RS Vwgh 1998/12/15 93/14/0178

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Veröffentlicht am 15.12.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §161 Abs3;
FinStrG §13;
FinStrG §14;
FinStrG §33;

Rechtssatz

Ein Rücktritt vom Versuch ist nicht mehr möglich, wenn der Abgabenbehörde im Zeitpunkt eines Vorhaltes nach § 161 Abs 3 iVm § 115 Abs 2 BAO der Sachverhalt schon bekannt ist (Hinweis Sommergruber/Reger, S 104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140178.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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