Norm
ABGB §936 VRechtssatz
Der Verstoß gegen eine vertragliche Sondervereinbarung über die Art der vom Angestellten zu leistenden Dienste ist dann keine Vertragsverletzung, wenn der Dienstgeber aus wichtigen Gründen genötigt ist, seinen Geschäftsbetrieb umzuorganisieren, und es ihm nicht zugemutet werden könnte, den bisherigen Zustand aufrechtzuerhalten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Angestellte, Dienstvertrag, Organisation, Vorvertrag, Umstandsklausel, clausula rebus sic stantibusEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0018772Dokumentnummer
JJR_19680116_OGH0002_0040OB00094_6700000_001