Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das gegen den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 24. April 2006 eingeleitete Finanzstrafverfahren erweitert, weil der Verdacht bestehe, dass der Beschwerdeführer als verantwortlicher Geschäftsführer der K GmbH im Bereich des Finanzamts Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich hinsichtlich der Zeiträume 03-12/2004, 01-12/2005 und 01-05/2006 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechende... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;FinStrG §13;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs3 lita;
Rechtssatz: Tathandlung einer Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer kann auch die Unterlassung der Einbringung der Umsatzsteuererklärung sein. Unbeschadet der Bestimmung des § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG - § 33 Abs. 3 leg. cit. enthält lediglich Legaldefinitionen des Bewirkens einer Abgabenverkürzun... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates wurde der Beschwerdeführer des Finanzvergehens der teils versuchten, teils vollendeten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrG schuldig erkannt, weil er als Wahrnehmender der steuerlichen Angelegenheiten einer näher genannten Gesellschaft unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 1986 bis 1988 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von S 66.000,--,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §31;FinStrG §32;FinStrG §33 Abs1;
Rechtssatz: Für den durch das Ausbleiben des tatbildlichen Erfolges gekennzeichneten Versuch gilt - da es ja in seinem Wesen liegt, dass die Tat nicht mit einem Erfolg abschließt - uneingeschränkt die Regel, wonach die Verjährungsfrist beginnt, sobald die Straftat abgeschlossen ist oder das strafbare V... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. April 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher Geschäftsführer der D. GmbH vorsätzlich "1) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, nicht oder zu niedrig oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abg... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 27. Oktober 1999 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht vom Gewerbeausschluss auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung (für die Gewerbeausübung als gewerberechtlicher Geschäftsführer). Zur Begründung: wird ausgeführt: "Ich habe vom 29.7.1974 bis 22.6.1994 vorerst mit meiner Einzelfirma und dann mit der J Ges.m.b.H. ein Gas- und Wasserleitungsinstallateur- und Zentralheizungsbauergewerbe ausgeübt. Mit Urteil des LG für Strafsachen Wien vom 16.... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: FinStrG §13;FinStrG §33 Abs1;GewO 1994 §26 Abs1;GewO 1994 §39 Abs1;StGB §12;StGB §125;StGB §126 Abs2;StGB §146;StGB §147 Abs1 Z1;StGB §147 Abs3;StGB §148;StGB §15;
Rechtssatz: Was die Würdigung der Persönlichkeit des Beschwerdeführers anlangt, so kann im Hinblick auf den Zeitraum, während dessen der Beschwerdeführe... mehr lesen...
In einer vom Zollamt Salzburg, Zweigstelle Flughafen, am 24. November 1994 durch Bezirksinspektor A aufgenommenen Tatbeschreibung findet sich - auszugsweise - die folgende Darstellung: "A 24.11.1994 um ca. 1045 Uhr wurde Herr HENHAPL Arnold Franz, Personalien umseitig nach Betreten des sogenannten Grünkanals (nichts zu deklarieren) angehalten und einer Zollkontrolle unterzogen. Auf mitführende Waren befragt gab die Partei an nur einige Kleinigkeiten mit sich zu führen. Auf d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §35 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998160195.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 28. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe in W vorsätzlich a) als Einzelunternehmer 1. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von - dem § 21 UStG 1972 entsprechenden - Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Oktober 1990 in Höhe von S 50.000,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß gehalten; 2. unter Verletzung einer abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §14;FinStrG §33;
Rechtssatz: Beendet ist ein Versuch zur Abgabenhinterziehung, wenn es keiner weiteren Täterhandlung zur Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges bedarf. Unbeendet ist ein solcher Versuch, wenn es zur Erfolgsherbeiführung noch weiterer Täterhandlungen bedarf (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, RZ 12 zu § 13 und § ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §14;FinStrG §33;
Rechtssatz: Bei beendetem Versuch bedarf es - um von einem Rücktritt vom Versuch ausgehen zu können - eines nochmaligen, zur Verhinderung des Erfolges führenden Tätigwerdens des Täters (contrarius actus). Ein solches Tätigwerden ist aber nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Versuch noch nicht als fehlgeschlagen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;FinStrG §13;FinStrG §14;FinStrG §33;
Rechtssatz: Eine einige Tage nach dem Vorhalt erfolgende Bestätigung der Unrichtigkeit der Erklärungen durch den Beschuldigten erfüllt die zur Erfüllung eines Rücktritts vom Versuch erforderliche Voraussetzung eines contrarius actus nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §161 Abs3;FinStrG §13;FinStrG §14;FinStrG §33;
Rechtssatz: Ein Rücktritt vom Versuch ist nicht mehr möglich, wenn der Abgabenbehörde im Zeitpunkt eines Vorhaltes nach § 161 Abs 3 iVm § 115 Abs 2 BAO der Sachverhalt schon bekannt ist (Hinweis Sommergruber/Reger, S 104). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. April 1992 war gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 und Z. 3 iVm § 4 des Fremdenpolizeigesetzes ein bis zum 31. Dezember 1997 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen worden. Dieses Aufenthaltsverbot hatte die belangte Behörde darauf gestützt, daß der Beschwerdeführer am 30. Jänner 1988 wegen versuchten Schmuggels und vorsätzlichen Eingriffes in die Rech... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid erließ die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (die belangte Behörde) vom 25. August 1994 gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina, gemäß § 18 Abs. 1 iVm den §§ 19, 20 und 21 FrG ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer mit rechtskräftiger Stafverfügung des Zollamtes Graz als Finanzstrafbehörde ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §35 Abs4;FinStrG §44 Abs2 litc;FrG 1993 §18 Abs1;StGB §127;StGB §130;
Rechtssatz: Die in der gewerbsmäßigen Tatbegehung gelegene Tendenz des Fremden, sich eine fortlaufende Einnahme durch Diebstähle zu sichern, stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und der öffe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: FinStrG §13;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §44 Abs1 litc;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;FrG 1993 §26;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;KflG 1952 §1 Abs1;KflG 1952 §16 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Fremde trotz der ausdrücklichen Androhung der Erlassung eines Aufenthaltsverbots neuerlich zwei schwerwiegen... mehr lesen...
