Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Gericht zweiter Instanz einem Rekurs des Helmut G***** gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Haag vom 28. 3. 2001, GZ 3 Nc 35/01i, nicht Folge gegeben und ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht S 260.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dieser Beschluss wurde Helmut G***** am 13. 9. 2001 zugestellt. Am 19. 9. 2001 erhob er dagegen einen an das Landesgericht St. Pölt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, seiner Tochter Juliana für die Zeit vom 1. 6. 1992 bis 31. 12. 1994 insgesamt S 57.040 an Unterhalt zu bezahlen und wies das Mehrbegehren des Kindes ab. Weiters verpflichtete es den Vater - ebenfalls für die Zeit vom 1. 6. 1992 bis 31. 12. 1994 - zur Zahlung von Unterhalt im Gesamtbetrag von S 60.480 an seinen Sohn Florian; das Mehrbegehren dieses Kindes wies es ab. Das Rekursgericht bestätigte diese - im abweislichen Teil unbek... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 7. 1996 beantragte die Minderjährige, ihrem Vater einen Unterhaltsbeitrag von 6.300 S monatlich ab dem 1. 10. 1995 aufzuerlegen (ON 13). Mit Beschluss vom 1. 6. 1999, mit dem das Erstgericht über einen Teil des Unterhaltsbegehrens absprach, wurden der Minderjährigen rechtskräftig 2.700 S vom 1. 1. 1997 bis zum 31. 12. 1997, 4.000 S vom 1. 1. 1998 bis zum 31. 12. 1998 und 4.200 S ab dem 1. 1. 1999 jeweils monatlich an Unterhalt zuerkannt (ON 98). Mit Beschluss vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter, für die Zeit vom 6. 4. 2000 bis einschließlich 6. 9. 2000 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 3.200 (richtig: Ersatz von monatlich S 3.200 für die Kosten der vollen Erziehung der Minderjährigen im Rahmen deren Heimunterbringung) an den Jugendwohlfahrtsträger zu leisten. Über Rekurs der Mutter bestätigte das Rekursgericht mit seinem nach dem 31. 12. 1997 gefassten Beschluss (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-N... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den von Mag. Thomas H***** als "zu bestellender Kollisionskurator für die Minderjährige" gestellten Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung des am 24. 11. 2000 geschlossenen notariellen Schenkungsvertrages über mehrere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ab. Das vom Antragsteller angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 260.000 nicht übersteige und der orden... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren bis Juli 1990 verheiratet. Die Ehe wurde aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden. Mit rechtskräftigem Urteil vom 31. 5. 1993 wurde er zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes in Höhe von S 2.400, rückwirkend ab 1. 7. 1990, an die Beklagte verurteilt. Mit der am 14. 2. 1996 eingebrachten Klage stellte er das Begehren, dass im Verhältnis zwischen den Streitteilen festgestellt werde, dass der Unterhaltsanspruch der Beklagten gegen den K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht S 130.000,-- übersteige und dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese ihr am 9. 7. 2001 zugestellte Entscheidung erhob die Antragstellerin am 6. 8. 2001 zu gerichtlichem Protokoll einen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof verbunden mit einem Antrag an das Landesgericht Sa... mehr lesen...
Begründung: Mit der führenden Klage (43 Cga 163/99w) begehrt der Kläger von den beiden Beklagten den Betrag von S 32.442,62 brutto sA für Kündigungsentschädigung, aliquote Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung mit der
Begründung: , er sei zu Unrecht entlassen worden. Hiemit verbunden wurde vom Erstgericht die Klage (43 Cga 193/99g) der Erstbeklagten gegen den Kläger auf Zahlung von S 54.102 sA als Ersatz für einen vom Kläger im Zuge des Arbeitsverhältnisses der Erstbeklagten zu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das auf Zahlung von S 1,477.785,67 gerichtete Klagebegehren zur Gänze wegen Verjährung abgewiesen. Das Berufungsgericht hat mit der angefochtenen Entscheidung als Teilurteil die Abweisung eines Betrages von S 259.709,60 bestätigt und das Ersturteil hinsichtlich eines Betrages von S 1,218.075,07 samt Anhang aufgehoben und die Rechtssache in diesem Umfang an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Ein Ausspr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Wert des Entscheidungsgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, übersteigt im führenden Verfahren zwar S 52.000, nicht jedoch S 260.000, während er im verbundenen Verfahren weit über dem höheren Grenzwert liegt. Für die Frage der Zulässigkeit der Revision (hier im Hinblick auf § 502 Abs 3 ZPO) ist - ungeachtet der Verbindung - der Entscheidungsgegenstand in jedem einzelnen Rechtsstreit maßgeben... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Feststellung, dass das Bestandobjekt des Antragstellers bei Anmietung die Ausstattungskategorie C aufgewiesen habe, und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000 nicht übersteige und dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese am 23. 4. 2001 zugestellte Rekursentscheidung richtet sich der am 22. 5. 2001 überreichte "außerordentliche" Revisionsrekurs des Antragstellers. Das Erstge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gewährte dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. April 2000 bis 31. März 2003 gemäß §§ 3, 4 Z 1, 18 UVG weiterhin Unterhaltsvorschüsse von monatlich 2.000 S. Das Rekursgericht bestätigte den erstinstanzlichen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 Abs 3 AußStrG idF WGN 1997 ist der Revisionsrekurs - außer im Fall des § 14a Abs 3 AußStrG - jedenfalls u... mehr lesen...
