Begründung: Das Erstgericht wies den Aufteilungsantrag wegen Versäumung der Antragsfrist (§ 95 EheG) ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Antragstellers Folge, hob diesen Beschluss auf und trug dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom herangezogenen Abweisungsgrund auf. Der Aufteilungsantrag sei fristgerecht eingebracht worden. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG sei der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig. ... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtspfleger des Erstgerichts bewilligte die beantragte Eintragung des Wechsels des Alleingesellschafters einer Gesellschaft mbH und die Abberufung und Neubestellung von deren Geschäftsführern in das Firmenbuch. Das Rekursgericht hob aus Anlass des Rekurses des gelöschten Alleingesellschafters den angefochtenen Beschluss als nichtig auf und trug dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung durch den Richter auf. Es wies den von der Revisionsrekurswerberin gestellten... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zu einer Ausgleichszahlung an die Antragstellerin in Höhe von 12.000 EUR. Das Rekursgericht wies die Aufteilungsanträge der Streitteile, soweit diese über drei Goldarmbandketten hinausgingen, ab; im Übrigen, nämlich bezugnehmend auf die drei Goldarmbandketten sowie im Kostenpunkt hob es den erstgerichtlichen Beschluss auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück. Zudem sprach das Re... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Minderjährige und die Kindesmutter sind Staatsangehörige der USA; der Kindesvater ist mexikanischer Staatsbürger. Im Jahr 2007 übersiedelten die Eltern mit der Minderjährigen nach Wien. Im Februar 2008 kam es zur Trennung; der Kindesvater hält sich seitdem im Wesentlichen wieder in den Vereinigten Staaten auf. Ein Antrag des Kindesvaters auf Rückgabe des Kindes nach dem HKÜ wurde rechtskräftig abgewiesen (9 Ob 59/09f). Mit Urteil des Bezirksgerichts Josefst... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht teilte mit Beschluss vom 25. 6. 2009 das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse der Streitteile auf; unter anderem übertrug es das Wohnrecht an der Ehewohnung allein auf die Antragstellerin, der es eine Ausgleichszahlung von 35.000 EUR auftrug. Gegen diese Entscheidung erhoben beide Streitteile Rekurs. Das Rekursgericht gab mit Beschluss vom 6. 10. 2009 unter Spruchpunkt 1. dem Rekurs der Antragstellerin nicht Folge und sprach aus, dass ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater in Ansehung der mj Elisabeth zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts für den Zeitraum 1. Februar 2007 bis 31. Dezember 2007 in Höhe von 295 EUR, für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 30. November 2008 von 325 EUR und ab 1. Dezember 2008 bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, von 370 EUR. In Ansehung der mj Andreas und Alexander setzte das Erstgericht den monatlichen Unterhalt für den Zeitraum 1. Febr... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hob das Rekursgericht den Einantwortungsbeschluss des Erstgerichts, mit dem dieses unter anderem gemäß § 3 AnerbenG die erblasserische Witwe und Alleinerbin zur Anerbin bestimmt und ihr den Erbhof „H*****" um den Übernahmspreis von 205.900 EUR zugewiesen hatte, zur neuerlichen Entscheidung auf; der Einantwortungsbeschluss weise keinerlei
Begründung: auf, weshalb ein absolut wirkender Verfahrensmangel vorliege. Rechtlic... mehr lesen...
Begründung: Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft versandte im Jahr 2005 einen Entwurf für ein Bundesgesetz zur Begutachtung, mit dem das Weingesetz 1999 (ua) dadurch geändert werden sollte, dass im § 10 Abs 1 Z 1 WeinG nach dem Wort „Herstellung" die Wortfolge „und die Abfüllung" eingefügt werden sollte. Diese Änderung hätte nach dem Entwurf mit 1. August 2006 in Kraft treten sollen. Nach einer solchen Novellierung hätte diese Bestimmung gela... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. 4. 2005 geborene Nina ist das uneheliche Kind der Karina Z***** und des Manuel S*****. Mit Beschluss vom 10. 4. 2008 entschied das Erstgericht, dass die Obsorge für Nina der Mutter entzogen und dem Land Niederösterreich als Jugendwohlfahrtsträger übertragen werde (1.), dieser Beschluss gemäß § 44 AußStrG sofort verbindlich und vollstreckbar sei (2.), der Obsorgeantrag des Vaters abgewiesen werde (3.), beiden Elternteilen jeweils ein begleitetes Besuchsrecht... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Unterhaltserhöhungsantrags der Minderjährigen erhöhte das Erstgericht den bisher aufgrund eines Vergleichs vom 15. 3. 2005 mit 296 EUR monatlich festgesetzten Unterhalt für die mj Alina Luise für die Zeit vom 1. 3. 2005 bis 31. 10. 2005 um 398 EUR, für die Zeit vom 1. 11. 2005 bis 31. 10. 2006 um 471 EUR und für die Zeit ab 1. 11. 2006 bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, um 434 EUR monatlich. Für die mj Valetta erhöhte da... mehr lesen...
