unter anderem einverständliche Auflösung des Mietvertrages und Räumung des Mietobjektes per 30. 3. 1993 ein. Dagegen behauptete der Kläger, die Übergabe sei erst im August 1993 erf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab der Klage auf Unterfertigung eines Mietvertrags statt. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil infolge Berufung der beklagten Parteien im klagsabweisenden Sinn ab und sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstandes übersteige S 52.000, nicht aber S 260.000; die ordentliche Revision sei nicht zulässig. Dagegen erhob die Klägerin "außerordentliche Revision" mit dem Antrag, der Oberste Gerichtshof als Revisionsgericht wolle die Revision als... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters der mj. E***** und J***** R***** betrug zuletzt aufgrund eines Vergleichs vom 25. 1. 1994 monatlich jeweils S 3.500 pro Kind. Über Antrag der Mutter erhöhte das Erstgericht diese Unterhaltsverpflichtung ab 1. 7. 1996 auf monatlich jeweils S 5.000 pro Kind. Das Erhöhungsmehrbegehren von S 1.000 pro Kind wurde abgewiesen. Infolge Rekurses der Minderjährigen und des unterhaltspflichtigen Vaters setzte das Rekursgericht mit Bes... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Aufhebung eines über einen PKW geschlossenen Kaufvertrags und Zug um Zug gegen Rückstellung des PKW die Zahlung von S 80.000 samt 4 % Zinsen seit 20. 11. 1996. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte die Entscheidung des Erstgerichts dahin ab, daß es das Klagebegehren zur Gänze abwies; es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstands S 260.000 nicht übersteige und die ordentliche Revision nicht z... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren auf Zahlung von 71.300 S sA (Rückzahlung von Werklohn nach Wandlung) statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil mit seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefällten Urteil (Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) infolge Berufung des Beklagten und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren auf Zahlung von 71.300 S sA (Rückzahl... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden minderjährigen Kinder wurde mit dem am 31. 12. 1997 in Rechtskraft erwachsenen Beschluß des Erstgerichtes vom 5. 12. 1997 gemäß § 55a EheG geschieden. In einer im Zug des Scheidungsverfahrens getroffenen Vereinbarung verpflichtete sich der Vater zur Leistung eines Unterhaltes von je 4.000 S für die beiden ehelichen Kinder ab Jänner 1998. Die Ehe der Eltern der beiden minderjährigen Kinder wurde mit dem am 31. 12. 1997 in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Minderjährigen, vertreten durch den Unterhaltssachwalter, erhöhte das Erstgericht den vom Vater zu begleichenden Unterhaltsbetrag von monatlich S 3.200,-- ab 1. 12. 1997 auf S 3.500,-- und wies das darüber hinausgehende Mehrbegehren auf Zahlung weiterer S 350,-- ab dem genannten Zeitpunkt ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters gegen die Unterhaltserhöhung keine Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zugelassen werde.... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des durch die Mutter vertretenen Kindes erhöhte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters von S 2.900,-- ab 1. 1. 1998 auf S 3.500,-- und wies ein Mehrbegehren (unbekämpft) ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung - deren Datum nach dem 31. 12. 1997 liegt - richtet sich der beim Erstgericht innerhalb von 14 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers auf Feststellung, daß die Antragsgegnerin durch Vorschreibung eines Verwaltungskostenbeitrages sowie eines Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages für seine Wohnung das gesetzlich zulässige Zinsausmaß überschritten habe, ab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Sachbeschluß und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000 nicht übersteigt und daß der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen die... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß ON 135 genehmigte das Erstgericht die Klage des Kollisionskurators Mag. Werner S***** gegen den Sachwalter Dr. Gerhard S***** wegen S 44.425,-- sA; mit dem Beschluß ON 140 wies das Erstgericht den Antrag des Sachwalters ab, den Kollisionskurator zu entheben. Dem Rekurs gegen den Beschluß ON 135 gab das Rekursgericht teilweise Folge; der Rekurs gegen den Beschluß ON 140 blieb erfolglos. Das Rekursgericht sprach in seinem nach dem 31. 12. 1997 gefaßte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überwies mit Beschluß vom 28. April 1998 einen Entschädigungsantrag gemäß § 117 Abs 4 WRG in Ansehung eines Teilbetrags von 67.070 S sA "im Sinne des § 40a JN" an seine nach der Geschäftsverteilung zuständige Streitabteilung und sprach mittels Beschlusses vom 22. Mai 1998 ferner aus, daß die Festsetzung der Entschädigung zur "Einräumung der Leitungsdienstbarkeit", wofür ein Teilbetrag von 100.000 S sA geltend gemacht wurde, vorbehalten wird. Das Erst... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagte zur Rückzahlung eines Betrages von S 100.000 an zu Unrecht erhaltener Provision schuldig. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefällten Urteil (Art VII Z 34) der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß die Revision nicht zulässig sei. Das Erstgericht erkannte die Beklagte zur Rückzahlung eines Betrages von S 100.000 an zu... mehr lesen...