Norm
AußStrG §14 Abs2 B5Rechtssatz
Auch gegen jene Beschlüsse des Rekursgerichtes ist ein Rechtszug an den OGH ausgeschlossen, in denen einem Beschwerdeführer die Legitimation aberkannt wird, eine Kostenentscheidung anzufechten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0017164Dokumentnummer
JJR_19670301_OGH0002_0070OB00027_6700000_001