Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
1. Monatsbezug umfasst mangels näherer Umschreibung denjenigen Bezug, den der Arbeitnehmer als Gegenleistung für einen Monat Arbeit erhält. 2. Umfasst sind dabei nicht nur jene Entgeltbestandteile, die - wie das eigentlich Gehalt oder eine Überstundenentlohnung - regelmäßig in monatlichen Abständen ausgezahlt werden, sondern auch alle anderen als Entgelt gewährten Leistungen des Arbeitgebers, mögen sie auch in größeren Zeitabschnitten, gegebenenfalls auch nur einmal im Jahr erbracht werden (vgl SZ 7/205).3. Für die Beurteilung als Entgeltbestandteil kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern immer nur auf die tatsächliche Funktion der Leistung an.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, LohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0027998Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2011