Begründung: In der Pflegschaftssache des in Obsorge der Mutter befindlichen Minderjährigen hatte das Erstgericht drei Anträge des Vaters abgewiesen. In Ansehung der Entscheidung über Informationsansprüche des Vaters hob das Rekursgericht den erstinstanzlichen Beschluss (in seinen P 1. und 2.) zur Verfahrensergänzung ohne einen Ausspruch dahin auf, dass der Revisionsrekurs zulässig wäre (ON 282). Innerhalb der Rekursfrist beantragten sowohl der Minderjährige als auch seine Mutter (i... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Erstgericht am 29. 4. 2003 zu 4 C 23/03b zu Protokoll gegebenen Klage begehrte die Antragstellerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner nach § 49 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners. Der Antragsgegner überreichte seinerseits am 25. 6. 2003 zu 4 C 34/03w des Erstgerichtes eine Widerklage mit dem Begehren auf Scheidung der Ehe nach § 49 EheG aus dem alleinigen Verschulden der Antragstellerin. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 15.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte den Rekurswerber zum Sachwalter für die betroffene Person für folgende Angelegenheiten: Finanzielle Angelegenheiten, Vertretung vor Ämtern und Behörden, Zustimmung zu medizinischen Behandlungen und therapeutischen Maßnahmen. Über Rekurs der betroffenen Person hob das Rekursgericht den Sachwalterbestellungsbeschluss auf und trug dem Erstgericht die Durchführung des gesetzmäßigen Verfahrens auf. Gemäß § 118 AußStrG sei die Erstanhörung durch den ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 2. 2006 hob das Erstgericht von Amts wegen die Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des Zahlungsbefehls vom 5. 12. 2005 auf. Auf Grund von Erhebungen ging es davon aus, dass die durch Hinterlegung erfolgte Zustellung des Zahlungsbefehls rechtsunwirksam sei. Das Rekursgericht hob diesen Beschluss über Rekurs der klagenden Partei auf und verwies die Arbeitsrechtssache zur Verfahrensergänzung und allfälligen neuerlichen Entscheidung an da... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse sind die vom Rekursgericht bestätigten Entscheidungen des Erstgerichts - die Übertragung der Liegenschaftshälfte des Antragsgegners in das Eigentum der Antragstellerin (P 1.) blieb unbekämpft - über die Übernahme der Rückzahlung der bücherlich sichergestellten Pfandforderung durch die Antragstellerin, die Zuweisung der Einrichtungsgegenstände an die Antragstellerin und die Räu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Gudrun G*****, vertreten durch Dr. Franz P. Oberlercher, Rechtsanwalt in Spittal/Drau, gegen den Antragsgegner Andreas F*****, vertreten durch Dr. Hannes ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Bewilligung einer Erwachsenenadoption zwischen einem österreichischen Staatsangehörigen und einem brasilianischen Staatsangehörigen ab. Das anzuwendende brasilianische Recht kenne keine § 182 ABGB vergleichbaren Rechtsfolgen bei einer Erwachsenenadoption, sondern nur eine Vertragsadoption ohne richterliche Mitwirkung. Das Erstgericht wies den Antrag auf Bewilligung einer Erwachsenenadoption zwischen einem österreichischen Staatsangehö... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Aufteilungsbeschluss des Erstgerichts, der in Ansehung seines Punktes 5.) als unbekämpft in Rechtskraft erwachsen ist, im übrigen Umfang (dh hinsichtlich seiner Punkte 1.) bis 4.) und 6.) bis 8.)) mit seinem Punkt 2.) aufgehoben und dem Erstgericht insoweit eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Im Punkt 1.) des zweitinstanzlichen Beschlusses wurde dem Rekurs des Antragstellers der sich gegen Punkt 3.) des erstinsta... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat (über Rekurs des Vaters) den erstgerichtlichen Beschluss in seinem Punkt 1 berichtigt. In seinem Punkt 3 hat es den Beschluss (über Rekurs der Kinder) aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung zur Unterhaltsbemessungsgrundlage ab 1. 8. 2002 aufgetragen. Punkt 2 des erstgerichtlichen Beschlusses ist in Rechtskraft erwachsen. Das Rekursgericht hat nicht ausgesprochen, dass gegen seinen Aufhebungsbeschluss der ... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aufhebung ihrer häuslichen Gemeinschaft beantragten beide Elternteile jeweils die Zuteilung der Obsorge und auch der einstweiligen Obsorge hinsichtlich der gemeinsamen Tochter. Das Erstgericht wies die Obsorge der Mutter zu. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss insoweit, dass die Übertragung der Obsorge an die Mutter als vorläufige Maßnahme getroffen werde. Im Übrigen (endgültige Obsorgeentscheidung) hob es den Beschluss auf und trug dem Erstgericht ein... mehr lesen...
