Norm
AngG §6Rechtssatz
Schließt ein Dienstgeber mit einem Dienstnehmer an Stelle eines Dienstvertrages auf unbestimmte Zeit mehrere Dienstverträge auf kürzere Zeit, um den Dienstnehmer so um sozialrechtliche Vorteile (zB Abfertigung, Urlaub) zu bringen, so ist das Dienstverhältnis dennoch als Dienstvertrag auf unbestimmte Dauer zu beurteilen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: bestimmt, befristet, unbefristet, Angestellte, Kettendienstvertrag, Umgehung, Kettenvertrag, Dienstzeit, KettenarbeitsvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0027914Dokumentnummer
JJR_19500922_OGH0002_0040OB00035_5000000_001