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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Ein Rücktritt vom Versuch ist nicht mehr möglich, wenn der Abgabenbehörde im Zeitpunkt eines Vorhaltes nach § 161 Abs 3 iVm § 115 Abs 2 BAO der Sachverhalt schon bekannt ist (Hinweis Sommergruber/Reger, S 104).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993140178.X04Im RIS seit
20.11.2000