RS Vwgh 1996/10/2 95/21/0144

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Veröffentlicht am 02.10.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

FinStrG §13;
FinStrG §35 Abs1;
FinStrG §44 Abs1 litc;
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;
FrG 1993 §26;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;
KflG 1952 §1 Abs1;
KflG 1952 §16 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Fremde trotz der ausdrücklichen Androhung der Erlassung eines Aufenthaltsverbots neuerlich zwei schwerwiegende Verwaltungsübertretungen - die den Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 2 erster Fall FrPolG (nunmehr § 18 Abs 2 Z 2 FrG 1993) erfüllen - begangen hat, ist selbst bei Außerachtlassung der als erste ausgesprochenen Bestrafung des Fremden wegen versuchten Schmuggels und vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols rechtmäßiger Grund für die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsverbotes (hier: Die zweite Bestrafung des Fremden erfolgte nach § 35 Abs 1 FinStrG und teilweise auch nach § 44 Abs 1 lit c FinStrG, die dritte nach § 16 Abs 1 KflG iVm § 1 Abs 1 KflG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995210144.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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