Norm
AußStrG §14 Abs2 B4Rechtssatz
Im Kostenpunkt ist auch ein Rekurs gegen den Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem der Revisionsrekurs als unzulässig zurückgewiesen wurde, unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0017148Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.06.2013