Begründung: Die außerehelich geborene Minderjährige stellte am 8. 2. 2000 den Antrag, ihren Vater von bisher S 1890,-- zur Zahlung des Regelbedarfs von S 4.430,-- rückwirkend ab 1. 2. 1999 (unter Berücksichtigung bisher geleisteter Teilzahlungen) zu verpflichten. Der Vater stimmte einer Unterhaltsfestsetzung von bloß monatlich S 2.500,-- ab 1. 12. 1999 zu. Das Erstgericht verpflichtete den Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen von S 3.500,-- ab 1. 2. 1999 und wies das darüb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Ansuchen der Antragstellerin, für sie das Eigentumsrecht an 810/38130 Anteilen der Gesamtliegenschaft einzuverleiben, ab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der Entscheidungsgegenstand S 260.000,-- übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung - deren Datum nach dem 31.12. 1997 liegt - richtet sich der beim Erstgericht innerhalb von 30 Tagen ab Zustel... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies - soweit hier relevant - die Anträge des derzeit zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 3.100 S verpflichteten Vaters auf Herabsetzung seiner Unterhaltspflicht, beginnend ab 1. Jänner 2000, auf monatlich 500 S bzw Ruhen seiner Unterhaltspflicht bis zum 31. Dezember 2001 ab. Das Rekursgericht bestätigte den erstinstanzlichen Beschluss und sprach aus, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen sind die ehelichen Kinder des Hans B***** und der Gertraud E*****. Nach der Scheidung ihrer Eltern wohnten sie bei ihrer Mutter, der auch die Obsorge zukommt. Seit September 1999 leben sie bei ihrem Vater. Der Vater beantragt, die Mutter zu einer Unterhaltsleistung von 3.500 S monatlich je Kind zu verpflichten. Das Erstgericht trug der Mutter auf, für die Zeit vom 1. 9. 1999 bis 31. 12. 1999 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2.700 S ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 2.400 ab 1. 8. 1998. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen diesen Beschluss erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" der Mutter legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der Erweiterten Wertgrenzen-Nov... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt zu 22 Cg 119/98w vom Beklagten die Zahlung von S 146.280 sA als Schadenersatz für Beratungs- und Vertretungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Liegenschaft. Diese Sache wurde mit der zu 22 Cg 163/98s eingebrachten Widerklage (Streitwert: S 444.497,06 sA) verbunden. Das Erstgericht wies die Klage ab und gab der Widerklage statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers Folge, änderte das angefochtene Urteil dahin ab, dass dem ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem Beschluss, mit dem dem Rekurs der Antragsgegnerin gegen die Abweisung von deren Antrag auf Auszahlung des Erlagsbetrages von S 56.031,75 gerichteten Rekurs nicht Folge gegeben wurde, ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legte den gegen diese Entscheidung erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" der Antragsgegnerin mit dem Antrag, den außerordentlichen Revisionsrekurs zuzulassen un... mehr lesen...
Begründung: Der ae geborene Minderjährige begehrte von seinem Vater zuletzt - nach rechtskräftiger Abweisung eines darüber hinausgehenden Mehrbegehrens im ersten Rechtsgang - die Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 3.800,-- vom 26. 6. 1994 bis 31. 10. 1995, von S 5.000,-- vom 1. 11. 1995 bis 30. 6. 1997, von S 5.100,-- vom 1. 7. 1997 bis 31. 10. 1998 und von S 6.300,-- ab 1. 11. 1998. Der Vater stimmte einer Unterhaltsfestsetzung mit monatlich S 3.900,-- ab 1. 6. 1997... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist klarzustellen, dass der von den Vorinstanzen als Antragsgegner bezeichnete Einschreiter am 29. 7. 1999 den mit einem - in der Folge bewilligten - Wiedereinsetzungsantrag verbundenen Antrag "auf Durchführung der gerichtlichen Entscheidung gemäß § 117 Abs 4 WRG 1959" gestellt und letztlich vorgebracht hat, er wolle damit einen Bescheid bekämpfen, mit dem ihm Beitragsleistungen an eine (von den Vorinstanzen als Antragstellerin bezeichnete) Wassergenossenscha... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3 und 4 Z 1 UVG von monatlich 2.800 S vom 1. März 2000 bis 28. Februar 2003 bewilligt wurden, bestätigt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach Paragraphen 3 und 4 Ziffer eins, UVG von monatl... mehr lesen...
