Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der unterhaltspflichtigen Mutter auf Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsverpflichtung für den Minderjährigen von bisher 150 EUR für den Zeitraum 1. November 2006 bis 31. März 2007 auf 90 EUR und ab 1. April 2007 auf 20 EUR ab. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Mutter, deren primärer Rekursantrag darauf zielte, die Entscheidung des Erstgerichts im Sinne einer gänzlichen Stattgebung des von ihr gestellten Unterhaltsherabsetzungsbegehren... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. Jänner 2008, GZ 20 P 177/04m-U-65, erhöhte das Erstgericht die monatlich zu erbringende Unterhaltsleistung des Vaters für die Antragstellerin von 538 EUR für den Zeitraum vom 1. 12. 2002 bis 31. 12. 2002 auf 845 EUR, vom 1. 1. 2003 bis 31. 12. 2005 auf 887 EUR, und vom 1. 1. 2006 bis 31. 12. 2006 auf 650 EUR. Für die Zeit ab 1. 1. 2007 setzte das Erstgericht einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 887 EUR fest. Das Mehrbegehren wurde (unbekämpft) a... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte (zusammengefasst) die Feststellung, dass die Beklagte nicht die rechtlichen Grundlagen für jene Religionsgesellschaft erfülle, welche durch Gesetz bzw durch Verordnung zugelassen worden sei. Das Erstgericht wies die Klage zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige, und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte unter anderem - soweit für das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof relevant - den vorläufigen Unterhalt der gefährdeten Partei mit mtl 250,70 EUR „vom Tag der Antragstellung an" fest. Das Rekursgericht bestätigte diesen Ausspruch für die Zeit ab 1. 9. 2007 und setzte den einstweiligen Unterhalt für die Zeit vom 21. 8. 2007 bis 31. 8. 2007 mit 88,99 EUR fest. Gegen die Entscheidung über den einstweiligen Unterhalt erklärte es den (ordentlichen)... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist zu 3 C 53/05m des Bezirksgerichts Salzburg ein Unterhaltsverfahren anhängig, die hier Beklagte ist dort Klägerin. Die Unterhaltsklägerin stellte gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO den Antrag, den dort Beklagten und jetzigen Nichtigkeits- und Wiederaufnahmskläger - zusätzlich zum laufend bezahlten Unterhalt von 545,05 EUR - zu einem weiteren einstweiligen monatlichen Unterhalt in Höhe von 855 EUR zu verhalten. Das Erstgericht verpflichtete den... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab der Scheidungsklage Folge. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Die Beklagte stellte einen Antrag nach § 508 Abs 1 ZPO auf Abänderung des Ausspruchs über die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision und brachte gleichzeitig eine „ordentliche Revision" ein. Das Berufungsgericht wies den Zulassungsantrag samt „ordentlicher Revision" mangels erheblicher Rechtsfrage - recht... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 5. November 2007 verstorbenen Robert Michael L*****, überließ das Erstgericht seiner Tochter Kunigunde W*****, mit Beschluss vom 12. 12. 2007 (ON 15) die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren von 145 EUR und der Forderung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern von 49,74 EUR sowie in Anrechnung ihrer eigenen Forderung aus den Begräbniskosten an Zahlungs statt. Das Rekursgericht gab dem... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 7. 2007 erhöhte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsleistung des Vaters von 242 EUR ab 1. 1. 2003 auf 294 EUR, ab 1. 10. 2003 auf 430 EUR, ab 1. 1. 2004 auf 620 EUR und ab 1. 7. 2007 auf 710 EUR monatlich. Das darüber hinausgehende Mehrbegehren von monatlich 52 EUR ab 1. 7. 2007, von 310 EUR ab 1. 10. 2003, von 120 EUR ab 1. 1. 2004 und von 30 EUR ab 1. 7. 2007 wies es ab. Weiters verpflichtete das Erstgericht den Vater zum Ersatz von Sonderb... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 11. September 2006 verstorbenen Erika B*****, wurden am 15. 9. 2006 über Antrag der Natalie M***** die beiden Wohnungen, in denen sich die Verstorbene zuletzt aufgehalten hatte, versiegelt. Das Verfahren zur Entscheidung über das Erbrecht ist noch anhängig. Mit Beschluss vom 21. 11. 2007 nahm das Erstgericht den Zwischenbericht des Verlassenschaftskurators abhandlungsgerichtlich genehmigend zur Kenntnis (Punkt 1) und ermächtigte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hob mit seinem Sachbeschluss zwei Beschlüsse der Wohnungseigentümer der Wohnhausanlage *****, ***** Straße *****, als rechtsunwirksam auf. Diese Entscheidung bestätigte das Rekursgericht mit dem angefochtenen Sachbeschluss. Es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 10.000 EUR und der Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Gegen die Entscheidung des Rekursgerichts richtet sich der „Revisionsrekurs“ der Zweitantragsgegnerin, den das... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners. Dieser wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 18. 12. 2007 zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von 330 EUR ab 1. 4. 2005 verpflichtet. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss richtet sich der „außerordentliche" Revisionsrekurs des Antragsgegners. Nach § 62 Ab... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von ihrer Mutter mit der am 20. 1. 2006 eingebrachten Klage zuletzt 7.179,11 EUR sA als Leistung auf Grund einer für sie abgeschlossenen Ausstattungsversicherung und weiterer Vermögenswerte, die ihr nach Eintritt der Volljährigkeit nicht ausgefolgt worden seien. Die Beklagte wandte gegen die Klageforderung eine Gegenforderung aufrechnungsweise ein. Das Erstgericht wies die Klage ab. Das Berufungsgericht sprach aus, dass die Klageforderung mit 3.991,... mehr lesen...
