Norm
ABGB §1152 ERechtssatz
Auch die Risikoprämie ist ein Teil des "Entgeltes" im Sinne des AngG, auf das der Angestellte im Falle der ungerechtfertigten Entlassung auch ohne Dienstleistung Anspruch hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Prämie, Lohn, Gehalt, Remuneration, BelohnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0028039Dokumentnummer
JJR_19550906_OGH0002_0040OB00093_5500000_001