Norm
ABGB §141 IBRechtssatz
Der Vater kann von der Unterhaltspflicht nur befreit werden, wenn sein minderjähriges Kind selbsterhaltungsfähig ist oder wegen eines ihm als Verschulden anzurechnenden Verhaltens wie ein Selbsterhaltungsfähiger zu behandeln ist. Als Repressalie gegen Erziehungsfehler der Mutter (hier: wegen Anhaltung des Minderjährigen zu einem seine Fähigkeiten übersteigenden Studiums) ist diese Maßnahme unzulässig. Dabei handelt es sich nicht um eine Bemessungsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0104871Dokumentnummer
JJR_19690206_OGH0002_0010OB00020_6900000_001