Begründung: Für die mj. Stella war ein monatlicher Unterhaltsbetrag von 310 EUR festgesetzt. Nunmehr begehrte sie eine Erhöhung auf 500 EUR, der Vater dagegen eine Herabsetzung auf 273 EUR. Das Erstgericht erhöhte den Unterhalt zeitlich gestuft auf 400, 408 und schließlich 418 EUR monatlich ab 1. Juli 2005. Das Mehrbegehren und den Herabsetzungsantrag wies es ab. Dem Rekurs des Vaters, der keine (nach § 47 Abs 3 AußStrG auch nicht notwendige) Anfechtungserklärung und nur einen nic... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Räumung einer dem Beklagten überlassenen Wohnung. Das der Überlassung zugrundeliegende Prekarium sei von ihr widerrufen worden. Der Beklagte bestreitet die Aktivlegitimation der Klägerin und wendet ein, dass er die Wohnung auf Grund eines Mietvertrags innehabe. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der dagegen erhobenen Berufung des Beklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands EU... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Adrian R*****, vertreten durch die Mutter Petra R*****, vertreten durch Siemer-Siegl - Füreder & Partner, Rechtsanwälte in Wien, über den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des Minde... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die bisher mit EUR 350,-- monatlich vereinbarte Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seinen Sohn Marcel ab 1. 8. 2003 um EUR 50,-- auf nunmehr monatlich EUR 400,-- bis zum Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit und wies den Antrag des Vaters, seine Unterhaltsverpflichtung zur Gänze aufzuheben, ab (ON 115). Das vom Vater angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei.... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 4. 1983 geborene Julia R***** ist das uneheliche Kind der Elisabeth H***** und des Nikolaos P*****, dessen Vaterschaft im Verfahren 1 C 2/88 des BG Krems an der Donau rechtskräftig festgestellt wurde. Mit Beschluss vom 11. 10. 1988, GZ 1 P 116/88-4, gewährte das Erstgericht gemäß § 4 Z 2 UVG iVm § 6 Abs 2 Z 1 UVG erstmals monatliche Unterhaltsvorschüsse für die Minderjährige Julia R*****. Mit Beschluss vom 11. 10. 1988, GZ 1 P 116/88-4, gewährte das Erstgerich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überließ die Nachlassaktiva von EUR 122,80 dem Sohn der Erblasserin und berechtigte ihn zur Verfügung über dieses Guthaben. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Tochter der Erblasserin nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht legte den von der Tochter der Erblasserin erhoben... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder Magdalena I*****, Ahmed I*****, und Naema I*****, wegen Unterhalt, infolge des „außerordentlichen" Revisionsrekurses des Vaters Ahmed S*****, vertreten durch Dr. Johann Krahl, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin hinterlegte beim Verwahrschaftsgericht Mietzinse im Gesamtausmaß von 13.863,78 EUR. Ein Gerichtshof erster Instanz bewilligte der Zweiterlagsgegnerin zur Sicherung einer Forderung von 348.458 EUR s.A. gegen den Dritterlagsgegner u.a. die Forderungsexekution durch Pfändung von Forderungen desselben gegen das zuständige Oberlandesgericht, „Verwahrungsabteilung". Das Verwahrschaftsgericht wies diese Abteilung gemäß § 310 Geo an, die betreffende Exekution zur ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war nach dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleich vom 21. 6. 2001 verpflichtet, ab 1. 2. 2001 monatliche Unterhaltsbeiträge von S 4.000 (EUR 290,69) für Christiane und S 3.000 (EUR 218,02) für Anna zu bezahlen. Am 16. 2. 2004 hat er sich (in mit der Bezirkshauptmannschaft Wels getroffenen Unterhaltsvereinbarungen gemäß § 214 Abs 2 ABGB) ab 1. 1. 2004 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von jeweils EUR 350 für die beiden Kinder verpflic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Günther F*****, gegen die beklagte Partei D.