Begründung: Der verstorbene Johann T***** hinterließ neben seiner Witwe Edith T***** die volljährigen Kinder Elisabeth, Wolfgang und Johanna T*****. Mit Mantelbeschluss vom 21. 12. 2000 nahm das Erstgericht zur Kenntnis, dass die Pflichtteilsberichtigung außergerichtlich erfolgen werde, stellte Aktiv- und Passivstand des Nachlasses fest, erachtete den Testamentserfüllungsausweis der Witwe für erbracht, ermächtigte diese, über zwei Konten sowie einen Gesellschaftsanteil zu verfügen u... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den (als "erbserklärte testamentarische Alleinerbin nach der verstorbenen Wahlmutter" gestellten) Antrag der leiblichen Tochter Ernestine S*****, das Verfahren über die Aufhebung der bewilligten Wahlkindschaft fortzusetzen, ab. Das Gericht zweiter Instanz gab ihrem Rekurs gegen die Abweisung der Verfahrensfortsetzung Folge. Der angefochtene Beschluss wurde aufgehoben und dem Erstgericht aufgetragen, nach Verfahrensergänzung neuerlich zu entscheiden. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf Rechtsmittelentscheidungen, die nach dem 31. Dezember 1997 ergangen sind, sind die mit der WGN 1997 novellierten Verfahrensbestimmungen anzuwenden. § 14b Abs 1 AußStrG entspricht der zuvor geltenden Rechtslage nach § 14 Abs 4 AußStrG. Nach stRsp zu letzterer Bestimmung, die fortzuschreiben ist (1 Ob 93/01k; 6 Ob 44/99k = RdW 1999, 599 = EvBl 1999/159 u.a. RIS-Justiz RS0007219 [T3]), sind Rekurse gegen Aufhebungsbeschlüs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von Gertrude F*****, der Schwester des Erblassers, im Namen der Verlassenschaft erhobene "Revisionsrekurs", der zufolge des Ausspruchs des Rekursgerichts (§ 13 Abs 1 Z 2 AußStrG) und der nicht rein vermögensrechtlichen Natur des Entscheidungsgegenstands nur ein "außerordentlicher Revisionsrekurs" sein kann (§ 14 Abs 5 AußStrG), ist aus mehrfachen Gründen unzulässig, sodass eine Erörterung der Frage, inwieweit die Ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf Rechtsmittelentscheidungen, die nach dem 31. Dezember 1997 ergangen sind, sind nunmehr die mit der WGN 1997 novellierten Verfahrensbestimmungen anzuwenden. § 14b Abs 1 AußStrG entspricht der zuvor geltenden Rechtslage nach § 14 Abs 4 AußStrG. Nach stRsp zu letzterer Bestimmung, die fortzuschreiben ist (6 Ob 44/99k u.a.), sind Rekurse gegen Aufhebungsbeschlüsse des Rekursgerichts, die - wie hier - keinen Zulässigkeits... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes (ON 288 in Bd IV) wurden einerseits diverse Anträge des Vaters (betreffend sofortige Entscheidung über die Obsorge; Abnahme der US-Pässe der Kinder; Einholung eines Zwischengutachtens; Ersuchen, den ältesten Sohn Patrick an seinem 9. Geburtstag sehen zu können, sowie auf Einräumung eines Ferienbesuchsrechtes in der Osterwoche des heurigen Jahres) abgewiesen (- Punkt 1. der Entscheidung -) sowie weiters über die Mutter wegen Nichteinha... mehr lesen...
Begründung: Mit dem gemäß § 235 AußStrG rechtskräftig in das außerstreitige Verfahren überwiesenen Antrag begehrte der Antragsteller nach Ehescheidung die Zurückzahlung eines der Antragsgegnerin gewährten Darlehens von 25.000 S. Mit dem gemäß Paragraph 235, AußStrG rechtskräftig in das außerstreitige Verfahren überwiesenen Antrag begehrte der Antragsteller nach Ehescheidung die Zurückzahlung eines der Antragsgegnerin gewährten Darlehens von 25.000 S. Das Erstgericht wies den... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters, der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen zu entziehen und zur Gänze dem Vater zu übertragen, ab. Das Gericht zweiter Instanz gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters Folge, hob den angefochtenen Beschluss auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung ab. Der dagegen vom Jugendwohlfahrtsträger als Sachwalter des Minderjährigen erhobene "außerordentliche Revisionsrekurs" ist nic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Aufteilungsantrag, ab weil er nach Ablauf der Frist des § 95 EheG eingebracht worden sei. Das Erstgericht wies den Aufteilungsantrag, ab weil er nach Ablauf der Frist des Paragraph 95, EheG eingebracht worden sei. Das Gericht zweiter Instanz gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Antragstellers Folge und trug dem Erstgericht die Einleitung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Abweisungsgrund auf. Es sprach aus, dass der Wert de... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 31. 7. 1998 verhängte das Erstgericht über die beiden Geschäftsführer der B***** Gesellschaft mbH die bereits mit Beschluß vom 15. 6. 1998 angedrohten Ordnungsstrafen von je 2.000 S und forderte die Geschäftsführer unter Androhung weiterer Ordnungsstrafen von je 50.000 S neuerlich auf, in Entsprechung des § 277 HGB iVm § 279 HGB den Jahresabschluß zum 28. 2. 1997 mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung oder Einschränkung z... mehr lesen...