Begründung: Die beiden minderjähigen Mädchen Sandra, geboren am 25. 5. 1989, und Lisa, geboren am 22. 2. 1996, sind beide die außerehelichen Töchter des vom Rekursgericht - in Abweichung vom Erstgericht - zu folgenden Unterhaltszahlungen verpflichteten Vaters: Für Sandra (gegenüber bisher S 1.500,--) vom 18. 2. 1997 bis 31. 12. 1997 monatlich S 3.700,--; vom 1. 1. 1998 bis 24. 5. 1999 monatlich S 3.900,--; vom 25. 5. 1999 bis 31. 12. 1999 monatlich S 4.400,-- und vom 1. 1. 200... mehr lesen...
Begründung: Die im Zeitpunkt des erstgerichtlichen Beschlusses noch minderjährige Beatrix K***** ist die außereheliche Tochter des Wolfgang B***** und der Helga K*****. Mit Beschluss vom 4. 3. 1999 wurde die Unterhaltsleistung des Vaters für den Zeitraum ab 1. 2. 1999 mit 3.000 S festgelegt. Am 21. 12. 1999 beantragte der Vater, ihn beginnend mit 1. 12. 1999 von seiner Unterhaltspflicht zu entheben. Seine Tochter müsse sich als selbsterhaltungsfähig behandeln lassen, weil sie ih... mehr lesen...
Begründung: Die im Zeitpunkt des erstgerichtlichen Beschlusses noch minderjährige Marion, der minderjährige Florian und die minderjährige Karoline entstammen der am 22. 6. 1998 geschiedenen Ehe des Leopold Rainer N***** und der Mag. Eva N*****. Die Obsorge für die Kinder wurde vorläufig dem Vater zugewiesen. Er betreut die Kinder in seinem Haushalt. Der Vater begehrt, die Mutter beginnend mit 16. 2. 1996 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 4.200 S für Marion und von jeweil... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte unter Hinweis auf zu TZ 368/1966 und TZ 3957/1989 des Bezirksgerichtes Tulln erliegende Urkunden die Löschung des Rechtes der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Grundstück Nr. 35/3 der EZ 46 Grundbuch Röhrenbach zugunsten der Grundstücke Nr. 35/4 und .68/2 der Liegenschaft EZ 50 desselben Grundbuchs sowie die Löschung der Anmerkung dieser Dienstbarkeit beim herrschenden Gut. Das Erstgericht wies diesen Antrag unter Hinweis au... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt 253.048 S sA. Sie habe der Beklagten einen Tank- und Abscheidereinigungsaufbau mit Gefahrenzulassung geliefert. Mit der Klage mache sie den noch offenen Restbetrag aus ihrer Rechnung Nr. 99/161 geltend. Zwischen den Parteien sei die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Landesgerichts Feldkirch vereinbart worden. Die Rechnung der Klägerin mit dem Vermerk "klagbar in Feldkirch" sei der Beklagten gleichzeitig mit der Ware übermittelt und von die... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14aAußStrG 2005 §63 Abs4JN §58 Abs1ZPO §508 Abs4
Rechtssatz: Beträgt der Entscheidungsgegenstand über den das Rekursgericht in Anwendung der Berechnungsregel des § 58 Abs 1 JN entschieden hat, mehr als S 260.000,- und hat es dabei ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs unzulässig ist, gibt es keinen Abänderungsantrag nach § 14a AußStrG. Wird ein solcher dennoch erhoben und weist ihn das Rekursgericht samt dem gleichz... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 20. 12. 1999 wurde die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für die Zeit vom 12. 7. 1996 bis 31. 12. 1996 mit monatlich S 9.700, dann für das Jahr 1997 mit S 9.600, für 1998 mit S 9.900 und für 1999 bis November mit S 10.300 und danach dann mit S 9.800 jeweils monatlich festgesetzt. Ein darüber hinausgehendes Mehrbegehren auf Festsetzung eines Unterhaltsbetrages von insgesamt S 15.000 monatlich wurde jedoch abgewiesen. Das Rekursg... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Das Erstgericht wies die Darlehensklage über 250.000 S sA ab. Das Berufungsgericht gab in seiner nach dem 31. Dezember 1997 gefassten Entscheidung (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung der Klägerin teilweise Folge, indem es dem Klagebegehren mit 190.000 S sA stattgab und das Mehrbegehren abwies; es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Erstgericht wies di... mehr lesen...