Zu dem dem Streitfall zugrunde liegenden Sachverhalt wird auf das Vorerkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. November 1992, 92/13/0179, verwiesen. In diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof unter Berufung auf die Entscheidung eines verstärkten Senates des Obersten Gerichtshofes vom 21. November 1991, 14 Os 127/90-17, EvBl 1992/26, JBl 1992, 656, die Auffassung vertreten, daß das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, wenn in der Folge mit Bezieh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §13;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs3;UStG 1972 §21; Beachte Bespr in SWK 1994 A 618-621;
Rechtssatz: § 33 Abs 3 FinStrG enthält lediglich Legaldefinitionen des Bewirkens einer Abgabenverkürzung und des Zeitpunktes der technischen Vollendung des Vergehens, nicht aber die Tatbestände der Abgabenhinterziehung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. April 1992 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen jugoslawischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 und Z. 3 in Verbindung mit § 4 des Fremdenpolizeigesetzes (im folgenden: FPG) ein bis zum 31. Dezember 1997 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei wegen versuchten Schmuggels und vorsätzlichen Eing... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §44 Abs1 litc;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z3;
Rechtssatz: § 3 Abs 2 Z 3 FrPolG unterscheidet nicht, ob es sich um "geringe" Finanzvergehen gehandelt hat oder nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992180477.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 5. Juni 1989 erkannte der Spruchsenat beim Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer schuldig, er habe es in der Zeit vom 5. Juni 1979 bis 1982 als für den Versand von Briefmarken bei der Firma A.L. in M. Verantwortlicher unterlassen, die für den Versand von Briefmarken nach Österreich notwendigen Zollerklärungen mit Wertangabe den einzelnen Einschreibesendungen (Warensendungen) beizugeben, wodurch er fahrlässig bewirkt habe, daß Wa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §5 Abs1;FinStrG §5 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 2 FinStrG ist ein Finanzvergehen im Inland begangen, wenn der Täter im Inland gehandelt hat oder wenn der dem Tatbild entsprechende Erfolg im Inland eingetreten ist; die Wortfolge "oder nach der Vorstellung des Täters hätte eintreten sollen" bezieht sich allein auf den Versuch (Hinweis... mehr lesen...
Am 10. September 1989 versuchte der mitbeteiligte Martin W anläßlich seiner Einreise nach Österreich am Flughafen Wien Schwechat, eine Herrenarmbanduhr der Marke "Rolex-Präsident" vorsätzlich unter Verletzung der Stellungs- und Erklärungspflicht dem Zollverfahren zu entziehen. Die Uhr war ein Geschenk seiner in den USA aufhältigen Verlobten; die Verlobte kaufte die Uhr am 9. September 1989 um US $ 9.921,60 (= S 136.918,--). W. trug die Uhr am Arm und verwahrte das Uhrenetui mit seiner... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §23 Abs2;FinStrG §35 Abs1;StGB §32;StGB §34 Z13;
Rechtssatz: Die Strafmilderung gemäß § 34 Z 13 StGB hat ihren Grund in dem gegenüber dem Regelfall zurückgebliebenen Unrechtsgehalt der Tat (Hinweis Pallin, Die Strafzumessung in rechtlicher Sicht, Wien 1982, Randziffer 31). Bei diesem schuldunabhängigen Milderunsgru... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;FinStrG §23;
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Wertersatzstrafe kommt eine Ausmessung beim Verfall nicht in Betracht. Selbst wenn man aber davon ausgeht, daß es sich beim Verfall ebenso um eine Strafe handelt und daher insgesamt eine Bemessung nach § 23 FinStrG zu erfolgen hat, erlaubt ... mehr lesen...
Durch Kontrollmaterial brachte die Abgabenbehörde in Erfahrung, daß der bis dahin steuerlich nicht erfaßte Beschwerdeführer in den Jahren 1978 bis 1980 von der in Wien ansässigen M-GmbH Provisionen als selbständiger Handelsvertreter erhalten hatte. Der Beschwerdeführer verantwortete sich im wesentlichen damit, er habe die Einkünfte von einer ausländischen Betriebsstätte aus erzielt und unterliege daher mit ihnen nicht der Steuerpflicht in Österreich. Die Abgabenbehörde stellte demgege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §13;FinStrG §157;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §98 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 497;
Rechtssatz: Auch im Finanzstrafverfahren unterliegt das Verhalten des Beschuldigten der freien Beweiswürdigung der Beh gleichermaßen wie alle anderen Beweismittel. Bleibt der Beschuldigte untätig, obwohl es ihm unschwer möglich ... mehr lesen...