Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Wimmer als Einzelrichter über die Beschwerde des A und der B GmbH, beide vertreten durch C, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen die gewerbebehördliche Verfahrensanordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 30.8.2021, Zl. ***, den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. Rechtsgrundlagen: § 43 Abs. 1 Verwa... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.12.2021 Norm: GewO 1994 §360 Abs1GewO 1994 §366 Abs1VwGVG 2014 §7 Abs1
Rechtssatz: Ausgehend von der Bestimmung des § 360 Abs 1 GewO ist klarzustellen, dass mit einer Verfahrensanordnung keineswegs in die Rechte eines Anlageninhabers eingegriffen wird. Das Wesen einer derartigen Verfahrensanordnung erschöpft sich vielmehr in der Bekanntgabe der Rechtsansicht der Behörde üb... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.12.2021 Norm: GewO 1994 §360 Abs1GewO 1994 §366 Abs1VwGVG 2014 §7 Abs1
Rechtssatz: Bei einer Aufforderung nach § 360 Abs 1 erster Satz GewO handelt es sich um eine - nicht gesondert anfechtbare - Verfahrensanordnung, die nur den Gang des Verfahrens regelt und von der Rechtskraft des die Sache erledigenden Bescheides erfasst wird (Hinweis zu Verfahrensanordnungen vgl VwGH 9... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Sonja Dusatko als Einzelrichterin A) über die Beschwerde des Herrn A, ***, vertreten durch B, Rechtsanwältin in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt vom 18.08.2020, ***, betreffend die Verfügung von Maßnahmen zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes, zu Recht: 1. Aus Anlass der Beschwerde wird der angefochtene Bescheid dahing... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.03.2021 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §360 Abs1
Rechtssatz: Es reicht bereits die grundsätzliche Eignung einer Betriebsanlage, Gefährdungen oder Belästigungen im Sinne des § 74 Abs 2 GewO herbeizuführen, um die Genehmigungspflicht zu begründen. Ob im konkreten Einzelfall tatsächlich Gefährdungen bestehen, ist im Genehmigungsverfahren zu prüfen (vgl VwGH 2000/04/0157). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.03.2021 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §360 Abs1
Rechtssatz: Normadressat und Partei ist in den Fällen des § 360 Abs 1 bis 4 GewO der eine gewerbliche Tätigkeit Ausübende, in den Fällen des § 360 Abs 1 und 4 GewO der eine Betriebsanlage Betreibende (vgl Ennöckl/Raschauer/Wessely, GewO § 360 Rz 4). Wer Eigentümer des Grundstücks ist, auf welchem das Gewerbe ausgeübt bzw ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 22.03.2021 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §360 Abs1
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 360 Abs 1 GewO ist zwischen dem vom Anlageninhaber zu setzenden Verhalten und den von der Behörde zu verfügenden Maßnahmen zu unterscheiden. Sache des Anlageninhabers ist es, den der Rechtsordnung entsprechenden Zustand herzustellen und zwar auf die von ihm zu wählende Art und Weise, da... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 22.03.2021 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §360 Abs1
Rechtssatz: Die im § 360 Abs 1 zweiter Satz GewO geregelte Ermächtigung zur Verfügung einstweiliger Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen hat zur Voraussetzung, dass eine solche Maßnahme erst nach einer entsprechenden Aufforderung („mit Verfahrensanordnung zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes innerhal... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 22.03.2021 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §360 Abs1
Rechtssatz: § 360 Abs 1 GewO lässt der Behörde keinen Raum für eine Interessenabwägung im Sinne einer Vermeidung von Härten (vgl VwGH Zl 95/04/0069). Schlagworte Gewerberecht; Betriebsanlage; Gewerbeberechtigung; Verfahrensanordnung; Maßnahme; gesetzmäßiger Zustand; Anmerkung ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Mag. Gindl über die Beschwerde des A, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 17. Dezember 2019, Zl. ***, betreffend Maßnahmen zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 keine Folge gegeben und diese abgewiesen. 2. Gemäß § 25a Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.05.2020 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §360 Abs1GewO 1994 §360 Abs1a
Rechtssatz: Die Prüfungsbefugnis der Verwaltungsgerichte ist keine unbegrenzte, der äußerste Rahmen für die Prüfbefugnis ist die "Sache" des bekämpften Bescheides. Innerhalb des so eingeschränkten Prüfungsumfanges findet noch einmal eine weitere Beschränkung insofern statt, als Parteibeschwerden iSd Ar... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.05.2020 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §360 Abs1GewO 1994 §360 Abs1a
Rechtssatz: Eine Verfahrensanordnung gemäß § 360 Abs 1 GewO stellt keinen Bescheid dar. Ihr Wesen erschöpft sich vielmehr in der Bekanntgabe der Rechtsansicht der Gewerbebehörde über die Gesetzwidrigkeit des Betriebes der Betriebsanlage, verbunden mit der nicht weiter sanktionierten Aufforderung, inner... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 07.05.2020 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §360 Abs1GewO 1994 §360 Abs1a
