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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §13;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Fremde trotz der ausdrücklichen Androhung der Erlassung eines Aufenthaltsverbots neuerlich zwei schwerwiegende Verwaltungsübertretungen - die den Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 2 erster Fall FrPolG (nunmehr § 18 Abs 2 Z 2 FrG 1993) erfüllen - begangen hat, ist selbst bei Außerachtlassung der als erste ausgesprochenen Bestrafung des Fremden wegen versuchten Schmuggels und vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols rechtmäßiger Grund für die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsverbotes (hier: Die zweite Bestrafung des Fremden erfolgte nach § 35 Abs 1 FinStrG und teilweise auch nach § 44 Abs 1 lit c FinStrG, die dritte nach § 16 Abs 1 KflG iVm § 1 Abs 1 KflG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995210144.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.01.2013