*****, vertreten durch Mag. Dr. Friedrich Studentschnig, Rechtsanwalt in Klagenfur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Kinder Rene W*****, und Tamara W*****, beide vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie, wegen Unterhalt, infolge der als Revisionsrekurs ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses vom 27. 11. 2002 (ON 29) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 EUR je Kind ab 1. 1. 2001 verpflichtet. Er beantragte mit Schriftsätzen vom 31. 12. 2002 und 2. 1. 2003 die Herabsetzung seiner Unterhaltsleistung auf 320 EUR je Kind ab dem 1. 1. 2002. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluss des Erstgerichtes wurden über Antrag der beiden Minderjährigen deren Unterhalt von im Scheidungsvergleich vorgesehenen monatlichen EUR 290,-- bzw EUR 276,-- auf einen monatlichen Unterhalt von EUR 420,-- bzw EUR 360,-- angehoben. Das Rekursgericht hat dem Rekurs des Vaters gegen diese Anhebung des von ihm zu leistenden Unterhaltes nicht Folge gegeben. Es hat ferner ausgesprochen, dass im Hinblick auf die bereits vorliegende Rechtsprechung der ordentlich... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter beantragte, dem Vater, der der mj Judith monatlich EUR 259,59 an Unterhalt zu leisten hat, die (zusätzliche einmalige) Zahlung von EUR 717,94 für diversen Sonderbedarf des Kindes aufzutragen. Das Erstgericht verpflichtete den Vater, EUR 90,-- zu zahlen, und wies das Mehrbegehren von „EUR 717,94" ab. Das von der Mutter hinsichtlich des abweislichen Teiles der erstinstanzlichen Entscheidung angerufene Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichtes mi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte für die Zeit vom 1. 5. 1995 bis 31. 12. 1998 einen vom Vater zu zahlenden Unterhaltsbeitrag von 12.773,96 EUR fest (P 1.). Es stellte weiters aufgrund bereits rechtskräftig gewordener Beschlüsse eine Unterhaltsverpflichtung für die Zeit vom 1. 1. 1999 bis 31. 7. 2003 von 24.858 EUR fest (P 2.) und ordnete an, dass vom gesamten Rückstand von 37.631,96 EUR bereits geleistete Teilzahlungen von zusammen 25.751,66 EUR und anrechenbare Naturalunterhal... mehr lesen...
Begründung: Die beiden mj Kinder entstammen der inzwischen rechtskräftig geschiedenen Ehe ihrer Eltern. Zuletzt war der Vater mit Beschluss des Erstgerichtes vom 3. 9. 2003 zur Zahlung von Unterhaltsbeträgen in Höhe von EUR 627,-- für die Tochter und EUR 462,-- für den Sohn, jeweils ab 1. 4. 2003, verpflichtet worden (ON 14), wobei die Unterhaltspflicht für den jüngeren Sohn ab 1. 2. 2004 im Wege eines Unterhaltsvergleiches der Eltern auf EUR 528 angehoben wurde (ON 16). Mit Schrift... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte einen Erben- und Abwesenheitskurator gemäß § 77 Z 2, § 131 AußStrG für den - zur Adoption freigegebenen - unehelichen Sohn des vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin und zur Ausforschung allfälliger weiterer Erben. Das Erstgericht bestellte einen Erben- und Abwesenheitskurator gemäß Paragraph 77, Ziffer 2,, Paragraph 131, AußStrG für den - zur Adoption freigegebenen - unehelichen Sohn des vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin und zur Ausforsch... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 30. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Erhöhung des ihr laut Vergleich mit dem Beklagten anlässlich ihrer Scheidung festgesetzten Unterhaltes, und zwar an rückständigem Unterhalt in Höhe von EUR 2.023,14 samt 4 % Zinsen seit Klagstag für die Zeit vom 1. 1. 2001 (später - ON 4 - berichtigt auf 1. 1. 2002) bis 31. 12. 2002 sowie eines zusätzlichen laufenden Unterhaltes von EUR 168,60 monatlich ab 1. 1. 2003. Das Erstgericht verpflichtete den B... mehr lesen...