Rechtssatz: In der Verfahrensanordnung gemäß § 360 Abs 1 GewO muss von der Behörde eine, zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes, angemessene Frist eingeräumt werden. Die Angemessenheit richtet sich nach dem Zeiterfordernis, das für die Durchführung der Maßnahmen, die zur Herstel... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen Spruchpunkt I. 2. des Bescheides der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 30. November 2018, Zl. ***, betreffend Kollaudierung gemäß § 63 Abs. 1 Abfall-wirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) samt Maßnahmenauftrag, zu Recht: 1. Anlässlich der Beschwerde wird der angefochtene Bescheid de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.03.2019 Norm: AWG 2002 §62 Abs2AWG 2002 §62 Abs3GewO 1994 §360 Abs1
Rechtssatz: § 62 Abs 2 AWG wurde § 360 Abs 1 GewO nachempfunden, sodass bei Auslegung des § 62 Abs 2 AWG auf die Rechtsprechung zu § 360 Abs 1 GewO zurückgegriffen werden kann. Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Kollaudierung; Maßnahmenauftrag; Behandlungsanlage; Depo... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.03.2019 Norm: AWG 2002 §62 Abs2AWG 2002 §62 Abs3GewO 1994 §360 Abs1
Rechtssatz: § 62 Abs 2 AWG dient der Einhaltung des Genehmigungskonsenses beim Betrieb einer Behandlungsanlage und nicht - wie etwa § 62 Abs 3 leg cit - dem Schutz der gemäß § 43 leg cit wahrzunehmenden Interessen durch Vorschreibung geeigneter (zusätzlicher) Maßnahmen (vgl VwGH 2011/07/0235). ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 14. Jänner 2019, Zl. ***, betreffend Zurückweisungsbescheid i.A. gewerbliche Betriebsanlage, den BESCHLUSS 1. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist nicht zulässig. Begründung: 1... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.03.2019 Norm: GewO 1994 §360 Abs1AVG 1991 §13
Rechtssatz: Die Einbringung eines Genehmigungsantrags für eine Betriebsanlage hindert die Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO (zB Betriebsschließung) nicht (vgl zB VwGH 2013/04/0079), da der Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage bis zur erforderlichen Genehmigung unzulässig ist. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.03.2019 Norm: GewO 1994 §360 Abs1AVG 1991 §13
Rechtssatz: Bei der Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens kommt es nicht auf die Bezeichnung durch den Einschreiter, sondern auf den Inhalt der Eingabe […] an. Entscheidend ist, wie das Erklärte, also der Wortlaut des Anbringens unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszwecks... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Mag. Gindl über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte OG, ***, ***, gegen die Verfahrensanordnung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 29. Oktober 2018, ***, den BESCHLUSS: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (VwGG) eine... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.01.2019 Norm: GewO 1994 §360 Abs1
Rechtssatz: Eine Aufforderung nach § 360 Abs 1 erster Satz GewO ist eine – nicht gesondert anfechtbare – Verfahrensanordnung, die nur den Gang des Verfahrens regelt und von der Rechtskraft des die Sache erledigenden Bescheides erfasst wird (vgl VwGH 90/04/0286). Schlagworte Gewerberecht; Betriebsanlage; Verfah... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 21.01.2019 Norm: GewO 1994 §360 Abs1
Rechtssatz: Durch die Verfahrensanordnung des § 360 Abs 1 GewO wird noch nicht in Rechte des Adressaten eingegriffen, zumal die einzige Rechtsfolge des Nichtentsprechens in der bescheidmäßigen Vorschreibung des gesollten Verhaltens besteht (die Regelung ist daher auch nicht unsachlich; vgl VwGH 93/04/0140, 96/04/0062). Dogmatisch handelt e... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Mag. Gindl über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 16. Juni 2017, Zl. ***, betreffend Maßnahmen zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG ke... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.04.2018 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §360 Abs1GewO 1994 §360 Abs5GewO 1994 §366 Abs1 Z2
Rechtssatz: Normadressat von Maßnahmen gemäß § 360 GewO kann einerseits nur der Gewerbeausübende bzw. der Anlageninhaber sein. Darunter sind der eine gewerbliche Tätigkeit Ausübende oder eine Betriebsanlage Betreibende zu verstehen. Weiters können auch juristische Personen oder Per... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.04.2018 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §360 Abs1GewO 1994 §360 Abs5GewO 1994 §366 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage ist bereits gegeben, wenn negative Auswirkungen (Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen, nachteilige Einwirkungen) auf bestimmte Personen nicht auszuschließen sind. Schlagworte Gewerbere... mehr lesen...