Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Stockerau vom 22. 10. 1997, GZ 1 C 579/97z-8, wurde die Ehe der Streitteile gemäß § 55a EheG geschieden. In der Vereinbarung gemäß § 55a EheG (Scheidungsvergleich) trafen die Streitteile unter anderem eine Regelung hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens und verzichteten auf jegliche Antragstellung gemäß §§ 81 ff EheG, weil mit dieser Vereinbarung sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Eheverhältnis berein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ad 1.: Das Rekursgericht hat mit Punkt 1. seiner Entscheidung den erstgerichtlichen Beschluß ON 203, womit der Mutter des am 13. Jänner 1992 gemäß § 174 ABGB für volljährig erklärten Kindes die Zahlung eines monatlichen Kostenersatzbetrags von 1.550 S für näher genannte Zeiträume "zu Handen des Amtes für Jugend und Familie für den 21. Bezirk als Vertreter der Stadt Wien" aufgetragen wurde, ohne Zulassungsausspruch aufge... mehr lesen...
Begründung: Der auf den Rekursgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung gestützte außerordentliche Revisionsrekurs des Vaters richtet sich - anders als der gleichzeitig erhobene, jedoch bereits vom Rekursgericht zurückgewiesene ordentliche Revisionsrekurs des Vaters - ausdrücklich nur gegen den nichtbestätigenden Teil des Punktes 2 der Rekursentscheidung mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluß dahin abzuändern, "daß die vom Kindesvater getätigten Aufwendungen zur Etablierung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Aus Anlaß des Rekurses der Mutter hob das Rekursgericht die Entscheidung des Erstgerichtes als nichtig auf und trug diesem die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung auf; hiebei sprach es aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das gegen den Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes erhobene, als außerordentlicher Revisionsrekurs bezeichnete Rechtsmittel ist als jedenfalls unzulässig zurückz... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm in insgesamt sieben Punkten (1. Zuweisung eines Miteigentumsanteils des Antragstellers an einer Liegenschaft mit Wohnhaus an die Antragsgegnerin, 2. Zuweisung eines Hälfteanteils der Antragsgegnerin an einer Liegenschaft an den Antragsteller, 3. Zuweisung eines Pkws an die Antragsgegnerin, 4. Zuweisung der derzeit in der Ehewohnung befindlichen Fahrnisse an die Antragsgegnerin, 5. Übernahme näher bezeichneter Darlehens- und Kreditverbindlichkeite... mehr lesen...
Begründung: Der Vater beantragte die Herabsetzung seiner bisherigen monatlichen Unterhaltsverpflichtung für die vier ehelichen Kinder, die in Obsorge der Mutter stehen. Die Mutter beantragte, den Vater zur Bezahlung der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung des Sohnes Nikolaus David zu verpflichten. Das Erstgericht wies den Unterhaltsherabsetzungsantrag des Vaters ab und erkannte ihn schuldig, die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung des Sohnes zu zahlen. Das Re... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 12.Jänner 1998 wurde den Eltern der minderjährigen Kinder die Obsorge zur Gänze entzogen und dem Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Das dagegen von der Mutter angerufene Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Beschlußfassung nach Verfahrensergänzung auf; es wurde nicht ausgesprochen, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei. Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs des Jugend... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat in der Verlassenschaftssache einen Mantelbeschluß gefaßt (ON 17) und die Einantwortungsurkunde erlassen (ON 18). Das Rekursgericht hat diese Beschlüsse im angefochtenen Umfang aufgehoben und dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Rechtliche Beurteilung Ein solcher Beschluß ist nach § 14 Abs 4 AußStrG nur dann anfechtbar, wenn das Rekursgericht ausgesprochen hat, daß der Rekur... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HIV1AußStrG §14 Abs4 C5
Rechtssatz: In einem gemäß § 14 Abs 4 AußStrG zugelassenen Rechtsmittel muss als Mindestvoraussetzung einer sachlichen Erledigung wenigstens in Ansätzen versucht werden, eine Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts zu behandeln, deren Lösung von der Rechtsansicht des Gerichts zweiter Instanz abweicht. Entscheidungstexte 1 Ob 232/97t ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat der mj. Nicole aufgrund gerichtlicher Titel seit 1.März 1991 Geldunterhalt zu leisten. Zuletzt wurde der Unterhaltsbeitrag mit Beschluß des Erstgerichts vom 9.Mai 1995 mit 2.500 S monatlich ab 1.März 1995 festgesetzt. Der Minderjährigen werden seit 1.März 1992 laufend Unterhaltsvorschüsse - solche gemäß §§ 3 und 4 Z 1 UVG vom 1.März 1992 bis 31.März 1994 und vom 1.November 1994 bis 30.Juni 1996, solche gemäß § 4 Z 3 UVG vom 1.April bis 31.Oktober 1994 un... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.10.1995 erhöhte das Erstgericht über Antrag des Vaters den von der Mutter für Gabriele monatlich zu leistenden Unterhaltsbetrag ab 28.9.1993 von bisher S 3.000,-- auf S 5.500,--. Ein darüber hinausgehendes Mehrbegehren des Vaters und einen Antrag der Mutter auf Herabsetzung der Unterhaltsleistung auf S 2.000,-- monatlich wies es ab. Das Rekursgericht gab mit dem angefochtenen Beschluß einem Rekurs der Mutter teilweise statt: Es bestätigte den ang... mehr lesen...
Norm: AußStrG nF §14 Abs4 Satz1AußStrG idF WGN 1997 §14b Abs1AußStrG 2005 §64 Abs1
Rechtssatz: Fehlt ein Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss des Rekursgerichts, dann ist auch ein außerordentlicher Revisionsrekurs - unabhängig vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nach § 14 Abs 4 Satz 1 AußStrG - generell unzulässig. Anmerkung Anm: Dieser
Rechtssatz: entspricht inhaltlich dem RS... mehr lesen...